Betreff
Ausbildungskooperationsverträge mit der Firma SOFTWERK GmbH - Kostenanpassungen
Vorlage
SchvA/0381/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Beschlussvorschlag für den Ausschuss Schule, Bildung, Sport und Gesundheit

 

Der Ausschuss Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt vom Vorschlag der Verwaltung, die Kosten aus den Kooperationsverträgen mit der Fa. SOFTWERK GmbH anzupassen, zustimmend Kenntnis und empfiehlt dem Finanz- und Verwaltungsausschuss die Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushalt.

 

 

Beschlussvorschlag für den Finanz- und Verwaltungsausschuss

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss stimmt der Anpassung der Kosten aus den Kooperationsverträgen mit der Fa. SOFTWERK GmbH zu und stellt die erforderlichen Mittel im Haushalt ab Oktober 2020 bereit.

 


Die Fa. SOFTWERK Gesellschaft für Systementwicklung und Innovationsberatung mbH arbeitet mit der Stadt Fürth in zwei sich unterscheidenden Kooperationen hinsichtlich des IT-Supportes in den pädagogischen Netzen verschiedener Schulen zusammen. SOFTWERK unterstützt über Ausbildungsplätze in der Ausrichtung Fachinformatik Systemintegration u.a. Tätigkeiten im Umfeld der Konzeption und Umsetzung von Netzwerken und Netzwerkbasisdiensten, Installation, Konfiguration, Wartung und Instandhaltung von Hardwarekomponeten im Server- und Clientumfeld, sowie die Installation von Softwarepaketen. An den drei Gymnasien und der städtischen Real- und Wirtschaftsschule werden dazu drei Ausbildungsplätze bei SOFTWERK vorgehalten, die zu einem überwiegenden Anteil an diesen Schulen eingesetzt werden. In der Berufsschule III ist die Schule sogar die zweite Ausbildungsstätte, die Ausbildung findet zum überwiegenden Teil dort statt.

 

Für die entstehenden Kosten (Ausbildungsvergütung, Sachkosten, wie IHK-Gebühren, Lehrmittel, Betreuung der Auszubildenden in den Einsatzzeiten bei SOFTWERK usw). werden quartalsmäßig in Rechnung gestellt und gezahlt. Grundlage ist eine in den Kooperationsverträgen getroffene Kostenvereinbarung, die auf der Kostensituation der Geschäftsjahre 2003 bzw. 2009 basiert. Anpassungen finden nach dem Tarifvertrag des Großhandels statt. Die Verträge wurden seit 01.04.2014 bzw. 01.04.2016 nicht angepasst. Deshalb wird empfohlen der 13%igen (ca. 1.400 €) und 15%igen (14.200 €) Erhöhung zuzustimmen.   


 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

3.900

 

nein

X

ja

15.600

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 2430/2300/2310/2320.6322

2403.6322

Budget-Nr. 40100/40200/ 40210/40220 und 40270

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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