Der
Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten empfiehlt die
Bereitstellung finanzieller Mittel in Höhe von 20.000 € für die Einrichtung des
Budgets für Barrierefreiheit zur Stärkung der Teilhabe „Für Alle“ in den
Haushalt einzustellen.
Zu den Haushaltsberatungen 2019 hatte die Gruppe DIE LINKE die Einrichtung einer Gruppe von Gebärdendolmetscher*innen und Anschaffung von mobilen induktiven Höranlagen beantragt. Da die Kosten hierfür nicht ohne nähere Prüfung beurteilt werden konnten, wurde vorgeschlagen, dass die Verwaltung beauftragt wird ein Konzept zu erstellen und danach eine Kostenkalkulation vorzunehmen. Das Konzept liegt in der Anlage vor.
Nachdem auch ein Mitglied des Behindertenrates gehörlos ist, wurde über und mit ihm die Wünsche und Anregungen der Gruppe der Gehörlosen in einer Besprechung zusammengetragen und das hieraus entstandene Konzept entwickelt, das die unterschiedlichsten Bereiche einer Teilnahme von gehörlosen Menschen in der Gesellschaft berücksichtigt und ermöglichen soll. Das Konzept ist als Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt.
Als ersten Schritt der Umsetzung sollte eine mobile Induktionsanlage angeschafft und dann in weiteren Schritten die Umsetzung des Konzeptes sukzessive angegangen werden.
Zwischenzeitlich wurde eine mobile induktive Höranlage angeschafft werden, die bei der fübs auch von den städtischen Dienststellen bei Bedarf ausgeliehen werden kann.
Um
stadtweit kontinuierlich Barrierefreiheit herzustellen oder zu erhöhen und
somit die Teilhabe für alle Bürger/innen mit Behinderung und chronischer
Erkrankung in Fürth zu stärken ist es erforderlich ein jährliches Budget in den
Haushalt einzustellen.
.
Jede
Behinderungsart erfordert individuelle Maßnahmen, um Prozesse, Veranstaltungen
oder Informationen barrierefrei zu gestalten und somit Teilhabe an genau diesen
Elementen zu ermöglichen. Der Aktionsplan Inklusion „Fürth Für Alle“, für
dessen Umsetzung die Stadt Fürth 2019 die Verantwortung übernommen hat, deckt
all diese unterschiedlichen Bedürfnisse ab.
Die
Personengruppe der Gehörlosen tritt bislang in der öffentlichen Wahrnehmung
kaum in Erscheinung. Daher wurden Aktionsplan-Maßnahmen zur Verbesserung der
Teilhabe von gehörlosen Bürger/innen 2020 schwerpunktmäßig in den Fokus
genommen und in einem „Konzept zur Inklusion gehörloser Menschen“
zusammengefasst, aktualisiert, ergänzt und die Kosten beziffert.
Aufgrund
fehlender Mittel konnten bislang weder Maßnahmen aus diesem Konzept, mit
Ausnahme der Anschaffung der mobilen Induktionsanlage, noch weitere hoch
priorisierte Maßnahmen aus dem Aktionsplan umgesetzt werden, die nicht mit
geringem Finanzaufwand realisierbar waren. Ohne signifikante Umsetzungsschritte
in den nächsten Jahren riskiert die Stadt Fürth den fortwährenden Ausschluss
von Menschen mit Behinderung von Aspekten des gesellschaftlichen Lebens in der
Kleeblattstadt. Mit dem Budget für Barrierefreiheit zur Stärkung der Teilhabe
„Für Alle“ sollen Maßnahmen aus dem Aktionsplan Inklusion - einschließlich und
aktuell vorrangig - Maßnahmen aus dem Konzept zur Inklusion gehörloser Menschen
zeitnah umgesetzt werden.
Die
Ausgestaltung und Verwaltung des Budgets könnten folgendermaßen erfolgen:
Das
Budget soll dienststellenübergreifend in erster Linie allen Ämtern der
Stadtverwaltung und den städtischen Freizeit-, Kultur- und
Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel Theatern, Museen, Volkshochschule u.a.
zur Verfügung stehen.
Die
Verwaltung des Budgets soll voraussichtlich SzA/Fübs übernehmen, wo bislang die
Koordination der Umsetzung des Aktionsplan Inklusion verankert ist. Dies kann
verwaltungsintern anders festgelegt werden, wenn sich die Struktur der
Arbeitsorganisation in Folge der Verfügbarkeit des Budgets ändert.
Es
ist angedacht, das Budget zunächst für zwei Jahre einzurichten, um Erfahrungen
zu sammeln und ggf. praxisbezogen Anpassungen vorzunehmen.
Beispiele
für Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit, die mittels des Budgets
direkt die politische Teilhabe, kulturelle Bildung sowie Selbstbestimmung und
Selbständigkeit von Bürger/innen mit Behinderung verbessern:
-
Honorare für Gebärdendolmetscher bei
Veranstaltungen (Vorträge und Podiumsdiskussionen, öffentliche Sitzungen,
Kulturevents u.a.)
-
Übersetzungen in Leichte oder einfache Sprache
von Materialien der Öffentlichkeitsarbeit (Broschüren, Flyer, bedeutende
städtische Publikationen u.a.)
-
Erstellung barrierefreier Dokumente für
Menschen mit Sehbehinderung
-
Gebärdensprachtelefon TESS zur Kontaktaufnahme
und Beratung von gehörlosen Bürger/innen bei Ämtergängen
-
festinstallierte Induktionsschleifen für Beratungsschalter
in Ämtern (Straßenverkehrsamt, Bürgerämter, Sozialamt u.a.) für schwerhörige
Bürger/innen
-
Maßnahmen zur Barrierefreiheit, die sich aus
der Arbeit der Koordinierungsgruppe Inklusion durch verstärkte Vernetzung der
Dienststellen ergeben
-
Mobile Rampen für Veranstaltungsorte oder
Dienststellen, die auch mittelfristig nicht durch bauliche Maßnahmen zugänglich
gemacht werden können
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
20.000 € |
|
nein |
x |
ja |
20.000 € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Haushaltsberatungen |
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