Betreff
Konzept zur Inklusion von gehörgeschädigten Menschen - Pauschale für Barrierefreiheit
Vorlage
SzA/0206/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten empfiehlt die Bereitstellung finanzieller Mittel in Höhe von 20.000 € für die Einrichtung des Budgets für Barrierefreiheit zur Stärkung der Teilhabe „Für Alle“ in den Haushalt einzustellen.

 

 


Zu den Haushaltsberatungen 2019 hatte die Gruppe DIE LINKE die Einrichtung einer Gruppe von Gebärdendolmetscher*innen und Anschaffung von mobilen induktiven Höranlagen beantragt. Da die Kosten hierfür nicht ohne nähere Prüfung beurteilt werden konnten, wurde vorgeschlagen, dass die Verwaltung beauftragt wird ein Konzept zu erstellen und danach eine Kostenkalkulation vorzunehmen. Das Konzept liegt in der Anlage vor.

Nachdem auch ein Mitglied des Behindertenrates gehörlos ist, wurde über und mit ihm die Wünsche und Anregungen der Gruppe der Gehörlosen in einer Besprechung zusammengetragen und das hieraus entstandene Konzept entwickelt, das die unterschiedlichsten Bereiche einer Teilnahme von gehörlosen Menschen in der Gesellschaft berücksichtigt und ermöglichen soll. Das Konzept ist als Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

Als ersten Schritt der Umsetzung sollte eine mobile Induktionsanlage angeschafft und dann in weiteren Schritten die Umsetzung des Konzeptes sukzessive angegangen werden.

Zwischenzeitlich wurde eine mobile induktive Höranlage angeschafft werden, die bei der fübs auch von den städtischen Dienststellen bei Bedarf ausgeliehen werden kann.

 

 

Um stadtweit kontinuierlich Barrierefreiheit herzustellen oder zu erhöhen und somit die Teilhabe für alle Bürger/innen mit Behinderung und chronischer Erkrankung in Fürth zu stärken ist es erforderlich ein jährliches Budget in den Haushalt einzustellen.

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Jede Behinderungsart erfordert individuelle Maßnahmen, um Prozesse, Veranstaltungen oder Informationen barrierefrei zu gestalten und somit Teilhabe an genau diesen Elementen zu ermöglichen. Der Aktionsplan Inklusion „Fürth Für Alle“, für dessen Umsetzung die Stadt Fürth 2019 die Verantwortung übernommen hat, deckt all diese unterschiedlichen Bedürfnisse ab.

Die Personengruppe der Gehörlosen tritt bislang in der öffentlichen Wahrnehmung kaum in Erscheinung. Daher wurden Aktionsplan-Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von gehörlosen Bürger/innen 2020 schwerpunktmäßig in den Fokus genommen und in einem „Konzept zur Inklusion gehörloser Menschen“ zusammengefasst, aktualisiert, ergänzt und die Kosten beziffert.

Aufgrund fehlender Mittel konnten bislang weder Maßnahmen aus diesem Konzept, mit Ausnahme der Anschaffung der mobilen Induktionsanlage, noch weitere hoch priorisierte Maßnahmen aus dem Aktionsplan umgesetzt werden, die nicht mit geringem Finanzaufwand realisierbar waren. Ohne signifikante Umsetzungsschritte in den nächsten Jahren riskiert die Stadt Fürth den fortwährenden Ausschluss von Menschen mit Behinderung von Aspekten des gesellschaftlichen Lebens in der Kleeblattstadt. Mit dem Budget für Barrierefreiheit zur Stärkung der Teilhabe „Für Alle“ sollen Maßnahmen aus dem Aktionsplan Inklusion - einschließlich und aktuell vorrangig - Maßnahmen aus dem Konzept zur Inklusion gehörloser Menschen zeitnah umgesetzt werden.

 

Die Ausgestaltung und Verwaltung des Budgets könnten folgendermaßen erfolgen:

 

Das Budget soll dienststellenübergreifend in erster Linie allen Ämtern der Stadtverwaltung und den städtischen Freizeit-, Kultur- und Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel Theatern, Museen, Volkshochschule u.a. zur Verfügung stehen.

Die Verwaltung des Budgets soll voraussichtlich SzA/Fübs übernehmen, wo bislang die Koordination der Umsetzung des Aktionsplan Inklusion verankert ist. Dies kann verwaltungsintern anders festgelegt werden, wenn sich die Struktur der Arbeitsorganisation in Folge der Verfügbarkeit des Budgets ändert.

Es ist angedacht, das Budget zunächst für zwei Jahre einzurichten, um Erfahrungen zu sammeln und ggf. praxisbezogen Anpassungen vorzunehmen.

Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit, die mittels des Budgets direkt die politische Teilhabe, kulturelle Bildung sowie Selbstbestimmung und Selbständigkeit von Bürger/innen mit Behinderung verbessern:

-          Honorare für Gebärdendolmetscher bei Veranstaltungen (Vorträge und Podiumsdiskussionen, öffentliche Sitzungen, Kulturevents u.a.)

-          Übersetzungen in Leichte oder einfache Sprache von Materialien der Öffentlichkeitsarbeit (Broschüren, Flyer, bedeutende städtische Publikationen u.a.)

-          Erstellung barrierefreier Dokumente für Menschen mit Sehbehinderung

-          Gebärdensprachtelefon TESS zur Kontaktaufnahme und Beratung von gehörlosen Bürger/innen bei Ämtergängen

-          festinstallierte Induktionsschleifen für Beratungsschalter in Ämtern (Straßenverkehrsamt, Bürgerämter, Sozialamt u.a.) für schwerhörige Bürger/innen

-          Maßnahmen zur Barrierefreiheit, die sich aus der Arbeit der Koordinierungsgruppe Inklusion durch verstärkte Vernetzung der Dienststellen ergeben

-          Mobile Rampen für Veranstaltungsorte oder Dienststellen, die auch mittelfristig nicht durch bauliche Maßnahmen zugänglich gemacht werden können

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

20.000

 

nein

x

ja

20.000

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Haushaltsberatungen

 


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