Der Antrag wird abgelehnt.
Zum Antrag der Stadtratsgruppe der AfD nimmt die Verwaltung wir folgt Stellung:
Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz wird beauftragt
- den ct-Wert von den beteiligten Laboren zwingend anzufordern. Labore
die dem
nicht nachkommen, werden nicht mehr beauftragt.
Das Amt
für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz beauftragt keine Labore mit der
Durchführung bzw. Auswertung von Corona-Tests. Diese Testungen werden durch das
Landratsamt Fürth/Gesundheitsamt, die niedergelassenen Ärzte, das Klinikum
Fürth und das gemeinsame Testzentrum von Stadt und Landkreis Fürth beauftragt.
Zudem erhält die Stadt Fürth im Vollzug der Einreise-Quarantäneverordnung auch
Ergebnisse von Testungen, die außerhalb des Stadtgebietes vorgenommen werden,
teilweise auch im Ausland. Die Verwaltung hat somit keinen Einfluss auf die
Auswahl der beauftragten Labore.
- den ct-Wert zu erfassen und zur Beurteilung der Einzelsituation der
Bürger und der
Gesamtsituation heranzuziehen.
Die Stadt
Fürth verfügt über kein eigenes Gesundheitsamt, die Aufgaben der
Gesundheitsbehörde nimmt für das Stadtgebiet Fürth das Gesundheitsamt des
Landratsamtes Fürth wahr. Aufgabe des Landratsamtes Fürth/Gesundheitsamt ist
insoweit auch, auf Grund der dort vorliegenden Testergebnisse sowohl Einzelsituationen,
als auch die Gesamtsituation aus medizinischer Sicht zu bewerten. Wie dies das
Landratsamt Fürth/Gesundheitsamt erledigt bzw. welcher Erkenntnisse sich die
zuständige Fachbehörde hierbei bedient, unterliegt nicht der
Einflussmöglichkeit der Stadt Fürth.
- vorhandene ct-Werte aus früheren Tests baldmöglichst nachzuerfassen
Da die
ct-Werte nicht in allen Testungen einzeln ausgewiesen sind, der Stadt Fürth
mangels Zuständigkeit nur ein geringer Teil der Testergebnisse bekannt wird und
insbesondere mangels gesundheitsbehördlicher Zuständigkeit ist eine
Nacherfassung der wenigen vorliegenden Werte nicht möglich bzw. nicht
zielführend.
- zu prüfen, in wie weit bei einer geringen Anzahl eventl.
hochansteckender
Personen (niedriger ct-Wert) die Einschränkungen für die Bürger
insgesamt durch
die Corona-Schutzmaßnahmen dem tatsächlichen Gefahrenpotential
angepasst
werden können.
Die
rechtlichen Folgen einer positiven Testung von Personen ergeben sich
unmittelbar aus einer Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für
Gesundheit und Pflege (https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/10/20200929_isolation_kontaktpersonen_konsolidierte_lesefassung.pdf), die Auswirkungen auf Grund des Erreichens
bestimmter 7-Tages-Inzidenzen folgen unmittelbar aus der 7. Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (https://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(itzbsh1iyuakwgni5zxnh1rj))/Content/Document/BayIfSMV_7/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1). Die Stadt Fürth hat insoweit nahezu keinen
Spielraum, überdies ist die Bewertung der medizinischen Fragen eine Aufgabe des
Landratsamt Fürth/Gesundheitsamt, nicht der Stadt Fürth.
- baldmöglichst Schnelltests zu beschaffen und einzusetzen.
Schnelltests sollten
mittelfristig die PCR-Tests weitestgehend ersetzen.
Die
Verwaltung verfügt derzeit über keine Informationen, wie die Ausgabe von
Schnelltests erfolgen soll. Der Einsatz von Tests, wie vorstehend bereits
ausgeführt, erfolgt im bzw. für das Stadtgebiet zudem nicht durch die Stadt
Fürth, sondern durch das Landratsamt Fürth/Gesundheitsamt, die niedergelassenen
Ärzte, das Klinikum Fürth und das gemeinsame Testzentrum von Stadt und
Landkreis Fürth.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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