Der Werkausschuss nimmt den
Wirtschaftsplan 2021 der StEF zur Kenntnis.
Der Werkausschuss empfiehlt dem
Stadtrat den Wirtschaftsplan 2021 der Stadtentwässerung Fürth (StEF) zur
Beschlussfassung.
Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2021 der Stadtentwässerung Fürth.
Der Werkausschuss ist
vorberatender Ausschuss für die StEF in allen Angelegenheiten die der
Beschlussfassung des Stadtrates unterliegen.
Die wesentlichen Eckdaten des
WiPl 2021 werden nachstehend zur Kenntnis gegeben.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021
schließt im Erfolgsplan
mit Erträgen von 29.659.800 €
und Aufwendungen von 29.940.900 €
und im Vermögensplan
mit
Einnahmen von 38.093.586
€
und
Ausgaben von 38.093.586
€
ab.
Der Gesamtbetrag
der Genehmigungen für Kredit-
aufnahmen für
Investitionen wird festgesetzt auf 23.815.784
€
Der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögensplan
beläuft sich
im Jahr 2022 auf 7.061.000
€
im Jahr 2023 auf 3.000.000
€
und im Jahr 2024
auf 2.550.000 €
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur
rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach
dem
Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf 4.900.000
€
Die nicht verbrauchten Kreditermächtigungen aus dem
Wirtschaftsjahr 2020 in Höhe
von 8.520.516 Euro werden nach Abschluss des
Wirtschaftsjahres 2020 kraft Gesetz (Art. 71 Abs. 3 GO i. V. mit Art. 88 Abs. 5
Satz 1 GO) auf das Wirtschaftsjahr 2021 übertragen und stehen dort neben den
Ansätzen für 2021 für Investitionen zu Verfügung
Weitergehende Informationen sind dem WiPl zu entnehmen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Fürth (StEF) für das Wirtschaftsjahr 2021