Die Flächen der Straßenunterführungen am Schießplatz, am Lindenhain und am Sozialrathaus (auf der Feuerwehrebene), sowie die extra angelegten Bauzaunfelder im Zuge des Umbaus der Hallstraße, werden für die Graffitigestaltung freigegeben. Die Kosten (derzeit geschätzt 48.000 €) zur Entfernung der Graffitis im Zuge der turnusmäßigen Bauwerksprüfungen (alle 6 Jahre) sind von Ref IV zu übernehmen und rechtzeitig im Haushalt zu beantragen.
1.
Sachstand und Beschlusslage:
Die
Straßenunterführungen am Schießplatz, am Lindenhain und am Sozialrathaus (auf
der Feuerwehrebene) wurden von Seiten der Stadt zur Graffitigestaltung
freigegeben. Die Widerlagerwände und Pfeiler der Ludwigbrücke sind hiervon
explizit ausgenommen. Für die Freigabe der Unterführungen am Lindenhain und am
Sozialrathaus liegt ein Stadtratsbeschluss vor, für die am Schießplatz noch
nicht.
Für die Straßenunterführungen besteht eine Prüfungspflicht nach DIN 1076 im Turnus von 6 Jahren. Um diese zu ermöglichen müssen Graffitis mit hohem Kostenaufwand entfernt werden. Im Bau- und Werkausschuss vom 29.05.2019 wurde festgelegt, dass die Kosten für die Graffitientfernung vom Ref. IV/Jugendamt zu beantragen und im jeweiligen Haushalt einzustellen sind.
2. Kostenzusammenstellung
a. Entfernung
von Graffitis von den Wänden der Straßenunterführungen alle 6 Jahre – erstmalig
2025 (Kostenschätzung 2020)
Unterführung
Sozialrathaus: ca. 150 qm à 60 € 9.000
Euro Unterführung
Lindenhain: ca. 290 qm à 60 €
17.400 Euro Unterführung
Schießplatz: ca. 160 qm à 60 €
9.600 Euro |
Gesamtkosten ca.
36.000 Euro |
Die Kosten
sind geschätzt und können in den nächsten Jahren steigen, da die Anforderungen
der umweltschutzrechtlichen Bestimmungen zur Entsorgung des anfallenden
Abwassers mit undefinierbaren Farbrückstände stetig angehoben werden.
b. Einbau
einer Vorsatzschale zur Graffitigestaltung nach der Reinigung 2025
Zur Erleichterung der Reinigungszyklen
ab 2025 wurde vom Tiefbauamt der Vorschlag geprüft, Vorsatzschalen auf einer
Unterkonstruktion an den Wänden der Unterführungen anzubringen, die zur Prüfung
abgenommen und im Anschluss, je nach Zustand der Platten, wieder angebracht
werden können. Über die Haltbarkeit der Platten für diesen Einsatz gibt es
jedoch keine langfristigen Erkenntnisse.
Anbringen
einer Vorsatzschale mit Siebfilmplatten ca. 15.000 Euro
an den Tunnelwänden der 3 freigegebenen Unterführungen
einmalig 2025 (nach
Reinigung) Austausch
von Siebfilmplatten bei Bedarf (z.B. bei Vandalismus) ca.
700 Euro (1/2
Arbeitstag à 2 Personen: 375 € + 20 qm à 14 €: 280 € Entfernen
und Wiederanbringen der Siebfilmplatten bei ca.
12.000 Euro
Bauwerksprüfungen (kalkuliert für alle 3 Unterführungen)
alle 6 Jahre |
c.
Anbringen einer Antigraffitibeschichtung
auf den Wänden der Straßenunterführungen
Alternativ dazu wurden Angebote für eine
Antigraffitibeschichtung eingeholt, die zwar eine Graffitigestaltung
ermöglicht, aber das spätere Abwaschen erleichtert. Eine erstmalige Anbringung
wäre nach der Reinigung 2025 möglich.
Unterführung
Sozialrathaus: ca. 150 qm à 20 € 3.000
Euro Unterführung
Lindenhain: ca. 290 qm à 20 €
5.800 Euro Unterführung
Schießplatz: ca. 160 qm à 20 € 3.200 Euro |
Gesamtkosten
12.000 Euro |
Auch hier handelt es sich um eine
Kostenschätzung von 2020. Seitens des Tiefbauamtes wird das Aufbringen einer Antigraffitibeschichtung
favorisiert. |
d. Ertüchtigung
von Bauzaunfeldern zur Graffitigestaltung
Ergänzend zu
den Straßenunterführungen können einzelne Bauzaunfelder an städtischen
Baustellen zur Graffitigestaltung zur Verfügung gestellt werden, sofern eine
Finanzierung hierfür gesichert ist. Im Rahmen der Straßenbaustelle zum Umbau
der Hallstraße könnte dies im 3. Bauabschnitt ab Oktober 2021 erprobt werden.
Hierbei sollen 3 mit Spanplatten beplankte Bauzaunfelder à 5 qm zur Verfügung gestellt werden. Bei Bedarf können die Spanplatten erneuert werden. (Wenn die Spanplatten witterungsbedingt leiden, wenn der Bauzaun umgesetzt werden muss oder Vandalismus es erfordert). Sie müssen dann allerdings auch neugestaltet werden.
3
Bauzaunfelder à 5 qm (12 €/qm)
180 EURO
Kalkulierte
Reserve (weitere 35 qm)
420 EURO zum Austausch |
Gesamtkosten
600 EURO |
3. Abschließend
noch Erfahrungsberichte aus anderen Kommunen mit extra ausgewiesenen
Graffitiflächen
Im Zuge der Diskussion
um die Freigabe von Flächen für das legale Anbringen von Graffiti an
Bauwerken wurde seitens Tiefbauamt/Bauhof bei den Städten Bamberg und
Regensburg zu deren Umgang mit Graffiti angefragt.
Stadt Bamberg:
Die Stadt
Bamberg hat vor längerer Zeit (ca. 8-10 Jahre) in einem Projekt zwei
Unterführungen mit Graffiti gestaltet. Ansonsten ist das Besprühen von Brücke,
Unterführungen und Lärmschutzwänden verboten. Illegale „Kunstwerke“ werden
angezeigt. Der Verwaltung stehen für die Entfernung keine gesonderten
Haushaltsmittel zur Verfügung, daher erfolgt die Entfernung erfolgt meist nur
bei rassistischen oder anderen gesetzeswidrigen Graffitis.
Weiterhin befinden sich in Bamberg eine Brücke über den Main-Donaukanal, die jedoch in der Unterhaltslast des Wasser- und Schifffahrtsamt ist. An dieser Brücke sind die Widerlager und angrenzenden Stützmauern stark besprüht.
Stadt Regensburg:
Bei der Stadt
Regensburg sind keine Bauwerke, die der Prüfpflicht DIN 1076 unterliegen
(Brücken, Lärmschutzwände, Stützmauern), für Graffiti freigegeben. Alle
festgestellten illegalen „Kunstwerke“ werden zur Anzeige gebracht. In
regelmäßigen Aktionen werden Graffitis entfernt, dafür stehen jährliche
Haushaltsmittel von ca. 30.000 € zur Verfügung. Im Zuge verschiedener Projekte
wurden jedoch im Stadtgebiet städtische verputzte „Nutzgebäude“ wie z.B.
Pumpstationen, Trafostationen mit Graffiti besprüht. Ebenso gibt es in
Regensburg zwei Brücken des Wasser- und Schifffahrtsamtes. An diesen Bauwerken
befinden sich großflächige Graffitis, wie das WSA damit verfährt, ist bei der
Stadtverwaltung nicht bekannt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
48.000 € alle
6 Jahre |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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