Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.12.2020 - Entsorgung des Klärschlamms aus der Fürther Kläranlage
Vorlage
StEF/0161/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis vom Sachstand. 


Die Stadtentwässerung beantwortet den Antrag wie folgt:

 

Aktuell wird die Klärschlammentsorgung aufgrund des Auftragsumfanges gemäß den Vergaberichtlinien europaweit ausgeschrieben. Das Ergebnis der letzten Ausschreibungen war, dass der Klärschlamm in Kohlekraftwerken mitverbrannt wird.

 

Für die künftige Entsorgung sind die in der ARGE Gewässerschutz vertretenen Städte (Nürnberg, Erlangen, Fürth und Schwabach) bezüglich einer Klärschlammverbrennungsanlage mit nachgeschalteter Phosphorrückgewinnung dabei, zunächst die erforderliche Geschäftsform zu bestimmen. Die Geschäftsform hat Auswirkungen auf die Ausschreibungspflicht der Städte für die Klärschlammentsorgung. Dabei wird auch die Gründung eines Zweckverbandes geprüft. (s. Anlage).

 

Es wurde auch geprüft, ob eine Umsatzsteuerpflicht besteht. Dies wurde bejaht (s. Anlage).

 

Die Stadt Nürnberg, die federführend das Projekt plant, hat bereits ein Ingenieurbüro damit beauftragt, in einer Machbarkeitsstudie verschiedene Betriebsgrößen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit zu untersuchen. Ggf. wird auch daran gedacht, die Landkreise in einen Zweckverband mit aufzunehmen. Ein Zweckverband aus Schwandorf hat auch Interesse bekundet. Dies wird kritisch gesehen. Man will jedoch Gespräche führen.

 

Als Standort wird der Hafen in Nürnberg favorisiert. Es wird bereits mit der Energie Nürnberg verhandelt, damit die Abwärme in deren Fernwärmenetz verwertet werden kann.

Im März, nach Vorliegen der o.g. Machbarkeitsstudie wird der nächste gemeinsame Termin stattfinden.

 

Da die Antwort auf den Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.12.2020 coronabedingt verschoben wurde, hat sich zwischenzeitlich ein neuer Sachstand ergeben:

 

Im Juni 2021 wurde den ARGE-Mitgliedern mitgeteilt, dass ein Gespräch der SUN-Werkleitung mit dem Stadtrat und dem Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg auf der Grundlage der fertiggestellten Machbarkeitsstudie stattgefunden hat. Hierbei hat sich ergeben, dass die Stadt an einer eigenen Klärschlammverwertung in Nürnberg nicht mehr festhalten möchte.

 

StEF ist deshalb gezwungen bis spätestens 1.1.2029 einen neuen Entsorgungsweg mit Phosphor-Rückgewinnung zu suchen. Derzeit werden jedoch in Bayern zahlreiche Klärschlamm-Monoverbrennungsanlagen gebaut, sodass über den Weg der Ausschreibung eine Entsorgung möglich sein wird. Diesbezügliche Anfragen z.B. in Straubing, haben dies bestätigt.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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