Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Neufassung der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen sowie den Auftrag zur Erstellung eines Mobilitäts- und Klimaschutzkonzeptes zu beschließen.

 

 

a)    Der Neufassung der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Abstellplätzen wird zugestimmt.

 

b)    Die Verwaltung wird beauftragt, für die Reduzierung des Stellplatzschlüssels geeignete Kriterien als Voraussetzungen zu entwickeln, um eine einheitliche Bewertungsgrundlage für Bauanträge mit einem Mobilitätskonzept zu schaffen.

 


Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung am 02.12.2020 die Novelle der BayBO beschlossen. Die Gesetzesänderung soll zum 01.02.2021 in Kraft treten. Mit dieser Änderung geht auch die Anwendung der aktuellen DIN 277-1 2016 einher. Daher wird eine Anpassung der Stellplatzsatzung nötig. Die Berechnung des Stellplatz- und Abstellplatzbedarfs erfolgt nun nach der DIN-277-1 2016.

 

Im Zuge der Neufassung wurden durch die Verwaltung der Stadt Fürth in der städtischen Satzung weitere Änderungen aufgenommen.

 

Mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 15.01.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, bei Dachgeschossausbauten bestehender Gebäude keine Erfüllung des zusätzlichen Stellplatzbedarfes zu verlangen. Nachdem nun die Novelle der BayBO vorliegt und der neue Gesetzestext bekannt ist, kann diese Regelung in der Satzung nun in § 2 Abs. 7 aufgenommen wurden.

 

Aufgrund häufiger Nachfragen wird in § 4 wird dargelegt, in welchen Fällen die Eintragung einer Dienstbarkeit für die Stadt Fürth im Grundbuch notwendig ist.

 

Des Weiteren wurden unter § 5 neue Regelungen hinsichtlich der Gestaltung der notwendigen Stellplätze und Abstellplätze aufgenommen. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf die Begrünung und die Ausstattung mit Lademöglichkeiten gelegt.

 

Bislang gab es als Anlage zur Satzung zwei Richtzahlenlisten zu § 2 Abs. 1, eine für die Zahl der Stellplätze von Autos, Bussen, LKWs (ehemalige Anlage 1 a) und eine für die Zahl der Abstellplätze für Fahr- und motorisierte Zweiräder (ehemalige Anlage 1 b). Zum Zweck der Übersicht wurden diese nun in einer Richtzahlenliste zusammengefasst. Es gibt nun eine Spalte für die Zahl der Stellplätze und eine Spalte für die Zahl der Abstellplätze.

 

Die Möglichkeit von Car-Sharing und die damit verbundene Reduktion des Stellplatzbedarfs wird von der Bauaufsicht bislang über widerrufliche Abweichungen nach Art. 63 BayBO i. V. m. der Stellplatzsatzung geregelt. Um den Gleichheitsgrundsatzes zukünftig einfacher wahren zu können und aus Gründen der Transparenz wird die Beauftragung der zuständigen Fachämter mit der Erstellung eines nachhaltigen Verkehrskonzeptes empfohlen. Dieses kann dann der Bauaufsicht als Grundlage für Regelungen dienen und solche im Rahmen einer Änderung in die Stellplatzsatzung aufgenommen werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


-       Neufassung der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Abstellplätzen (Stellplatzsatzung)

-       Anlage 1 zur Satzung: Richtzahlenliste zu § 2 Abs. 1 der Satzung

-       Anlage 2 zur Satzung: Bereiche mit reduzierter Stellplatzanforderung

-       Anlage 3 zur Satzung: Ausführungsstandards für Baumpflanzungen der Stadt Fürth

-       Gegenüberstellung der Neufassung mit der bisherigen Satzung 2015

-       Anlage 1 zur Satzung mit ersichtlichen Änderungen zu den Richtzahlenlisten 2015