- Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt die förmliche Einleitung des Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan (FNP Änderung Nr.2021.21) im in der Anlage dargestellten Geltungsbereich. Hier sollen gewerbliche Bauflächen, Wohnbauflächen und eine Gemeinbedarfsflächen dargestellt werden.
- Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt die förmliche Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 396 b „Ehemaliges Faurecia-Areial“ für den dargestellten Geltungsbereich. Planungsziel für den Bebauungsplan ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes, eines Wohngebietes sowie die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und das Verfahren durchzuführen.
Das Gebiet der ehemaligen Firma Faurecia in Stadeln wurde durch die Stadt angekauft, und soll nun, mit einigen Abrundungen des direkt angrenzenden Umfeldes, einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden; die Gewerbehallen sind inzwischen abgebrochen worden.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den geplanten Aufstellungs- bzw. Änderungsbereich derzeit als gewerbliche Baufläche, Teile als Wohnbaufläche dar. Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan liegt nicht vor.
Als Vorrausetzung für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Areals ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Im Bauleitplanverfahren sind besonders die störungsfreie, differenzierte Nutzung des Geländes und die verkehrliche Neuordnung zu berücksichtigen sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen.
Es ist beabsichtigt, gewerbliche Nutzungen, Wohnnutzungen unter Berücksichtigung des geförderten Wohnungsbaus sowie Gemeinbedarfsflächen auf dem Gelände zu entwickeln. Des Weiteren ist die Planung einer adäquaten Erschließung unter Neugestaltung des Knotenpunktes an der Herboldshofer Straße vorgesehen.
Die vom Stadtrat am 09.12.2020 beschlossenen Festsetzungen zum Klimaschutz und
zur Nachhaltigkeit in der Bauleitplanung werden im Laufe des Verfahrens
berücksichtigt.
Um die Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem
Flächennutzungsplan (FNP) zu gewährleisten, ist ein Parallelverfahren gem. § 8
Abs. 3 BauGB zur Änderung des FNP durchzuführen. Dort soll zukünftig die Art
der baulichen Nutzung als gewerbliche Baufläche, als Wohnbaufläche sowie als
Gemeinbedarfsfläche mit noch näher zu bestimmender Zweckbestimmung dargestellt
werden. Eine genauere Untersuchung zur Zweckbestimmung wird im weiteren
Verfahren durchgeführt.
Die genaue Lage und der Umgriff für die Änderung des Flächennutzungsplanes und
die Aufstellung des Bebauungsplanes kann den Anlagen entnommen werden.
Die notwendigen Verfahrensschritte (Aufstellung des Bebauungsplans und
Flächennutzungsplanändern Nr. 2021.21) werden parallel betrieben.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 396 b
Geltungsbereich der FNP-Änderung Nr. 2021.21