Der Bau-und
Werkausschuss begutachtet und empfiehlt / der Stadtrat fasst folgenden
Grundsatzbeschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Projekt „Neubau Feuerwehrgerätehaus Sack“ durchzuführen.
Die erforderlichen
Mittel sind bereitzustellen und die haushaltsrechtliche Übertragbarkeit
sicherzustellen. Dieser Grundsatzbeschluss dient der Verfahrenseinleitung nach
Nr. 2.4 der RiL für die Einleitung und Abwicklung städt. Bauvorhaben vom
01.04.2017.
Das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Sack
entspricht nicht mehr den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften.
Erforderliche Mindest-Abstände zwischen Fahrzeug und Gebäude können nicht
eingehalten werden. Auch hat das Feuerwehrgerätehaus nur einen Stellplatz,
zukünftig beschaffte Fahrzeuge können nicht untergestellt werden, abgesehen von
der Tatsache, dass der Freistaat Bayern keine Feuerwehrfahrzeuge fördert, für
die nicht ein Norm-gerechter Stellplatz vorhanden ist.
Zudem ist mittelfristig geplant das Gebäude, in welchem das Feuerwehrgerätehaus
derzeit integriert ist, abzureißen und neu zu bauen oder zu sanieren,
allerdings ohne Berücksichtigung der Feuerwehr.
Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Sack auch
in der Zukunft sicher zu gewährleisten, ist die Stadt Fürth als Träger der
Feuerwehr in der Pflicht Abhilfe zu schaffen. Nachdem keine
Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und mittelfristig das Gebäude für die
Feuerwehr nicht mehr zur Verfügung steht, muss ein neues Feuerwehrgerätehaus
gebaut werden.
Hierzu wurden umfangreiche Vorüberlegungen, auch hinsichtlich möglicher
Standorte, angestellt.
Das ausgewählte und zur Verfügung stehende Grundstück liegt in einem
Mischgebiet am Nordring und kann frei angefahren werden.
Die Planungen sind in der Vorlage enthalten.
Die aktuelle Kostenschätzung sieht wie folgt aus:
KGR 200:
€ 22.500,- (Erschließung)
KGR 300: € 626.500,- (Bau)
KGR 400: € 205.500,- (Haustechnik)
KGR 500: € 116.500,- (Außenanlagen + Artenschutz)
KGR 600: € 32.500,- (Ausstattung)
KGR 700:
€ 180.000,- (Baunebenkosten)
Summe
(Brutto) €1.183.500,- (KGR 200 – 700)
Zzgl. einer voraussichtlichen Baukostensteigerung von im Augenblick im Mittel ca. 6 % bis zum vermutlichen Baubeginn. Dies entspricht einem Wert in Höhe von ca. 71.000,- €.
Summe Brutto (ohne
Grunderwerb) ca. €1.255.000,-
Gefördert wird der Neubau vom Freistaat Bayern nach FwZR pauschal mit
110.000€.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
x |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Pläne, Anlagen1 bis 5
Aussichten ökol. Zukunftsfähigkeit, Anlage 6