Betreff
Änderung der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe - Abstandsflächensatzung (AFS) – vom 25.01.2021
Vorlage
BaF/0075/2021
Aktenzeichen
BaF
Art
Beschlussvorlage - SB

Der BWA sowie der Stadtrat stimmen den Änderungen in der Abstandsflächensatzung zu.


Hintergrund der Änderung der in der Stadtratssitzung am 20.01.2021 beschlossenen und am 25.01.2021 von Herrn Oberbürgermeister Dr. Jung ausgefertigten Abstandsflächensatzung ist, dass seinerzeit in der dem Stadtrat vorliegenden Abstandsflächensatzung die Seitenzahl der Verkündung der Änderung der Bayerischen Bauordnung und das Verkündungsdatum nicht eingetragen war. Diese für die Abstandsflächensatzung notwendigen Angaben liegen zwischenzeitlich vor. Demnach ist die Einleitungsformel entsprechend zu ändern.

 

Ferner ist die Bezeichnung des Teilplans I.8 Teile von Weikershof nicht korrekt. Hier bedarf es einer Änderung der Bezeichnung des Teilplanes der beschlossenen Abstandsflächensatzung. Das Plangebiet bleibt hiervon unberührt.

 

 

Der Einleitungsformel der Abstandsflächensatzung soll daher folgende Fassung erhalten:

 

„Die Stadt Fürth erlässt aufgrund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a) i.V.m. Art. 6 Abs. 5 Satz 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 663) folgende Satzung:“

 

Bei dieser Änderung handelt es sich um eine redaktionelle Änderung der Einleitungsformel.

 

Anders verhält es sich bei der beabsichtigten Änderung der Bezeichnung des Teilplanes „I.8 Teile von Weikershof“.

 

Hierzu soll die Abstandsflächensatzung wie folgt geändert werden:

 

In § 1 wird in Ziffer 1.8 das Wort „Weikershof“ durch die Wörter „Alte Veste“ ersetzt.

 

In Ziffer I.8 der Anlagenübersicht und in der Anlage I.8 Teilplan Weikershof wird das Wort „Weikershof“ jeweils durch die Wörter „Alte Veste“ ersetzt.

 

Hierbei handelt es sich um eine reine Änderung des Plantitels zur besseren Klarstellung. Eine Gebietsänderung findet hier nicht statt. Die beabsichtigten Änderungen dienen der formellen Richtigstellung der Abstandsflächensatzung.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt daher den vorgenannten Änderungen in der Abstandstandflächensatzung zuzustimmen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Entwurf der Änderungssatzung der Abstandsflächensatzung (Anlage 1)

Geänderter Teilplan I.8 (Anlage 2)