Der Umweltausschuss empfiehlt den Beschluss des vorliegenden
Entwurfs des Lärmaktionsplans 2020 (Stufe 3).
Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf des
Lärmaktionsplans 2020 (Stufe 3).
I.
Die
Stadt Fürth ist nach § 47 BImSchG i.V. mit der EU-Richtlinie 2002/49/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 verpflichtet, einen
Lärmaktionsplan zur Minderung von Straßenlärm zu erstellen und im fünfjährigen
Turnus fortzuschreiben.
In der
Umweltausschuss-Sitzung vom 07.02.2020 wurde die Fortschreibung des
Lärmaktionsplanes in Stufe 3 beschlossen (OA/0392/2020). Die -eigentlich bis
18. Juli 2018 vorgeschriebene- Fortschreibung verzögerte sich aufgrund
verspäteter Übermittlung der Kartierungsgrundlagen durch das Bayerische
Landesamt für Umwelt.
Im Vergleich zur Stufe 2 wurden in den Lärmaktionsplan
(Stufe 3 - Entwurf) zwei neue Lärmschwerpunkte aufgenommen (Kaiserstraße sowie
Königstraße), der Lärmschwerpunkt 11 erweitert, die Umsetzung mehrerer
Maßnahmen berücksichtigt sowie neue Maßnahmen zu Lärmschwerpunkten hinzugefügt.
Die gesetzlich erforderliche 1. Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Basis einer Beschreibung aller Lärmschwerpunkte fand in der Zeit von 6. April – 15. Mai 2020 statt. Die Befragung verzeichnete über 580 Teilnahmen (überwiegend online), von denen 420 komplett oder teilweise auswertbar waren. Die Auswertung dieser Befragung ist im Kapitel Nr. 5.2 des vorliegenden Entwurfes zusammengefasst dargestellt. Ausführlich können die Beiträge in der Anlage 2 des Entwurfs eingesehen werden.
Eine fakultative 2. Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 12. November 2020 in Form einer Videokonferenz statt, um den Entwurf des Lärmaktionsplans vorzustellen und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, darüber zu diskutieren und Fragen zu stellen. Es lagen 20 Anmeldungen vor, von denen schließlich 12 Teilnehmende die Veranstaltung besuchten. Das Ergebnis der Veranstaltung ist in Kapitel 5.3 des vorliegenden Entwurfes dargestellt.
Die Beiträge der Träger öffentlicher Belange wurden, soweit möglich, in die Maßnahmenvorschläge zu den Lärmschwerpunkten eingearbeitet.
Der finale Entwurf des Lärmaktionsplans wird dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Anschließend muss das Einvernehmen der Regierung von Mittelfranken eingeholt werden.
Die im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen müssen bei allen städteplanerischen Maßnahmen geprüft und soweit möglich berücksichtigt werden.
Die nächste Stufe der Lärmaktionsplanung (Stufe 4) beginnt
in diesem Jahr mit einer erneuten Kartierung auf der Grundlage neuer
Verkehrszahlen und veränderter Straßenausführungen gegenüber 2017 sowie der
neuen Berechnungsvorschrift „CNOSSOS“ der Europäischen Union. Sobald die neuen
Ergebnisse vorliegen kann ein neuer Lärmaktionsplan, evtl. mit weiter
abgesenkten Auslösewerten, aufgestellt werden (Frist: 18. Juli 2023).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Entwurf Lärmaktionsplan Bearbeitungsstand 23.11.2020
Auswirkungen ökol. Zukunftsfähigkeit
Stellungnahme Kämmerei