Betreff
Lärmaktionsplan in Stufe 3 im Stadtgebiet Fürth, Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG vom 25.06.2002 - §§ 47 a – f BImSchG
Vorlage
OA/0437/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Umweltausschuss empfiehlt den Beschluss des vorliegenden Entwurfs des Lärmaktionsplans 2020 (Stufe 3).

 

Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans 2020 (Stufe 3).


I.        Die Stadt Fürth ist nach § 47 BImSchG i.V. mit der EU-Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zur Minderung von Straßenlärm zu erstellen und im fünfjährigen Turnus fortzuschreiben.

 

In der Umweltausschuss-Sitzung vom 07.02.2020 wurde die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in Stufe 3 beschlossen (OA/0392/2020). Die -eigentlich bis 18. Juli 2018 vorgeschriebene- Fortschreibung verzögerte sich aufgrund verspäteter Übermittlung der Kartierungsgrundlagen durch das Bayerische Landesamt für Umwelt.

 

Im Vergleich zur Stufe 2 wurden in den Lärmaktionsplan (Stufe 3 - Entwurf) zwei neue Lärmschwerpunkte aufgenommen (Kaiserstraße sowie Königstraße), der Lärmschwerpunkt 11 erweitert, die Umsetzung mehrerer Maßnahmen berücksichtigt sowie neue Maßnahmen zu Lärmschwerpunkten hinzugefügt.

 

Die gesetzlich erforderliche 1. Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Basis einer Beschreibung aller Lärmschwerpunkte fand in der Zeit von 6. April – 15. Mai 2020 statt. Die Befragung verzeichnete über 580 Teilnahmen (überwiegend online), von denen 420 komplett oder teilweise auswertbar waren. Die Auswertung dieser Befragung ist im Kapitel Nr. 5.2 des vorliegenden Entwurfes zusammengefasst dargestellt. Ausführlich können die Beiträge in der Anlage 2 des Entwurfs eingesehen werden.

 

Eine fakultative 2. Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 12. November 2020 in Form einer Videokonferenz statt, um den Entwurf des Lärmaktionsplans vorzustellen und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, darüber zu diskutieren und Fragen zu stellen. Es lagen 20 Anmeldungen vor, von denen schließlich 12 Teilnehmende die Veranstaltung besuchten. Das Ergebnis der Veranstaltung ist in Kapitel 5.3 des vorliegenden Entwurfes dargestellt.

 

Die Beiträge der Träger öffentlicher Belange wurden, soweit möglich, in die Maßnahmenvorschläge zu den Lärmschwerpunkten eingearbeitet.

 

Der finale Entwurf des Lärmaktionsplans wird dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Anschließend muss das Einvernehmen der Regierung von Mittelfranken eingeholt werden.

 

Die im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen müssen bei allen städteplanerischen Maßnahmen geprüft und soweit möglich berücksichtigt werden.

 

Die nächste Stufe der Lärmaktionsplanung (Stufe 4) beginnt in diesem Jahr mit einer erneuten Kartierung auf der Grundlage neuer Verkehrszahlen und veränderter Straßenausführungen gegenüber 2017 sowie der neuen Berechnungsvorschrift „CNOSSOS“ der Europäischen Union. Sobald die neuen Ergebnisse vorliegen kann ein neuer Lärmaktionsplan, evtl. mit weiter abgesenkten Auslösewerten, aufgestellt werden (Frist: 18. Juli 2023).


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Entwurf Lärmaktionsplan Bearbeitungsstand 23.11.2020

Auswirkungen ökol. Zukunftsfähigkeit

Stellungnahme Kämmerei