Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und
Gesundheit:
Der Ausschuss empfiehlt dem Finanz- und Verwaltungsausschuss, im Haushaltsjahr 2021 bei ökologisch sinnvollen Investitionsmaßnahmen der Fürther Sportvereine den vorgeschriebenen Eigenanteil auf 10 % zu reduzieren und beauftragt die Verwaltung, die Richtlinien für den Sportstättenbau der Stadt Fürth für folgende Jahre entsprechend anzupassen.
Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:
Der Ausschuss beschließt, im Haushaltsjahr 2021 bei ökologisch sinnvollen Investitionsmaßnahmen der Fürther Sportvereine den vorgeschriebenen Eigenanteil auf 10 % zu reduzieren.
Verschiedene
Fürther Sportvereine planen ihre alten Flutlichtanlagen auf LED-Technik
umzurüsten. Dadurch können die Vereine ihre Energiekosten erheblich senken.
Zudem führt der Einsatz von LED-Leuchten zu einer deutlichen CO2-Reduktion.
Außerdem kann der Einsatz der Flutlichtanlage meist bedarfsgerecht über einen
Schaltkasten oder per Smartphone gesteuert werden.
Ein
weiterer wichtiger Anreiz für die Umsetzung der ökologisch sinnvollen Maßnahme
ist die für die Sportvereine derzeit sehr attraktive Zuschusssituation. Denn
zum einem gewährt der Bayerische Landes-Sportverband e.V. (BLSV) je nach Datum
der Antragsstellung einen finanziellen Zuschuss für die Förderung des
Sportstättenbaus von max. 30 %. Zum anderen unterstützt das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) durch
den Projektträger Jülich (PTJ) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
Maßnahmen, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten,
mit max. 35 % der zuwendungsfähigen Kosten. Zusammen mit dem städtischen
Investitionszuschuss in Höhe von 25 % der zuwendungsfähigen Kosten könnten
Fürther Vereine somit max. 90 % der Investitionskosten über Zuschüsse
generieren.
Allerdings
schreibt die Stadt Fürth nach § 2 Allgemeine Förderungsvoraussetzungen, Punkt
4. der städtischen Richtlinien zur Förderung des Sportstättenbaus vor, dass der
Verein eine Eigenleistung von wenigstens 25 % des Baukostenaufwandes
erbringen muss. Dies hätte zur Folge, dass die Stadt lediglich einen Zuschuss
in Höhe von 10 % gewähren könnte, um nicht gegen vorhandene Richtlinien zu
verstoßen. Durch den daraus für die Vereine resultierenden Eigenanteil von
25 % würde sich die ökologisch sinnvolle und begrüßenswerte Maßnahme für
viele Vereine finanziell nicht mehr rentieren.
Die Verwaltung
schlägt deshalb vor, im Sinne der Vereine zu handeln und bei der Verteilung der
Investitionszuschüsse im Haushaltsjahr 2021 bei ökologisch sinnvollen Maßnahmen
den vorgeschriebenen Eigenanteil auf 10 % zu reduzieren. Die Entscheidung,
ob eine Maßnahme ökologisch sinnvoll ist, kann durch die Verwaltung getroffen
werden.
Ergänzend
zur der kurzfristigen Lösung für das Haushaltsjahr 2021 sollten die Richtlinien
für den Sportstättenbau der Stadt Fürth durch die Verwaltung entsprechend
angepasst werden. Dadurch kann auch bei zukünftigen nachhaltigen
Investitionsmaßnahmen der Sportvereine eine zielführende Unterstützung durch
die Stadt Fürth gesichert werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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