Bau- und Werkausschuss
und Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit
Der Ausschuss hat Kenntnis von der Entwurfsplanung des
Baureferats für die Herstellung der Freisportanlagen im 2. Bauabschnitt im
Schulkomplex Fronmüllerstraße und empfiehlt dem Stadtrat die Projektgenehmigung
unter
Beibehaltung des bestehenden nicht-DIN-gerechten Rasenspielfelds mit einem
Gesamtvolumen von 850.000 € (Variante 1).
einschl.
des Umbaus des bestehenden nicht-DIN-gerechten Rasenspielfelds in einen
DIN-gerechten Naturrasenplatz einschl. Flutlichtanlage mit einem Gesamtvolumen
von 1.135.000 € (Variante 2).
einschl.
des Umbaus des bestehenden nicht-DIN-gerechten Rasenspielfelds in einen
DIN-gerechten Kunstrasenplatz einschl. Flutlichtanlage mit einem Gesamtvolumen
von 1.515.000 € (Variante 3).
Das Baureferat wird beauftragt, die notwendigen Mittel zum
Haushalt 2022 zu melden.
Das Baureferat wird beauftragt, den Förderantrag bei der
Regierung von Mittelfranken und den Bauantrag bei der Bauaufsicht der Stadt
Fürth zur Genehmigung einzureichen.
Stadtrat
Der Stadtrat hat Kenntnis von den empfehlenden Beschlüssen
des Bau- und Werkausschusses und des Ausschusses für Schule, Bildung, Sport und
Gesundheit und erteilt die Projektgenehmigung zum Entwurf des Baureferats
unter
Beibehaltung des bestehenden nicht-DIN-gerechten Rasenspielfelds mit einem
Gesamtvolumen von 850.000 € (Variante 1).
einschl.
des Umbaus des bestehenden nicht-DIN-gerechten Rasenspielfelds in einen
DIN-gerechten Naturrasenplatz einschl. Flutlichtanlage mit einem Gesamtvolumen
von 1.135.000 € (Variante 2).
einschl.
des Umbaus des bestehenden nicht-DIN-gerechten Rasenspielfelds in einen
DIN-gerechten Kunstrasenplatz einschl. Flutlichtanlage mit einem Gesamtvolumen
von 1.515.000 € (Variante 3).
Das Baureferat wird beauftragt, die notwendigen Mittel zum
Haushalt 2022 zu melden.
Planungsanlass
Das Baureferat/Grünflächenamt ist beauftragt nach dem
nun abgeschlossenen Bau und der Inbetriebnahme der Fachakademie für
Sozialpädagogik auf dem Gelände des Schulkomplexes Fronmüllerstraße die
Freisportanlagen in einem zweiten Bauabschnitt endgültig herzustellen.
Gleichzeitig wurde das Baureferat/Grünflächenamt
beauftragt, die Alternative „Kunstrasenplatz“ zu prüfen und hierfür die
Mehrkosten zu berechnen.
Im MIP 2020-2024 sind hierfür insgesamt 550 T€ in den
Jahren 2020-2022 eingestellt.
Entwurfsbeschreibung
Der Entwurf des Baureferats sieht die Errichtung einer sechs-bahnigen Kurzstreckenlaufbahn und eines weiteren Allwetterplatzes mit den Abmessungen 28 x 44 m vor. Gleichzeitig soll der Zugangsbereich von Westen aus Richtung der Schulen neu gestaltet und aufgewertet werden. Die bestehende Pflegezufahrt von der John-F.-Kennedy-Straße soll überarbeitet und erweitert werden, da dies auch zwischenzeitlich eine Zufahrt für Rettungsfahrzeuge darstellt.
Der ursprüngliche Entwurf des Baureferats/Grünflächenamt sieht vor, das bestehende nicht DIN-gerechte Rasenspielfeld (keine Rasentragschicht, keine Dränagen, keine Baugrundstabilisierung) lediglich um 90° in Nord-Süd-Richtung zu drehen, neu auszustatten und neu zu linieren. Gegenüber der bestehenden Situation sollen hierbei lediglich die notwendigen Ballfangzäune, eine Spielfeldbarriere und Spielerkabinen in Form von überdachten Auswechselbänken neu hinzukommen.
Der ursprüngliche Entwurf des Baureferats sieht weder vor, einen DIN-gerechtes Naturrasenspielfeld mit Sportflächendränagen und Rasentragschicht herzustellen noch das Naturrasenspielfeld in ein Kunstrasenspielfeld umzuwandeln. Ebenso ist keine Änderung an der bestehenden Beregnungsanlage sowie keine Errichtung einer Flutlichtanlage vorgesehen.
Unter Beibehaltung der Lage und Größe (90 x 60 m) wurden zusätzlich die Mehrkosten für die Umwandlung in ein DIN-gerechtes Naturrasenspielfeld mit Flutlichtanlage sowie die Umwandlung in ein DIN-gerechtes Kunstrasenspielfeld mit Flutlichtanlage und Platzpflegegeräte berechnet.
Kosten – Förderung - Haushalt
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme unter Beibehaltung des bestehenden Rasenspielfelds wurden mit 850 T€ ermittelt. Die Mehrkosten für die Umwandlung in ein DIN-gerechtes Naturrasenspielfeld liegen bei 200 T€, für ein Kunstrasenspielfeld bei 500 T€. Hinzu kommen 85 T€ für eine Flutlichtanlage und sowohl beim Naturrasen- als auch beim Kunstrasenplatz zusätzliche 80 T€ für Platzpflegegeräte und deren Einhausung. Die Pflegegeräte für Naturrasenspielfelder sind beim Grünflächenamt ausreichend vorhanden, so dass hier keine Neuanschaffung erfolgen muss. Ein Pflegegerät für Kunstrasenplätze wurde im Zuge des Ausbaus am Schießanger angeschafft. Es muss noch geprüft werden, ob dieses Gerät zwischen den beiden Standorten wechseln kann. Eine Straßenzulassung für das Zugfahrzeug ist vorhanden.
Es ist vorgesehen, die Maßnahme nach Finanzausgleichsgesetz fördern zu lassen. Schulische Freisportanlagen werden nicht nach tatsächlichen Kosten, sondern nach Kostenrichtwerten gefördert. Die Kostenrichtwerte liegen derzeit (Stand 2018)
·
für
eine sechs-bahnige Kurzstreckenlaufbahn mit 130 m bei 148.600 €
·
für
einen Allwetterplatz (28 m x 44 m) mit angebauten Sprunganlagen bei 211.300 €
·
für
ein Rasenspielfeld (60 m x 90 m) bei 280.500 €
Für Planungsleistungen müssen von diesen Kostenrichtwerten 15% in Abzug gebracht werden, wenn die Planung – wie in diesem Fall – in Eigenleistung erbracht wird. Die Förderquote liegt derzeit bei 75%.
Die Planungsleistungen in allen drei Varianten werden im Grünflächenamt erbracht und gemäß der Dienstanweisung vom 10.06.2016 intern verrechnet, verbleiben demnach im städtischen Haushalt und fließen vom Vermögenshaushalt in das Budget des Grünflächenamts zurück.
Gesamtübersicht:
|
Variante 1 Bestand Rasenspielfeld |
Variante 2 DIN-Naturrasen |
Variante 3 Kunstrasen |
Basiskosten |
850 T€ |
850 T€ |
850 T€ |
Mehrkosten
Spielfeld (*) |
0 T€ |
200 T€ |
500 T€ |
Flutlichtanlage |
0 T€ |
85 T€ |
85 T€ |
Mehrkosten
Pflegegeräte |
0 T€ |
0 T€ |
(80 T€) |
Summe Baukosten |
850 T€ |
1.135 T€ |
1.515 T€ |
./.
Förderung (geschätzt) |
-246 T€ |
-425 T€ |
-425 T€ |
Summe Eigenmittel |
604 T€ |
710 T€ |
1.090 T€ |
davon
Planungsleistungen |
52 T€ |
64 T€ |
82 T€ |
Netto-Belastung Haushalt |
552 T€ |
646 T€ |
1.008 T€ |
-
Mehrkosten
berechnet mit konventioneller Rasenansaat und Fertigstellungspflege, kein
Rollrasen
-
Der
mögliche Einsatz des für den Kunstrasenplatz Schießanger 2019 neu angeschafften
Pflegegeräts auch für einen möglichen zweiten Standort in der Südstadt wird von
der Verwaltung noch geprüft
Im Haushalt bzw. im MIP 2020-2024 sind insgesamt 550 T€ für die Maßnahme eingestellt:
·
bis
2020 25.000 €
·
2021 225.000 €
·
2022 300.000 €
In allen drei Varianten ist zum derzeitigen Zeitpunkt die haushaltsrechtliche Deckung nicht gegeben.
Je nach Beschluss des Stadtrats zur Projektgenehmigung sind vom Baureferat zum Haushalt 2022 folgende Beträge zu melden
·
Variante
1 600.000 € (Gesamtkosten 850 T€ ./. 250 T€ im
HH 2020/2021)
·
Variante
2 885.000 € (Gesamtkosten 1.135 T€ ./. 250 T€
im HH 2020/2021)
·
Variante
3 1.265.000 €
(Gesamtkosten 1.515 T€ ./. 250 T€ im HH 2020/2021)
Die Kosten für die in der Entwurfsplanung dargestellten 25 Neupflanzungen von Großbäumen in Höhe von ca. 20.000 € sind in den vorliegenden Kostenberechnungen nicht berücksichtigt. Da alle Neupflanzungen Ersatz- bzw. Ausgleichspflanzungen für andere Maßnahmen des Grünflächenamts sind, werden diese Kosten von anderen Haushaltsstellen getragen.
Abstimmung
und Instruktion
Die vorliegende Entwurfsplanung in allen drei
Varianten wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem
Senioren- und Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern und
den nutzenden Schulen mit Verfügung vom 23.11.2020 instruiert. Es wurden gegen
die vorgelegte Entwurfsplanung keine Einwände erhoben. Die eingegangenen
Hinweise werden im weiteren Planungsprozess beachtet, die Wünsche und
Anregungen der beteiligten Schulen soweit möglich berücksichtigt.
Realisierung
Nach positiver Beschlussfassung durch den Stadtrat
wird das Baureferat unmittelbar den Förder- und Bauantrag für die beschlossene
Variante einreichen und im Mai 2021 die Mittel zum Haushalt 2022 melden.
Die Ausschreibung der Bauleistungen kann erst nach
Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns und nach Baugenehmigung erfolgen.
Ein Abschluss der Baumaßnahme im Herbst 2022 erscheint aus heutiger Sicht
realistisch, sofern alle Voraussetzungen vorliegen.
Naturrasenspielfeld vs. Kunstrasenspielfeld
Nachdem nach Inbetriebnahme des Kunstrasenplatzes am
Schießanger die Diskussion um weitere Kunstrasenplätze im Stadtgebiet innerhalb
der Referate der Stadtverwaltung mit unterschiedlichen Positionen geführt wird,
ist dieser Beschlussvorlage ein Vergleich zwischen Natur- und
Kunstrasenspielfelder in Listenform zur Abwägung beigefügt. Ebenso ist dieser
Beschlusslage eine Zusammenstellung aller möglichen Standorte für einen neuen
Kunstrasenplatz beigefügt.
Das Schulreferat favorisiert einen Kunstrasenplatz im
Schulkomplex Fronmüllerstraße. Die hohen Auslastungszahlen eröffnen die
Möglichkeit, in der Südstadt eine intensiv nutzbare Sportfläche zur Verfügung
zu stellen. Standortalternativen sind in der Südstadt neben dem
Hans-Lohnert-Sportplatz nicht vorhanden.
Grundsätzlich spricht sich das Baureferat für die
Beibehaltung des vorhanden oder die Herstellung eines neuen Naturrasenplatzes
aus, da dieser keine Flächenversiegelung darstellt, mit bereits vorhandenen
Pflegegeräten unterhalten werden kann und keine Kunststoffe
(Mikroplastikdiskussion!) verbaut werden.
Sollte ein weiterer Kunstrasenplatz gewünscht oder
aufgrund der hohen Auslastung zwingend erforderlich sein, würde sich aktuell
der Standort im Schulkomplex Fronmüllerstraße aufgrund der aktuellen
Baumaßnahme in 2022 mehr als anbieten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
850/1.135/1.515 T€ |
|
nein |
X |
ja |
vgl. Anlagen € |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: Die
zusätzlichen benötigten Mittel in Höhe von 600 T€ (Var. 1), 885 T€ (Var. 2)
bzw. 1.265 T€ (Var. 3) müssen zum Haushalt 2022 gemeldet werden. |
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Anlage 01 Lageplan
Anlage 02 Bestandsplan
Anlage 03 Entwurf
Anlage 04 Gegenüberstellung Naturrasenplatz – Kunstrasenplatz
Anlage 05 Gegenüberstellung Standorte