Betreff
Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung der Europäischen Metropolregion Nürnberg
Vorlage
OA/0452/2021
Aktenzeichen
III/OA/U-ZUF
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Umweltausschuss beschließt, dem Trägerverein „Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung der Europäischen Metropolregion Nürnberg e.V.“ als Gründungsmitglied beizutreten und sich durch jährliche Mitgliedsbeiträge (Richtwert für Städte ab 50.000 Einwohnern: 5.000 € jährlich) und eine Anschubfinanzierung von 10.000 € an dem Aufsetzen des Fonds zu beteiligen.


Der Fonds für Klimaschutz und Nachhaltige Entwicklung der Metropolregion Nürnberg e.V. ist eine Initiative des Forums Klimaschutz und Nachhaltige Entwicklung der Europäischen Metropolregion Nürnberg (EMN).

 

Derzeit laufen Planungen, einen „Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung“ für die EMN aufzusetzen. Ein Projekt dieser Art ist deutschlandweit einzigartig. Inzwischen haben folgende 16 Kommunen und Landkreise ihr Interesse bekundet, Gründungsmitglied beim geplanten Verein zu werden, der die Geschäfte des Fonds führen soll:

Berngau, Erlangen, Landkreis Bamberg, Landkreis Bayreuth, Landkreis Forchheim, Markt Flachslanden, Neumarkt, Nürnberg, Oberasbach, Rödelsee, Rothenburg ob der Tauber, Schlüsselfeld, Schwabach, Sengenthal, Treuchtlingen und Vorbach. Die Nürnberg Messe will als erstes Großunternehmen dem Fonds ebenfalls beitreten.

Damit ist eine sehr erfreuliche Mischung hinsichtlich regionaler Verteilung und Größe der Gebietskörperschaften gegeben. Die Gründung des Vereins soll im April oder Mai 2021 erfolgen.

 

Das zentrale Anliegen für die Einrichtung eines regionalen Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung ist die finanzielle Unterstützung der Maßnahmen des Klimapaktes der EMN. Mit dem Klimapakt soll eine Reduzierung von CO2-Emissionen um 80-95% bis zum Jahr 2050 erreicht werden (Umsetzung der Pariser Beschlüsse von 2015). Die Prognose der CO2-Emissionen zeigt allerdings eine deutliche Lücke zwischen der Zielsetzung und der möglichen Zielerreichung. Der Klimapakt soll diese Lücke in den nächsten Jahren schließen. Der Klimafonds will dafür finanzielle Anreize setzen.

 

Die Finanzierung des gemeinnützigen Fonds soll durch freiwillige Zahlungen und Spenden von Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen in der Metropolregion erfolgen, so beispielsweise aus CO2-Kompensationen mit definierten Mindestpreisen und durch Abgaben aus Energieeffizienz- und Erneuerbare Energien-Projekten.

 

Mittelempfänger sollen vorrangig Kommunen der EMN sein, aber auch gemeinnützige Initiativen, Vereine, Bürgerenergiegenossenschaften. Unterstützt werden sollen damit Maßnahmen und Projekte zur CO2-Reduktion. Die Umsetzung von kommunalen und interkommunalen Maßnahmen soll angeregt werden, auch wirtschaftlich nicht oder eher schwierig zu realisierende Projekte sollen im Sinne des Klimaschutzes ermöglicht werden.

 

Der Verein strebt die Anerkennung der "Gemeinnützigkeit" bei der Finanzbehörde an. Daher gilt formal, dass nur Projekte gefördert werden sollen, die ohne finanzielle Unterstützung keine Realisierungschancen hätten. Es dürfen weder Pflichtaufgaben der Kommunen berührt, noch Marktteilnehmende verdrängt werden. Inhaltlich fördert der Fonds vorrangig Klimaschutzpro-jekte auf dem Gebiet der Metropolregion, deren CO-Wirksamkeit nach einem zertifizierten Verfahren zu berechnen ist. Die Methode wird von einem spezialisierten Dienstleister erstellt und zur Anwendung gebracht. Konkrete Förderkriterien sind im Weiteren von einem künftigen Vergabebeirat zu formulieren und in einer Mitgliederversammlung zu beschließen.

 

Ein zentrales Prinzip ist „Regionalität“:

 

„Mittel aus der Region für die Region.“

 

Zahlungen bekommen eine regionale Sichtbarkeit und generieren regionale Wertschöpfung. Weitere Prinzipien sind „Subsidiarität“ und „Solidarität“: Die Aufgaben des Klimaschutzes sollen zunächst auf kommunaler Ebene angegangen werden. Die Metropolregion will die Kommunen ergänzend unterstützen, insbesondere, wenn Maßnahmen einen interkommunalen Charakter haben (z.B. Stadt-Land-Partnerschaft) und das Bewusstsein für die Region stärken.

 

In diesem regionalen, interkommunalen Ansatz besteht der besondere, innovative Charakter. Die Koordination und Vernetzung der zahlreichen Akteure ist dabei zugleich auch die Herausforderung. Der Klima-Fonds benötigt eine Rechtsform und arbeitsfähige Struktur: Der Klimafonds wird als gemeinnütziger Verein mit einer Geschäftsstelle realisiert. Mitglieder können Kommunen, Landkreise und Betriebe in bzw. aus der Metropolregion sein.

 

Der Trägerverein und die Verwaltung des Fonds sollen aus den jährlichen Mitgliedsbeiträgen von Kommunen und Landkreisen der Metropolregion (Richtwert für Städte ab 50.000 Einwohnern: 5.000 € jährlich) und einen einmaligen Anschubbeitrag finanziert werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

15.000

 

nein

X

ja

5.000

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Überplanmäßige Mittel für 2021 und eine Erhöhung des Amtsbudgets des OA ab dem Haushaltsjahr 2022 werden beantragt.

 


Auswirkungen ökol. Zukunftsfähigkeit

Klima-Fonds EMN Gründungsmitgliedschaft