Von den Ausführungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen. Der Antrag wird abgelehnt.
Zu der Anfrage/dem Antrag wurde eine Stellungnahme des Amts für Brand- und Katastrophenschutz eingeholt. Folgendes wurde von dort mitgeteilt:
Aus Sicht der
einschlägigen Verbände der Feuerwehr – Deutscher Feuerwehrverband DFV und auch
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren AGBF - können
Elektrofahrzeuge von den Einsatzkräften der Feuerwehr gelöscht werden.
Diese Meinung wird auch von der Feuerwehr Fürth geteilt.
Das Löschen gestaltet sich unter Umständen etwas schwieriger als die
Brandbekämpfung von herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen, jedoch nicht
komplexer oder gefahrbringender als etwa ein Brand eines gasbetriebenen Kfz.
Entsprechende Handlungsempfehlungen für die Feuerwehren zum Löschen sind in
diversen einschlägigen Gremien erarbeitet sowie bereits veröffentlicht worden
und stehen somit auch der Feuerwehr Fürth zur Verfügung. Eine spezielle
Ausrüstung für das Löschen von E-Fahrzeugen ist nicht notwendig und wird in
Fürth auch nicht vorgehalten.
Bei einer baurechtskonform errichteten Garage steht das Abstellen sowie das
Aufladen von Elektrofahrzeugen mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung nicht
im Widerspruch zu den geltenden Vorgaben des Bauordnungsrechts. Das Sperren
einer Garage für alternativ angetriebene Pkw ist aus brandschutztechnischer
Sicht deshalb nicht angezeigt. Durch die vom Gesetzgeber formulierten
baurechtlichen Mindestanforderungen sind im Brandfall ausreichend sichere
Garagen definiert worden. Hier sind die brandschutztechnischen Schutzziele –
unabhängig von der in der Garage eingestellten Antriebsart – berücksichtigt und
eingearbeitet. Die Bekämpfung eines Fahrzeugbrandes in einer Garage ist
für die Einsatzkräfte immer mit erheblichen Risiken und Gefahren verbunden. Die
Einsatztaktik der Feuerwehren ist darauf ausgerichtet und vorbereitet. Die
Entwicklung bei neuen Antriebstechniken wird von den Feuerwehren intensiv
beobachtet. Die bisher bekannten Brandereignisse lassen nicht erkennen, dass
sich das Risiko im Vergleich zu den ohnehin schon vorhandenen Gefahren
erheblich erhöht. Weiterhin beobachten die Feuerwehren auch besonders
schwierige Brandereignisse, die sich auch auf die tragende Konstruktion von Garagen
ausgewirkt haben und bei denen eine hohe Zahl von Fahrzeugen in Brand geraten
ist. Diese Entwicklungen rechtfertigen aber nach derzeitigem Stand nicht die
Sperrung von Garagen für Elektrofahrzeuge.
Dies wird in Fürth sowohl von der Feuerwehr als auch von der Bauaufsicht so
gesehen.
Die Notwendigkeit einer Begutachtung der Fürther Parkhäuser ist daher aktuell
nicht angezeigt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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