Betreff
Stellenplan-Verfahren 2022 ff. - Vorschlag zur Einführung eines Stellendeckels
Vorlage
OrgA/0203/2021
Art
Beschlussvorlage - AL
Untergeordnete Vorlage(n)

Dem Vorschlag zum neuen Stellenplan-Verfahren 2022 ff. wird zugestimmt. Nach einem Jahr wird das Verfahren überprüft.

 


Ausgangslage

 

Im Hinblick auf Personalkosten und Stellenzuwachs

Die Personalkosten stiegen seit 2014 bis 2019 um 4,5 Mio. – 5 Mio. € per annum.

 

Die Stellenzahl (in Vollzeitäquivalenten, VZÄ) stieg inkl. der Stellen der Gebäudewirtschaft vom 1.1.2015 (1755,45 VZÄ) auf 2125,19 VZÄ zum 1.1.2021. Dies entspricht einer Steigerungsrate in Höhe von 21% innerhalb von 6 Jahren, also um 370 Vollzeitstellen!

 

Bis 2018 konnten die Personalkostensteigerungen über den Anstieg der Einkommensteuer finanziert werden. 2019 stiegen die Personalkosten jedoch schon um 4,93 Mio. € auf 114,57 Mio. €, während die Einkommensteuer aber nur um 3,9 Mio. € auf 81,83 Mio. € anstieg. Im Jahr 2020 stiegen die Personalkosten sogar um 6,42 Mio. €! auf 120,99 Mio. €, dabei sank die Einkommensteuer aber um 3,9 Mio. € auf 78,28 Mio. €! (ergibt somit ein Finanzierungsdefizit für die Personalkostensteigerung von -10,3 Mio. € aus der Einkommensteuer).

 

(Im Rechnungsergebnis der Personalkosten von 120,99 Mio. € in 2020 sind weder die GWF-Personalkosten noch die Stellenneubewertungen der 900 Mitarbeiter*innen auf Handwerkerstellen enthalten, die nahezu alle um ein bis zwei Entgeltgruppen gehoben werden und rückwirkend ab 01.01.2020! von März bis Mai diesen Jahres ausgezahlt werden).

 

Es dauert mindestens 5 Jahre bis die Einkommensteuer wieder annähernd wenigstens einen Teil zu den Steigerungsraten der Personalkosten über die Jahre hinweg beitragen kann. Zudem nimmt gegenwärtig auch die Bevölkerung kaum zu, so dass im Gegensatz zu den Vorjahren auch hierdurch keine Steigerung der Einkommensteuer mehr erzielt werden kann. Aus den genannten Gründen muss für die künftigen Jahre die Personalkostensteigerungen durch Stellenschaffungen begrenzt werden. Diese Einschätzung teilt auch die Regierung von Mittelfranken (siehe nachfolgende Ausführung).

 

Im Hinblick auf die Haushaltsgenehmigung 2021

Die Regierung von Mittelfranken weist in Ihrer Haushaltsgenehmigung im Rahmen der Schlussbemerkungen auf die Problematik bei der Entwicklung der Personalkosten hin. Es wird hierzu aufgeführt:

 

Um den Haushaltsrisiken begegnen zu können, muss somit das Stellenplan-Verfahren überarbeitet und neu aufgesetzt werden.

 

Aufgrund der Diskussion im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung am 29.03.2021 ergeht ein um die roten Sätze ergänzter Vorschlag zum Stellenplan-Verfahren 2022 ff.

 

In der Referentenrunde wurde daher folgender Vorschlag abgestimmt.

 

  1. Das Finanzreferat legt – nach Erörterung und Beschluss in der Referentenrunde – eine Zahl fest, um die die Personalkosten durch Stellenneuschaffungen steigen dürfen. Davon unberührt bleiben Personalkostenerhöhungen durch Stellenhebungen und tarifliche Steigerungen.

1a) Die in der Referentenrunde festgelegte Zahl sowie die Aufteilung nach Referaten wird dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (bzw. in 2021 dem heutigen Finanz- und Verwaltungsausschuss - s. Ende des Sachverhalts) vorgelegt.

 

  1. Die Dienststellen leiten ihre Stellenschaffungswünsche priorisiert an die Referate.

 

  1. Die Referate erstellen eine Rangliste, welche neue Stelle in ihrem Referat die höchste Priorität hat. Die aus Sicht des Referats am meisten gebrauchte Stelle erhält Ziffer 1 usw.

Hierbei gilt: oberste Priorität haben

·         Stellen, die den Abruf hoher investiver Fördermittel ermöglichen, um damit die Haushaltsbelastung bei Investitionen, die ohnehin erfolgen müssen, senken zu können (die Investitionen sind konkret zu benennen sowie die Beschlüsse dazu, ggf. Referentenrundenbeschlüsse), ggf. mit kw-Vermerken

·         Stellen, die der Entwicklung von Grundstücken zur Bebaubarkeit dienen, um Wohnungen zu ermöglichen oder Gewerbe anzusiedeln, ggf. mit kw-Vermerken.

 

 

Sollten diese Stellenschaffungen den dem Referat nach Punkt 4. zustehenden Höchstbetrag übersteigen, werde die den Betrag übersteigenden Stellen dennoch zur Genehmigung dem Stadtrat vorgelegt.

 

  1. Der unter Punkt 1. festgelegte zur Verfügung stehende Betrag wird auf die Referate aufgeteilt nach dem Schlüssel der Summe aller Ausgaben für Besoldung bzw. Entgelt der im Referat beschäftigten Personen nach dem Rechnungsergebnis des Vorjahres -
    s. Ende des Sachverhalts.

 

  1. Kompensationsmöglichkeiten: von dem (dem Referat zustehenden) Betrag werden nicht abzogen:

·         Stellen, die vollständig durch Einzug unbesetzter Stellen oder Stellenreduzierungen an anderer Stelle, kompensiert werden können, werden auf den dem Referat zustehenden Betrag nicht angerechnet

·         Fördermittel von Dritten, d.h. der Stellenanteil, der mit Fördermitteln kompensiert wird, wird nicht auf den Betrag unter Punkt 4. angerechnet.

·         Erhöhungen auf konkret zu benennenden Einnahmehaushaltsstellen, z.B. Gebühren, Verwarnungsgelder, Zahlungen durch Dritte. d.h. der Stellenanteil, der mit tatsächlichen Mehreinnahmen kompensiert wird. Diese Kompensation ist nur nach Einzelfallentscheidung in der Referentenrunde möglich, um auch u.a. die Dauerhaftigkeit der Erhöhung zu beurteilen.

 

  1. vom - dem Referat zustehenden - Höchstbetrag werden nicht abgezogen Kosten der Stellen:

·      für Personal für die Kindertagesstätten bzw. GTS sowie Lehrkräfte,

·      die bei den gebührenrechnenden Einheiten in die Gebühren mit einkalkuliert werden,

·      für echte neue gesetzliche Aufgaben (unter Nennung der genauen Rechtsgrundlage), d.h. Aufgaben, die kreisfreien Städte bisher nicht erledigen mussten; nur im unmittelbar zwingenden Pflichtaufgabenbereich und mit Nachweis, dass trotz Umorganisation und Umpriorisierung dennoch die Schaffung eines Stellenanteils nötig ist.

 

  1. Unterjährige Stellenschaffungen werden mit Ausnahme der aufgrund neuer gesetzlicher Pflichtaufgaben nötigen Stellenschaffungen vom Betrag immer abgezogen. Die GO erfordert eine Nachtragshaushaltssatzung für die Schaffung neuer Stellen während des Jahres, außer es handelt sich um neue gesetzliche Aufgaben. (Eine Nachtragshaushaltssatzung ist jedoch mit sehr hohem Aufwand für die Kämmerei, da alle Änderungen im Verwaltungshaushalt, inkl. aller überplanmäßigen/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen eingearbeitet werden müssten, und mit langwierigen Genehmigungsverfahren verbunden).

Lösungsvorschlag des Rf. II: unterjährig können Stellenschaffungen zwar beschlossen, aber erst am 1.1. im Folgejahr besetzt werden, wenn sicher mit einer Haushaltsgenehmigung gerechnet werden kann. Dies ist ohnehin meist problemlos, da Ausschreibung, Besetzungsverfahren und Kündigungsfristen erst zu einer Besetzung nach mehreren Monaten führen. Wenn die Person noch im alten Jahr eingestellt werden muss und auch schon beginnen kann, muss sie zunächst auf eine freie Stelle gebucht werden.

 

  1. OrgA prüft den Bedarf und legt der Referentenrunde diese Ergebnisse vor, zusammen mit einer Liste, welche Stellen nach der Prioritätenliste und dem nach 1a) zur Verfügung stehenden Betrag möglich wären.

 

  1. OB bzw. die Referentenrunde kann in Ausnahmefällen eine Umpriorisierung vornehmen. Die Referentenrunde verständigt sich darauf, dass es sich um Höchstbeträge handelt, die keinesfalls dazu führen sollen, unbedingt ausgeschöpft zu werden, sondern dass nur unabdingbar nötige Stellenanträge (aus Sicht des jeweiligen Referats) gestellt werden.

 

  1. Überträgt der Stadtrat neue Aufgaben, muss er die dafür erforderlichen Stellen in die Prioritätenliste des Referats einsortieren, die immer erst mit der Gesamtliste der Stellenschaffungen im Sonder-Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie bei den Haushaltsberatungen im Stadtrat genehmigt werden kann.

 

  1. Dem Stadtrat werden die Stellen zur Beschlussfassung vorgelegt, die:

·         den Höchstbetrag unter Nr. 4 nicht übersteigen; abzüglich der unterjährigen Stellenschaffungen

·         in Nr. 3 genannt sind und den dem Referat zustehenden Betrag übersteigen

·         durch die in 5. genannten Möglichkeiten kompensiert sind und

·         unter 6. genannt sind.

 

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung wird regelmäßig über Zwischenstände berichtet.

 

Erläuterung zum Betrag nach 1. und 4.: Der Betrag beträgt 1,1 Mio. €. 0,1 Mio. € stehen für die referatsübergreifende Smart-City-Stelle zur Verfügung. 1 Mio. € wird auf die Referate nach 4. – als gerechtestem Verteilungsschlüssel - umgelegt:

 

D

41.300

Rf. I

37.500

Rf. II

113.900

Rf. III

228.200

Rf. IV

210.200

Rf. V

337.200

Rf. VI

31.800

 

Zusätzlich erhalten die Referate noch je 50.000 € (einmalig in der verbleibenden Wahlperiode) zur Verfügung, die unabhängig von der Größe des Referats für Stellenschaffungen gewährt werden. Die Höhe des Betrages von 1,1 Mio. € orientiert sich an dem Durchschnitt der unkompensierten Stellenschaffungen seit 2016 – ohne Personal in Kindertagesstätten bzw. GTS.

Zum Betrag von 1,1 Mio. € kommen dann hinzu Kosten für

-       die Stellenschaffungen für Kindertagesstätten bzw. GTS

-       neue gesetzliche Pflichtaufgaben sowie

-       den Betrag des Referats übersteigende, aber der Bebaubarkeit von Grundstücken bzw. Umsetzung investiver Fördermittel dienende Maßnahmen

Zusätzlich werden bei den Haushaltsberatungen eine Reihe von Stellen geschaffen werden, die kompensiert sind (s. 5.).

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: