Dem Vorschlag zum neuen Stellenplan-Verfahren 2022 ff. wird zugestimmt. Nach einem Jahr wird das Verfahren überprüft.
Ausgangslage
Im Hinblick
auf Personalkosten und Stellenzuwachs
Die
Personalkosten stiegen seit 2014 bis 2019 um 4,5 Mio. – 5 Mio. € per annum.
Die Stellenzahl (in Vollzeitäquivalenten, VZÄ) stieg inkl. der Stellen
der Gebäudewirtschaft vom 1.1.2015 (1755,45 VZÄ) auf 2125,19 VZÄ zum 1.1.2021.
Dies entspricht einer Steigerungsrate in Höhe von 21% innerhalb von 6 Jahren,
also um 370 Vollzeitstellen!
Bis 2018 konnten die Personalkostensteigerungen über den Anstieg der
Einkommensteuer finanziert werden. 2019 stiegen die Personalkosten jedoch schon
um 4,93 Mio. € auf 114,57 Mio. €, während die Einkommensteuer aber nur um 3,9
Mio. € auf 81,83 Mio. € anstieg. Im Jahr 2020
stiegen die Personalkosten sogar um 6,42
Mio. €! auf 120,99 Mio. €, dabei sank
die Einkommensteuer aber um 3,9 Mio. € auf 78,28 Mio. €! (ergibt somit ein
Finanzierungsdefizit für die Personalkostensteigerung von -10,3 Mio. € aus der Einkommensteuer).
(Im Rechnungsergebnis der Personalkosten von 120,99 Mio. € in 2020
sind weder die GWF-Personalkosten noch die Stellenneubewertungen der 900
Mitarbeiter*innen auf Handwerkerstellen enthalten, die nahezu alle um ein bis
zwei Entgeltgruppen gehoben werden und rückwirkend ab 01.01.2020! von März bis
Mai diesen Jahres ausgezahlt werden).
Es dauert mindestens 5 Jahre bis die Einkommensteuer wieder annähernd
wenigstens einen Teil zu den Steigerungsraten der Personalkosten über die Jahre
hinweg beitragen kann. Zudem nimmt gegenwärtig auch die Bevölkerung kaum zu, so
dass im Gegensatz zu den Vorjahren auch hierdurch keine Steigerung der
Einkommensteuer mehr erzielt werden kann. Aus den genannten Gründen muss für
die künftigen Jahre die Personalkostensteigerungen durch Stellenschaffungen
begrenzt werden. Diese Einschätzung teilt auch die Regierung von Mittelfranken
(siehe nachfolgende Ausführung).
Im Hinblick
auf die Haushaltsgenehmigung 2021
Die Regierung von Mittelfranken weist in Ihrer Haushaltsgenehmigung im
Rahmen der Schlussbemerkungen auf die Problematik bei der Entwicklung der
Personalkosten hin. Es wird hierzu aufgeführt:
Um den
Haushaltsrisiken begegnen zu können, muss somit das Stellenplan-Verfahren
überarbeitet und neu aufgesetzt werden.
Aufgrund der Diskussion im
Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung am 29.03.2021 ergeht
ein um die roten Sätze ergänzter Vorschlag zum Stellenplan-Verfahren
2022 ff.
In der
Referentenrunde wurde daher folgender Vorschlag abgestimmt.
- Das Finanzreferat legt – nach Erörterung und Beschluss in der
Referentenrunde – eine Zahl fest, um die die Personalkosten durch
Stellenneuschaffungen steigen dürfen. Davon unberührt bleiben
Personalkostenerhöhungen durch Stellenhebungen und tarifliche
Steigerungen.
1a) Die in der Referentenrunde festgelegte Zahl sowie die
Aufteilung nach Referaten wird dem Ausschuss für Personal, Organisation und
Digitalisierung (bzw. in 2021 dem heutigen Finanz- und Verwaltungsausschuss -
s. Ende des Sachverhalts) vorgelegt.
- Die
Dienststellen leiten ihre Stellenschaffungswünsche priorisiert an die
Referate.
- Die
Referate erstellen eine Rangliste,
welche neue Stelle in ihrem Referat die höchste Priorität hat. Die aus
Sicht des Referats am meisten gebrauchte Stelle erhält Ziffer 1 usw.
Hierbei gilt: oberste Priorität haben
·
Stellen,
die den Abruf hoher investiver Fördermittel ermöglichen, um damit die
Haushaltsbelastung bei Investitionen, die ohnehin erfolgen müssen, senken zu
können (die Investitionen sind konkret zu benennen sowie die Beschlüsse dazu,
ggf. Referentenrundenbeschlüsse), ggf. mit kw-Vermerken
·
Stellen,
die der Entwicklung von Grundstücken zur Bebaubarkeit dienen, um Wohnungen zu
ermöglichen oder Gewerbe anzusiedeln, ggf. mit kw-Vermerken.
Sollten diese
Stellenschaffungen den dem Referat nach Punkt 4. zustehenden Höchstbetrag
übersteigen, werde die den Betrag übersteigenden Stellen dennoch zur
Genehmigung dem Stadtrat vorgelegt.
- Der unter
Punkt 1. festgelegte zur Verfügung stehende Betrag wird auf die Referate
aufgeteilt nach dem Schlüssel der Summe aller Ausgaben für Besoldung bzw.
Entgelt der im Referat beschäftigten Personen nach dem Rechnungsergebnis
des Vorjahres -
s. Ende des Sachverhalts.
- Kompensationsmöglichkeiten: von dem (dem Referat
zustehenden) Betrag werden nicht abzogen:
·
Stellen,
die vollständig durch Einzug unbesetzter Stellen oder Stellenreduzierungen an
anderer Stelle, kompensiert werden können, werden auf den dem Referat
zustehenden Betrag nicht angerechnet
·
Fördermittel
von Dritten, d.h. der Stellenanteil, der mit Fördermitteln kompensiert wird,
wird nicht auf den Betrag unter Punkt 4. angerechnet.
·
Erhöhungen
auf konkret zu benennenden Einnahmehaushaltsstellen, z.B. Gebühren,
Verwarnungsgelder, Zahlungen durch Dritte. d.h. der Stellenanteil, der mit
tatsächlichen Mehreinnahmen kompensiert wird. Diese Kompensation ist nur nach
Einzelfallentscheidung in der Referentenrunde möglich, um auch u.a. die
Dauerhaftigkeit der Erhöhung zu beurteilen.
- vom
- dem Referat zustehenden - Höchstbetrag werden nicht abgezogen Kosten der Stellen:
·
für
Personal für die Kindertagesstätten bzw. GTS sowie Lehrkräfte,
·
die
bei den gebührenrechnenden Einheiten in die Gebühren mit einkalkuliert werden,
·
für
echte neue gesetzliche Aufgaben (unter Nennung der genauen Rechtsgrundlage),
d.h. Aufgaben, die kreisfreien Städte bisher nicht erledigen mussten; nur im
unmittelbar zwingenden Pflichtaufgabenbereich und mit Nachweis, dass trotz
Umorganisation und Umpriorisierung dennoch die Schaffung eines Stellenanteils
nötig ist.
- Unterjährige Stellenschaffungen werden mit
Ausnahme der aufgrund neuer gesetzlicher
Pflichtaufgaben nötigen Stellenschaffungen vom Betrag immer
abgezogen. Die GO erfordert eine Nachtragshaushaltssatzung für die
Schaffung neuer Stellen während des Jahres, außer es handelt sich um neue
gesetzliche Aufgaben. (Eine Nachtragshaushaltssatzung ist jedoch mit sehr
hohem Aufwand für die Kämmerei, da alle Änderungen im Verwaltungshaushalt,
inkl. aller überplanmäßigen/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen
eingearbeitet werden müssten, und mit langwierigen Genehmigungsverfahren
verbunden).
Lösungsvorschlag des Rf. II: unterjährig können
Stellenschaffungen zwar beschlossen, aber erst am 1.1. im Folgejahr besetzt
werden, wenn sicher mit einer Haushaltsgenehmigung gerechnet werden kann. Dies
ist ohnehin meist problemlos, da Ausschreibung, Besetzungsverfahren und
Kündigungsfristen erst zu einer Besetzung nach mehreren Monaten führen. Wenn
die Person noch im alten Jahr eingestellt werden muss und auch schon beginnen
kann, muss sie zunächst auf eine freie Stelle gebucht werden.
- OrgA
prüft den Bedarf und legt der
Referentenrunde diese Ergebnisse vor, zusammen mit einer Liste, welche
Stellen nach der Prioritätenliste und dem nach 1a)
zur Verfügung stehenden Betrag möglich wären.
- OB
bzw. die Referentenrunde kann in Ausnahmefällen eine Umpriorisierung
vornehmen. Die Referentenrunde verständigt sich darauf, dass es sich um Höchstbeträge handelt, die
keinesfalls dazu führen sollen, unbedingt ausgeschöpft zu werden, sondern
dass nur unabdingbar nötige
Stellenanträge (aus Sicht des jeweiligen Referats) gestellt werden.
- Überträgt
der Stadtrat neue Aufgaben,
muss er die dafür erforderlichen Stellen in die Prioritätenliste des
Referats einsortieren, die immer erst mit der Gesamtliste der
Stellenschaffungen im Sonder-Ausschuss für Personal, Organisation und
Digitalisierung sowie bei den Haushaltsberatungen im Stadtrat genehmigt
werden kann.
- Dem
Stadtrat werden die Stellen zur
Beschlussfassung vorgelegt, die:
·
den
Höchstbetrag unter Nr. 4 nicht übersteigen; abzüglich der unterjährigen
Stellenschaffungen
·
in
Nr. 3 genannt sind und den dem Referat zustehenden Betrag übersteigen
·
durch
die in 5. genannten Möglichkeiten kompensiert sind und
·
unter
6. genannt sind.
Dem Ausschuss für Personal,
Organisation und Digitalisierung wird regelmäßig über Zwischenstände berichtet.
Erläuterung zum Betrag nach 1. und
4.: Der Betrag beträgt 1,1 Mio. €. 0,1 Mio. € stehen für die
referatsübergreifende Smart-City-Stelle zur Verfügung. 1 Mio. € wird auf die
Referate nach 4. – als gerechtestem Verteilungsschlüssel - umgelegt:
D |
41.300 |
Rf. I |
37.500 |
Rf. II |
113.900 |
Rf. III |
228.200 |
Rf. IV |
210.200 |
Rf. V |
337.200 |
Rf. VI |
31.800 |
Zusätzlich erhalten die Referate
noch je 50.000 € (einmalig in der verbleibenden Wahlperiode) zur Verfügung, die
unabhängig von der Größe des Referats für Stellenschaffungen gewährt werden.
Die Höhe des Betrages von 1,1 Mio. € orientiert sich an dem Durchschnitt der
unkompensierten Stellenschaffungen seit 2016 – ohne Personal in
Kindertagesstätten bzw. GTS.
Zum Betrag von 1,1 Mio. € kommen
dann hinzu Kosten für
-
die Stellenschaffungen
für Kindertagesstätten bzw. GTS
- neue gesetzliche Pflichtaufgaben sowie
- den Betrag des Referats übersteigende, aber der Bebaubarkeit
von Grundstücken bzw. Umsetzung investiver Fördermittel dienende Maßnahmen
Zusätzlich
werden bei den Haushaltsberatungen eine Reihe von Stellen geschaffen werden,
die kompensiert sind (s. 5.).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||