Bau- und Werkausschuss
Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die
Erteilung der Projektgenehmigung gem. Ziffer 2.5. der Richtlinien für die
Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben zum vorgelegten Entwurf des
Baureferats für die Generalsanierung der Außenanlagen der Kindertagesstätte
XIII „Die wilde 13“ Gradlstraße 1 mit einem Gesamtvolumen von 350.000 €.
Die Umsetzung erfolgt in zwei Bauabschnitten in Abhängigkeit
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Die Änderung der Prioritätenliste mit der deutlichen
Verschiebung der Fertigstellungen wird zur Kenntnis genommen.
Stadtrat
Der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung gem. Ziffer 2.5.
der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben für
den vorgelegten Entwurf des Baureferats für die Generalsanierung der
Außenanlagen der Kindertagesstätte XIII „Die wilde 13“ Gradlstraße 1 mit einem
Gesamtvolumen von 350.000 €.
Die Umsetzung erfolgt in zwei Bauabschnitten in Abhängigkeit
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
Planungsanlass
In der Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom
03.04.2019 wurde dem Baureferat/Grünflächenamt der Auftrag erteilt, gemäß der
vorgelegten Prioritätenliste die Generalsanierungen der Außenanlagen
städtischer Kindertagesstätten fortzuführen. Nachdem die Maßnahmen 1-4
zwischenzeitlich abgeschlossen sind, erfolgt nun die Generalsanierung der
Außenanlagen der städtischen Kindertagesstätte in der Gradlstraße 1.
Bestand
Die Außenanlagen der Kindertagesstätte umfassen ca. 1800 m². Die dreieckige Gartenfläche liegt in einem süd-west-exponiertem Hang und ist insbesondere im Randbereich dicht mit großen Bäumen bestanden. In der Kindertagesstätte gibt es derzeit zwei Kindergartengruppen und eine Hortgruppe mit je 25 Kindern pro Gruppe.
Entwurfsbeschreibung
Die Außenanlagen lassen sich in folgende Bereiche gliedern:
·
Bestehender
Parkplatz mit neuem Gartenhaus und Fahrradständern
·
Eingangsbereich
(keine Umgestaltungsmaßnahmen)
·
Spielbereich
Hort (teilweise Umgestaltung 2007) mit punktueller Ergänzung des Spielangebots
·
Spielbereich
Kindergarten mit kompletter Neuordnung und Erweiterung des Spielangebots sowie
Errichtung eines zusätzlichen Gartenhauses für Außenspielgeräte und Materialien
Um die hängige Gartenfläche
besser nutzen zu können, wird das Gelände moduliert und durch Natursteinmauern
terrassiert.
Aufgrund der Bautätigkeit ist ein geringer Eingriff in den durch Baumschutzverordnung geschützten Baumbestand erforderlich. Es müssen insgesamt zwei Nadelbäume gefällt werden, für die die notwendige Befreiung von den Verboten der Baumschutzverordnung bereits mit Schreiben des Ordnungsamtes vom 25.09.2020 vorliegt. Die geforderte Ersatzpflanzung von vier Bäumen kann auf dem Baugrundstück realisiert werden (Neupflanzung insgesamt sieben Bäume).
Darüber hinaus erfolgt kein Eingriff in den Gehölzbestand, der waldartige Charakter bleibt erhalten und soll durch eine ergänzende Bepflanzung verstärkt werden. Der Gehölzbestand wird während der Baumaßnahme durch Baumschutzzaun geschützt.
Ein Teil der Gartenfläche wird neu eingefriedet. Der Zaun im Nordosten wird auf die Grundstücksgrenze gesetzt. Dadurch wird sich die Gartenfläche der Kindertagesstätte um ca. 72 m² vergrößern.
Der vorliegende Entwurf wurde in enger Abstimmung mit der Abteilung Kindertagesstätten im Jugendamt und mit der Einrichtung selbst erarbeitet.
Abstimmung und Instruktion
Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den
beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und
der Pflegerin der Kindertagesstätten mit Verfügung vom 21.07.2020 instruiert.
Die Anregungen und Hinweise wurden in die vorliegende Entwurfsplanung
eingearbeitet bzw. werden im weiteren Planungsprozess berücksichtigt.
Finanzierung und Realisierung
Die Gesamtkosten der Maßnahme liegt einschl. Baunebenkosten
in der vorgelegten Form des Entwurfs bei 350.000 €. Dabei entfallen rd. 314 T€
auf die Bau- und 36 T€ auf die Baunebenkosten. Die Planungsleistungen in Höhe
von rd. 32 T€ werden vom Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht und fließen
über die innere Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt (Amtsbudget
Grünflächenamt) zu.
Die mittleren Herstellungskosten pro Quadratmeter
liegen mit ca. 300 € (brutto, einschl. BNK) vergleichsweise hoch. Dies ist
einerseits der Hanglage des Grundstücks und der sich daraus ergebenden
Terrassierung, andererseits der allgemeinen Entwicklung der Baukosten
geschuldet.
Im aktuellen Haushalt stehen auf der Haushaltsstelle
4640.9506.0000 (HR) noch insgesamt rd. 294 T€ ungebundene Mittel zur Verfügung.
Die Baumaßnahme muss daher aus haushaltsrechtlichen Gründen in zwei
Bauabschnitte mit 290 T€ und 60 T€ aufgeteilt werden. Es ist vorgesehen, den
ersten Bauabschnitt noch in 2021 auszuschreiben und im Spätherbst 2021 baulich
umzusetzen. Sofern im Haushalt 2022 die jährliche Pauschale in Höhe von 113.500
€ wieder zur Verfügung steht, erfolgen die entsprechenden Nachrüstungen im
Frühjahr/Sommer 2022.
Die jährlichen Folgekosten wurden aufgrund der nur
geringen zusätzlichen Leistungen nicht separat berechnet und können aufgrund
der Geringfügigkeit im bestehenden GWF-Sonderbudget des Grünflächenamts
dargestellt werden.
Prioritätenliste
In 2020 wurde entgegen der ursprünglichen
Prioritätenliste eine Reihe von Einzelmaßnahmen an unterschiedlichen Standorten
durchgeführt, so dass die Generalsanierung der Außenanlagen im Kindergarten
XIII sich zunächst um ein Jahr verschoben hatte. Aufgrund der personellen
Situation im Grünflächenamt sowie der haushaltsrechtlichen Situation in 2021
verschiebt sich die Fertigstellung der Außenanlagen im Kindergarten XIII erneut
um ein weiteres Jahr auf 2022.
Nachdem in 2022 die Haushaltsmittel für eine
Generalsanierung nach Durchführung des zweiten Bauabschnitts in der Gradlstraße
für weitere Generalsanierung nicht mehr auskömmlich sind, verschieben sich die
letzten beiden Generalsanierungen in den Kindertagesstätten XVIII Marsweg und
XIV Hans-Vogel-Straße mindestens auf 2023 und 2024, sofern die
Kindergartenpauschale (derzeit 113.500 € p.a.) nicht angehoben wird.
Diese grundsätzliche Verschiebung der Generalsanierung
der Außenanlagen in den Kindertagesstätten ist mit der Abteilung
Kindertagesstätten im Jugendamt abgestimmt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
350.000 € |
|
nein |
X |
ja |
o. A. |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
4605.9506.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Bestandsplan
Anlage 3 Entwurf Bestand
Anlage 4 Prioritätenliste aktualisiert