Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung zur Durchführung der Installationsmaßnahmen zur Umsetzung der Digitalisierung an acht Fürther Schulen gemäß Vorlage des Baureferats. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen.
Gesamtkosten der Maßnahmen: 4.260.000,- €
Im Rahmen des
Förderprogrammes „Digitale
Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen – (dBIR)“ sollen die
Voraussetzungen geschaffen werden, um eine zeitgemäße, pädagogisch begründete
digitale Bildungsinfrastruktur an Schulen bereitzustellen. Ein wesentlicher Bestandteil der
Digitalisierung von Schulen ist dabei die Schaffung einer leitungsgebundenen
Netzwerkstruktur und einer umfassenden WLAN-Verfügbarkeit innerhalb der
einzelnen Schulgebäude.
Für die
priorisierten acht Schulen, an denen zunächst die Digitalisierungsmaßnahmen im
Rahmen des Förderprogramms (dBIR) umgesetzt werden sollen, ergibt sich anhand
der vorliegenden Entwurfsplanung folgender Mittelbedarf für die Durchführung
der Installationsmaßnahmen.
Schule Mittelbdarf für 2021/2022 (brutto)
(1) Grund- und
Hauptschule Schwabacher Str. 86-88 420.000,00
€
(2)
Hans-Böckler-Schule, Fronmüllerstr. 30 950.000,00
€
(3)
Förderzentrum Nord, Am Golfplatz 6 570.000,00
€
(4)
Hardenberg-Gymnasium, Kaiserstr. 92 610.000,00
€
(5)
Förderzentrum Süd, Jakob-Wassermann-Str.14 550.000,00
€
(6)
Grundschule Frauenstr. 15 460.000,00
€
(7)
Grundschule Soldnerstr. 50 310.000,00
€
(8)
Grundschule Friedrich-Ebert-Str. 21 390.000,00
€
Gesamtsumme für die Schulen Nr. (1) –
(8) 4.260.000,00
€
In den
vorgenannten Kosten sind Planungsleistungen, Elektroinstallationen und
geringfügige Bauleistungen enthalten. Der Gesamtmittelbedarf zur Durchführung
der baulichen Maßnahmen beträgt insgesamt 4.260.000,00 €.
Weiteres
Vorgehen
Bei dem
Förderprogramm „Digitale
Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen – (dBIR)“ handelt es sich um
eine Fördermaßnahme bei innerhalb der Auflage der Förderrichtlinie der
vorzeitige Baubeginn bereits erteilt wurde. Vorbehaltlich der Erteilung der Projektgenehmigung
ist es geplant, im Anschluss an die Beschlussfassung, die Förderanträge bei der
Regierung von Mittelfranken einzureichen. Parallel dazu sollen die
Installationsleistungen ausgeschrieben werden, damit ein Ausführungsbeginn in
den Sommerferien 2021 möglich wird.
Die
Durchführung der Digitalisierungsmaßnahmen an den vorgenannten acht Schulen ist
in den Jahren 2021 und 2022 vorgesehen.
Finanzierung
Gesamtkosten 4.260.000,00 €
Veranschlagung im Haushalt bei HHSt.
2954.9602.0000 insgesamt 1,3 Mio. Euro sowie weitere 1,0 Mio. € als
Verpflichtungsermächtigung.
Die zusätzlich erforderlichen Mittel in
Höhe von 1,2 Mio. Euro werden über die MIP beantragt
sowie eine überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 0,76 Mio. Euro.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||