Betreff
Vorlage zum Antrag der CSU Stadtratsfraktion vom 05.03.2021 - Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Kaiserstraße durch Anbringung der Zahl 30 auf der Straße
Vorlage
SVA/0262/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Antrag wird abgelehnt


Aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Verkehrsausschusses vom 15.11.2019 wurde mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 12.03.2020 die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Kaiserstraße und Fuchsstraße, zwischen Schwabacher Straße und westlich Dambacher Brücke, auf 30 km/h beschränkt. Das Streckenverbot wurde durch wiederholte Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen 274-30 angeordnet. Am Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung westlich der Schwabacher Straße kann die Sicht auf das Verkehrszeichen durch eine angepasste Anbringung verbessert werden. Diese wird veranlasst.

Die Aufbringung von Bodenmarkierungen wird seitens der Straßenverkehrsbehörde kritisch gesehen, da Verkehrszeichen nur in begründeten Ausnahmefällen durch Bodenmarkierungen wiederholt werden, um eine Überfrachtung im öffentlichen Verkehrsraum zu vermeiden. Bei der im Straßenverkehr zu fordernden Aufmerksamkeit, sind die Verkehrszeichen rechtzeitig erkennbar.

Die Aufbringung zusätzlicher Markierungen wird nicht für notwendig erachtet.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: