Der Antrag wird abgelehnt
Aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Verkehrsausschusses vom
15.11.2019 wurde mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 12.03.2020 die zulässige
Höchstgeschwindigkeit in der Kaiserstraße und Fuchsstraße, zwischen Schwabacher
Straße und westlich Dambacher Brücke, auf 30 km/h beschränkt. Das
Streckenverbot wurde durch wiederholte Aufstellung der amtlichen
Verkehrszeichen 274-30 angeordnet. Am Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung
westlich der Schwabacher Straße kann die Sicht auf das Verkehrszeichen durch
eine angepasste Anbringung verbessert werden. Diese wird veranlasst.
Die Aufbringung von Bodenmarkierungen wird seitens der
Straßenverkehrsbehörde kritisch gesehen, da Verkehrszeichen nur in begründeten
Ausnahmefällen durch Bodenmarkierungen wiederholt werden, um eine Überfrachtung
im öffentlichen Verkehrsraum zu vermeiden. Bei der im Straßenverkehr zu
fordernden Aufmerksamkeit, sind die Verkehrszeichen rechtzeitig erkennbar.
Die
Aufbringung zusätzlicher Markierungen wird nicht für notwendig erachtet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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