Von den Ausführungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
Bis vor wenigen Jahren führte die Einbahnstraßenrichtung der Pfisterstraße im maßgeblichen Bereich von der Theresienstraße bergauf zur Marienstraße. Seit 2004 war der Radverkehr dort entgegen der Einbahnstraßenrichtung freigegeben.
Im Zuge der zunächst probeweisen Drehung der Einbahnstraßenrichtung wurde die Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung nicht übernommen.
Es bestehen allerdings keine Bedenken den Abschnitt der Pfisterstraße zwischen Theresienstraße und Marienstraße entgegen der nun bestehenden Einbahnrichtung für den Radverkehr bergab freizugeben.
Der Erlass der entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnung wird zugesichert.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||