Betreff
Fahrstreifenaufteilung Gebhardtstraße
Vorlage
SpA/0933/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

A)      Der Bau- und Werkausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung einer provisorischen Busfahrspur zwischen Schwabacher Straße und Pickertstraße, allerdings ohne „Radfahren frei“.

 

B)      Der Bau- und Werkausschuss beauftragt die Verwaltung auf Grund der Verkehrssicherheitsbedenken mit der Herstellung des ursprünglichen Zustandes und verweist auf die kurzfristige Erledigung des BWA-Beschluss vom 09.12.2020.

 


Grundsätzliches

Die Förderung des Umweltverbunds so wie der Entfall eines Fahrstreifens für den Kfz-Verkehr in der Gebhardtstraße wird seitens der Verwaltung ausdrücklich befürwortet. Eine Umgestaltung inklusive des Entzugs eines Fahrstreifens für den Kfz-Verkehr in Fahrtrichtung Osten wird seitens des Stadtplanungsamt und des Straßenverkehrsamts langfristig als sinnvoll und zielführend erachtet.

 

Als Umweltspur wird umgangssprachlich ein Busfahrstreifen, auf dem Radfahren frei ist, bezeichnet. Die Benutzung des Busfahrstreifens kann für Taxen ebenfalls freigegeben werden.

 

Die Anordnung einer Umweltspur zwischen Schwabacher Str. und Kreuzung Jakobinenstraße ist in Abstimmung zwischen Verkehrsplanung und Straßenverkehrsamt ohne Umbau des Knotenpunkts Gebhardtstraße / Jakobinenstraße nicht möglich. Grund hierfür ist die ungesicherte Führung für Radfahrer über den Knotenpunkt Gebhardtstraße / Jakobinenstraße.

Die gesicherte Führung von Radfahrern über Knotenpunkte muss bei jeder Art von Planung sichergestellt werden. Die Gefahr von schwerwiegenden Personenschäden ist bei einem ungesichertem überfahren von Knotenpunkten von Seiten der Verwaltung nicht vertretbar. Die verkehrsrechtlich notwendige Anordnung könnte von SVA nicht erteilt werden.

 

Nochmaliger Prüfungsauftrag

Im Finanzausschuss am 20.05.2021 wurde die Verwaltung mit der erneuten Prüfung einer verkürzten Umweltspur zwischen Schwabacher Straße und Jakobinenstraße beauftragt.

 

Ein reiner Bussonderfahrstreifen, auf dem nur Busse und eventuell auch Taxen fahren, könnte in der Gebhardtstraße kurzfristig provisorisch als Versuch umgesetzt werden. Allerdings müsste diese im Bereich der Pickertstraße enden. Zudem dürfen Radfahrer auch in diesem Bereich den Bussonderfahrstreifen nicht nutzen, da auch hier vor dem Kontenpunkt ein geregelter Übergang des Radverkehrs nicht gewährleistet werden kann.

Die Auswirkungen dieses reinen Bussonderfahrstreifens auf den ÖPNV werden als gering eingeschätzt, da hier nur wenige Buslinien verkehren. Im Bereich der Knotenpunkte könnte es geringfügig zu mehr Stauungen des motorisierten Individualverkehrs kommen.
Die Anordnung eines reinen Bussonderfahrstreifens wird daher von Seiten der Verwaltung nicht empfohlen, ist aber ohne aufwendige Planung kurzfristig machbar. Die Kosten konnten noch nicht detailliert ermittelt werden und werden grob zwischen 20.000 € und 40.000 € geschätzt.

 

Bestehende Beschlusslage

Es wird auf den Beschluss vom 09.12.2020 des Bau- und Werkausschusses verwiesen (AG-Ö/1664/2020), wonach bereits ein Planungsauftrag für den gesamten Bereich vorliegt. Diesen hält die Verwaltung für sehr zielführend und dieser ist für die Verwaltung auch bindend.

„Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Planungen zur Realisierung der Mobilitätsdrehscheibe auf dem Bahnhofplatz nur noch eine Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr in Fahrtrichtung von der Schwabacher Straße kommend vorzusehen und dafür Raum für den Beginn eines Radweges von Schwabacher Straße bis Jakobinenstraße /Stadtgrenze zu schaffen.

Für die Realisierung dieses durchgehenden Radweges soll eine Planung erstellt werden.“

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

ja

Gesamtkosten

20.000 -40.000

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: