Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den vorgesehenen Pilotversuch zustimmend zur Kenntnis.
1. Situation im
Stadtwald
Mit Sorge betrachtet das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz die stetig zunehmende Mountainbike-Nutzung im Stadtwald. In den letzten Jahren und verstärkt in den zurückliegenden Monaten werden immer neue, wilde Trails im Stadtwald festgestellt. Es ist zudem zu beobachten, dass sich bestehende Trails vertiefen / verbreitern und sich Nebentrails entwickeln.
Als Folgen dieses Trends machen sich auch immer stärker bemerkbar:
- Erosions-
und Wurzelschäden (z.T. ganze Hänge flächenhaft betroffen)
- Schäden
durch Einbauten oder Abgrabungen
- auf
Trails entwickelt sich durch das Befahren dauerhaft kein waldtypischer
Unterwuchs (anders als z.B. auf Rückgassen)
- Störung
der Rückzugsräume der Waldtiere
- starke
Behinderung der für den klimagerechten Waldumbau dringend nötigen Jagd – auch
der Stadtwald leidet unter dem sich verändernden Klima. Durch die
beeinträchtigte Jagd gingen die Abschusszahlen zuletzt merklich zurück und der
Wildverbiss nimmt im gleichen Umfang zu.
- Gefahren
für die Allgemeinheit bei ungeeigneten Wegen sowie durch Einbauten
- Problematik
der Verkehrssicherungspflicht, da von einigen Trails und insbesondere von
Einbauten wald-atypische Gefahren ausgehen können
Beispielfotos aus dem Stadtwald, Amt für Umwelt, Ordnung und
Verbraucherschutz
2. Rechtliche Bewertung
Betretungsrecht
Grundsätzlich hat jedermann das Recht auf Erholung in der
freien Natur (Art. 141 Abs. 3 Satz 1 Bayerische Verfassung, Art. 26 Abs. 1
BayNatSchG). Danach dürfen alle Teile der freien Natur unentgeltlich betreten werden
(Art. 27 Abs. 1 BayNatSchG). Das Radfahren auf geeigneten Wegen ist dabei dem
Betreten zu Fuß grundsätzlich gleichgestellt. Im Wald gilt, dass nur auf
Straßen und geeigneten Wegen sowie geeigneten Privatwegen Rad gefahren
werden darf (Art. 30 Abs. 2 BayNatSchG, Art. 13 Abs. 3 BayWaldG), soweit dies
nicht durch amtliche Verkehrszeichen nach der StVO untersagt ist. Dem Fußgänger
gebührt der Vorrang (Art. 28 Abs. 1 BayNatSchG).
Die Eignung der Wege hängt vom Einzelfall ab und ist von der unteren Naturschutzbehörde zu beurteilen. Nur bei ausreichender Breite eines Weges können Fußgänger den ihnen gebührenden Vorrang auch tatsächlich gefahrlos wahrnehmen. Die jeweils als geeignet anzusehende Breite der Wege richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, z.B. der Häufigkeit der Benutzung durch Fahrradfahrer und Fußgänger, Fahrbahnbelag, Steigung, Kurven, Übersichtlichkeit.
Das forstwirtschaftliche Wegenetz im Stadtwald erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen für das Fahrradfahren und steht damit zur Benutzung frei.
Trails, die durch Querfeldeinfahren entstanden sind, sind in aller Regel nicht geeignet für das Befahren mit Fahrrädern – auch nicht mit Mountainbikes (vgl. hierzu: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 27.11.2020, Az. 62f-U8667.0-2019/1-126).
Landschaftsschutz,
Naturdenkmäler
Der Stadtwald ist als Landschaftsschutzgebiet
naturschutzrechtlich geschützt. Nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 der
Landschaftsschutzverordnung der Stadt Fürth ist daher im Stadtwald verboten,
mit Fahrzeugen aller Art (auch Fahrrädern, Mountainbikes) außerhalb der dem
öffentlichen Verkehr gewidmeten Wege und Plätze sowie außerhalb von
zugelassenen Privatwegen zu fahren. Da bislang keiner der wild entstandenen
Trails zugelassen ist, ist das Befahren außerhalb des offiziellen Wegenetzes
unzulässig.
Aufgrund der topografischen Gestalt werden auch die als Naturdenkmäler streng geschützten ehemaligen Steinbrüche rege genutzt (wilde Trails, Bodenerosionen, Einbauten). Das Befahren mit Fahrzeugen aller Art – auch auf bestehenden Wegen – ist dort verboten (§ 4 Abs. 2 Nr. 6 Naturdenkmalverordnung).
Verstöße gegen diese Regelungen sind bußgeldbewehrt.
3. Vorgehen
Die Stadtförsterei baut seit Jahren wiederholt „wilde“ Mountainbike-Einbauten im Stadtwald zurück. Im Sommer 2020 wurden im Stadtwald vermehrt Einfahrten zu wilden Mountainbike-Trails durch die Stadtförsterei mit Astmaterial verstopft. Ziel war es, die Nutzung auf das offizielle Wegesystem (oder auf andere, weniger kritische Trails) zu verdrängen. Polizei und Naturschutzwacht wurden um Kontrollen geben.
Trotz der eindeutigen Rechtslage lässt sich die Situation aus Sicht der Verwaltung nicht einseitig durch repressive oder destruktive Maßnahmen lösen. Versperrte Einfahrten werden in kürzester Zeit mit großem Aufwand wieder freigeräumt oder durch neue Trails umfahren; ein ausreichender Kontrolldruck ist im Stadtwald nicht realistisch.
Nach Beschluss des Stadtrats von 1957 soll der Stadtwald als Erholungsraum für die Bevölkerung dienen. Auch das Mountainbiken gehört heute für viele zur Erholung in der Natur und soll daher auch nicht aus dem Stadtwald verdrängt werden. Ziel soll vielmehr eine forst-, jagd- und naturverträgliche Steuerung der Mountainbike-Nutzung sein. Der Stadtwald ist nicht nur Erholungsraum, sondern auch FFH-Schutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Bannwald, Rückzugsraum für (z.T. streng oder besonders geschützte) Tiere und „grüne Lunge“ der Stadt Fürth.
Dieses Ziel lässt sich nur gemeinsam mit allen Beteiligten in Stadt und Landkreis Fürth erreichen (Waldbesitzer/-bewirtschafter, Naturschutzverwaltungen, Forstbehörde und Mountainbike-Szene). Die Stadt Fürth hatte hierzu die ansässigen Mountainbike-Vereine und Gruppierungen, das Landratsamt Fürth, die Stadt Zirndorf, die Bayerischen Staatsforsten und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beteiligt. Erste konstruktive und lösungsorientierte Gespräche fanden bereits statt, weitere Abstimmungen sind vorgesehen.
Ein möglicher Weg könnte die Ausweisung eines Mountainbike-Trail-Netzes im Stadtwald sein. Durch die Freigabe bestimmter Wege (z.T. exklusiv) für Mountainbiker verbunden mit dem aktiven Rückbau bzw. der Sperrung der übrigen Trails könnte die Mountainbike-Nutzung aus der Fläche herausgenommen und auf verträglichere Wege konzentriert werden.
4. Pilotversuch
Um zu erproben, ob solche Maßnahmen von den Mountainbikern angenommen werden und zu einer merklichen Verbesserung der Situation führen, ist vorgesehen, möglichst noch im Sommer 2021 einen Pilotversuch im Stadtgebiet Fürth zu starten.
Hierzu wurden zwei Bereiche des Stadtwalds ausgewählt, in welchen sich in Hanglagen eine große Anzahl an Trails entwickelt haben. In enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Mountainbike-Szene (u.a. DIMB, Trailworks Fürth, DAV, RSC, Soli Vach) und den betroffenen Behörden wird hier derzeit eine vertretbare Streckenführung erarbeitet, welche anschließend gesichert und markiert werden soll. Alle übrigen Trails sollen gesperrt bzw. rückgebaut werden.
Fragen der Haftung, der praktischen Umsetzung, der Unterhaltung, der rechtlichen Voraussetzungen (z.B. Regelung des Betretungsrechts nach Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG) sowie der weiteren Rahmen- und Randbedingungen werden aktuell geklärt.
Nach Abschluss und Auswertung des Pilotversuchs ist vorgesehen, dem Umweltausschuss zu berichten und einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen vorzulegen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
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ja |
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nein |
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ja |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Auswirkungen ökol. Zukunftsfähigkeit
Plan Pilotversuch