Betreff
Zuschuss zur Anschaffung von Mehrwegwindeln
Vorlage
Abf/0166/2021
Art
Beschlussvorlage - SL

Der Umweltausschuss nimmt den Abschlussbericht der zweijährigen Testphase zur Kenntnis. Er beschließt die dauerhafte Etablierung des Zuschusses zur Anschaffung von Mehrwegwindeln.


Nach dem Beschluss des Umweltausschusses im Mai 2019 wurde die Gewährung des einmaligen Zuschusses für den Kauf von Mehrwegwindeln umgesetzt. 1/3 der Anschaffungskosten, max. jedoch 60 € werden pro Kind gezahlt. Voraussetzungen sind:

-              Hauptwohnsitz in der Stadt Fürth

-              Anschluss des Wohngrundstückes an die kommunale Abfallentsorgung der Stadt Fürth

-              Vorlage der Geburtsurkunde

-              Vorlage einer Kopie der Rechnung über den Kauf der Mehrwegwindeln

-              Antragstellung im ersten Lebensjahr des Kindes

 

Auf der Internetseite der Stadt Fürth und auf Facebook wurde auf den neuen Zuschuss hingewiesen sowie Flyer an den Einzelhandel, Hebammenpraxen, Klinikum Fürth sowie Frauenarztpraxen verteilt. Auch Internetportale werben mit den Zuschüssen der Kommunen. Die Stadt Fürth wird dort mit aufgeführt.

Bei einer Anzahl von ca. 1.300 Kindern unter einem Jahr und einem geschätzten Anteil Mehrwegwindeln von 3 %, wurde mit 39 Anträgen pro Jahr kalkuliert. Dies würde bei einem maximalen Zuschuss von 60 €, Kosten von jährlich 2.340 € ergeben, die über die Müllgebühren finanziert werden.

 

Die zweijährige Testphase begann im Juni 2019. Im ersten Jahr wurden insgesamt 54 Anträge genehmigt und 3.030,98 € an Zuschüssen ausgezahlt. In den letzten drei Jahren wurden im Schnitt 1.400 Kinder geboren. Damit lag der Anteil der Kinder, die mit Mehrwegwindeln gewickelt wurden, bei 3,86 %.

Im zweiten Jahr wurden insgesamt 60 Anträge genehmigt und 3.283,98 € an Zuschüssen ausgezahlt. Bei konstanten Geburten wäre das ein Anstieg auf 4,29 %.

 

Mehrwegwindeln tragen in einem hohen Maß zur Restabfallvermeidung bei. Bei durchschnittlich 2.000 Wegwerfwindeln pro Jahr, ergeben sich jährlich um die 500 kg Restabfall pro Kind. Bei den derzeitigen Restabfallverbrennungsgebühren von 120 €/t, werden zusätzlich auch 60 € eingespart.

 

Die Testphase kann mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden. Die Verwaltung schlägt daher eine dauerhafte Etablierung des Zuschusses vor.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

3.300

 

nein

X

ja

3.300

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 7200.71800000

Budget-Nr. 70500

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: