Der Umweltausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt die Auflage eines „Förderprogramms Schallschutzfenster“ mit einem jährlichen Fördervolumen von 50.000 € ab 2021.
Der Stadtrat hat am 21.04.2021 den Lärmaktionsplan 2020 (Stufe 3) beschlossen. Als eine besonders wichtige Maßnahme mit lokaler Wirksamkeit für die meisten Lärmschwerpunkte ist im Lärmaktionsplan die Auflage eines „Förderprogramms Lärmschutzfenster“ (Maßnahme L1) vorgeschlagen. Die Verwaltung hat die Umsetzung der Maßnahme vorbereitet.
Durch das Förderprogramm soll gezielt der Einbau von passiven Schallschutzmaßnahmen unterstützt werden, um entlang stark belasteter Straßen die Lärmbelastung von Wohnungen zu verringern und die Wohn- und Lebensqualität darin wohnenden Personen zu verbessern.
Begrenzt wird das Programm auf die Lärmschwerpunkte gemäß Lärmaktionsplan 2020. Priorität wird dabei Anwesen eingeräumt, die in einem Lärmschwerpunkt liegen, für welchen gemäß Lärmaktionsplan 2020 ein solches Förderprogramm für passiven Lärmschutz explizit als Maßnahmenvorschlag festgelegt wurde.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, die HauseigentümerInnen müssen einen Eigenanteil leisten. Somit wird vermieden, dass die Dimensionierung des Lärmschutzes über den tatsächlichen Bedarf hinaus erfolgt. Durch eine Begrenzung des Fördervolumens auf jährlich 50.000 € kann der maximale finanzielle Rahmen eines solchen Programms planbar gehalten werden. Mit diesem Budget lassen sich ca. 50 – 100 Schallschutzfenster pro Jahr fördern.
Hinsichtlich der erforderlichen Haushaltsmittel erfolgte eine Abstimmung mit der Kämmerei. Es wurde in Aussicht gestellt, dem OA, eine entsprechende Beschlussfassung des Stadtrates vorausgesetzt, die Mittel für 2021 als außerplanmäßige Mittel zur Verfügung zu Stellen. Für die folgenden Jahre erfolgt eine Anmeldung zum Haushalt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
50.000 € |
|
nein |
x |
ja |
50.000 € |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: keine
Deckung im OA-Budget möglich - außerplanmäßige Ausgabe |
||||||||||||||||||
Entwurf Förderrichtlinie