Betreff
Vorlage zum gemeinsamen Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Stadtratsgruppe DIE LINKE vom 10.06.2021 - Unterstützung Kulturschaffender, Bühne für regionale Künstler*innen
Vorlage
Rf. IV/0091/2021
Art
Beschlussvorlage - AL

Sommerfreiheit und Kulturfreiheit: Rahmenbedingungen und Programm

Vom 1.7.2021 bis zum 29.8.2021 findet die „Sommerfreiheit“ auf der Fürther Freiheit statt. Diese teilt sich auf in das Kulturprogramm der Stadt Fürth („Kulturfreiheit“) und in das Programm der Comödie Fürth, die zusätzlich einen Kultur-Biergarten betreibt.

Gesamtveranstalterin ist die Comödien Restaurationsbetrieb GmbH. In dieser Rolle ist diese für das Programm der Comödie Fürth, für technisches Personal, Ticketing, Technik, Sicherheitspersonal und Umsetzung des Hygienekonzepts zuständig – und dies über den gesamten Zeitraum hinweg. Sie übernimmt den Betrieb der Bühne und die Aufsicht des Publikums (Betreiberhaftpflicht) sowie die Vertragsabschlüsse mit allen Künstlerinnen und Künstlern bzw. den lokalen Co-Veranstaltern (Erklärung im nächsten Absatz).

Das Gesamtprogramm findet sich im anliegenden Spielplan (Änderungen vorbehalten).

Als Kooperationspartner betreibt das Kulturamt der Stadt Fürth die „Kulturfreiheit“. Vom 1.8.2021 bis 29.8.2021 erhalten private Kulturveranstalterinnen und –veranstalter (Co-Veranstalter) die Möglichkeit, die Bühne der Comödie auf der Freiheit zu bespielen – immer mit der Maßgabe, die Bühne freien (nicht fest engagierten) regionalen Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung zu stellen. Das Programm, welches das Kulturamt zusammen mit den Co-Veranstaltern zusammengestellt hat, umfasst 20 Veranstaltungstage und 23 Veranstaltungen. Die Co-Veranstalter sind die Kofferfabrik, das Babylon Kino Fürth, der Verein Filmkunst & Kultur, die Tanzzentrale Fürth und, als städtischer Partner, das Stadttheater Fürth.

Die bisherigen Planungen sehen folgendes vor

Co-Veranstalter

Anzahl der Termine

Vorführung

Kofferfabrik

6

Musik (Jazz, Blues), Feuershow und Varieté (Anne Devries, Lisa Seyferth) (näheres im Anhang 2)

Verein Filmkunst + Kultur

2

z.B. Geraldino (Kindertheater)

Babylon-Kino

7

Abendkino, Kinderkino

Die Tanzzentrale

1

Susanna Curtis mit weiteren 5 Tänzerinnen und Tänzern und einer Band

Stadttheater Fürth

7

mit freien regionalen Künstlerinnen und Künstlern

 

 

 

Gesamt

23

 

 

Vergütung der Künstlerinnen und Künstler der Kulturfreiheit der Stadt Fürth

Die Künstlerinnen und Künstler erhalten 80 Prozent der Netto-Einnahmen der jeweiligen Veranstaltung. Für den Verkauf an der Abendkasse entspricht dies 80 Prozent der Ticketeinnahmen; für den Vorverkauf (VVK) entspricht dies 80 Prozent der Ticketeinnahmen abzüglich 12 Prozent VVK-Gebühr und abzüglich 1,60 Euro Bearbeitungsgebühr pro Ticket. Jeder Künstler / jede Künstlerin erhält in jedem Fall ein Mindesthonorar in Höhe von 150 Euro. Das Mindesthonorar wird auch ausgezahlt, wenn die Veranstaltung wetterbedingt oder aufgrund der Corona-Pandemie ausfallen muss.

Zusätzlich erhalten die Künstlerinnen und Künstler Verpflegung im Wert von jeweils 15 Euro. Ausnahme bildet das Babylon-Kino, das 100 Prozent der Netto-Einnahmen und dafür kein Mindesthonorar und auch keine Verpflegungsleistung erhält.

Die Honorare zahlt die Comödie Fürth an die Co-Veranstalter, die diese an die engagierten Künstlerinnen und Künstler weitergeben.

 

Finanzierung der „Kulturfreiheit“ – Förderung lokaler und regionaler Kunst und Kultur

Der Stadtrat hat die Bereitstellung von 50.000 € zur Finanzierung einer „Sommerbühne“ genehmigt. Darüber hinaus stellt die Stadt Fürth Sponsorenmittel in Höhe von 25.000 € bereit, die aus den abgesagten Veranstaltungen des Fürth-Festivals und des New Orleans-Festivals zur Verfügung stehen.

Mit der Gesamtsumme in Höhe von 75.000 € beteiligt sich die Stadt Fürth an den Kosten der Sommerfreiheit; das Geld fließt an die Comödie Fürth. Damit sind sämtliche Kosten für die Stadt Fürth abgegolten. Dies umfasst im Einzelnen Kosten für

  • den Auf- und Abbau der Bühne und des Zuschauerraums,
  • Absperrungen,
  • Security-Dienste (auch nächtliche Bewachung),
  • Büro-, Toiletten- und Garderobencontainer,
  • Hygienematerial,
  • Strom,
  • die Ausstattung des Zuschauerraums,
  • das technische Material der Bühne,
  • die technische Betreuung der Veranstaltungen,
  • Einlass- und Kassendienste,
  • Genehmigungen,
  • Müllentsorgung,
  • Versicherungen,
  • die Organisation der Veranstaltungen nach Übergabe durch das Kulturamt,
  • Kartenvorverkauf und Abendkasse,
  • Catering,
  • Honorare in Form von Einnahmebeteiligung bzw. Mindesthonorare für die Künstlerinnen und Künstler sowie
  • Werbung

Erzielen die Veranstaltungen der „Kulturfreiheit“ nach Abrechnung mit der Comödie Gewinn, so wird diese die einbehaltenen 20 Prozent aus den Eintrittseinnahmen an die beteiligten Co-Veranstalter zur Ausbezahlung an die Künstlerinnen und Künstler weitergeben. Im Falle eines Verlustgeschäftes werden maximal die einbehaltenen 20 Prozent als Deckungsbetrag zum Ausgleich des Defizits verwendet.

 

 

 

Kooperation mit der Comödie Fürth – Gründe und Vorteile für lokale Künstlerinnen und Künstler

Die Betreuung einer Bühne mit mehr als 20 Veranstaltungstagen ist mit einem hohen Aufwand an Personal und Ressourcen verbunden. Das Kulturamt verfügt über eine sehr knappe personelle Ausstattung und müsste als Veranstalter die Bühne zusätzlich zu den bestehenden Aufgaben (Festivals, Kulturförderung und Veranstaltungen) schultern.

Das Kulturamt ist mit 3,75 VZÄ besetzt. Mit diesen Personalressourcen werden als Eigenveranstaltungen renommierte Festivals und Programmreihen konzipiert, organisiert und durchgeführt. Darunter sind das im europäischen Vergleich vielbeachtete internationale Klezmer Festival und das internationale Figurentheaterfestival, mit denen Fürth bzw. die Region ein Alleinstellungsmerkmal besitzt. Mit dem Literaturfestival LESEN, der Konzert-reihe SOIREE im Schloss Burgfarrnbach und dem Kinder-und Musikprogramm im Kulturforum kommen weitere Programme hinzu, die in Fürth zur kulturellen „Grundversorgung“ beitragen. Diese Festivals und Veranstaltungen wurden trotz Corona geplant, z.T. umgesetzt oder umgeplant und gegebenenfalls abgesagt. Während der Corona-Pandemie hat das Kulturamt außerdem den Bereich der Kulturförderung stark ausgebaut, um regionale Künstlerinnen und Künstler zu unterstützen. So engagiert sich das Kulturamt für die neu eingeführte Atelierförderung, für die Freiluftgalerie und ab 1.7.2021 für einen Pop-up-Laden. Außerdem stehen die Mitarbeitenden des Kulturamts allen Kulturschaffenden beratend zur Seite. Schon vor der Corona-Pandemie war das Personal mit dem zu stemmenden Angebot mehr als ausgelastet. Zum Vergleich: Die Stadt Erlangen hat für ein vergleichbares Aufgabengebiet 9,54 VZ-Stellen.

Das Kulturamt kommt aus diesem Grund nicht als alleiniger bzw. hauptverantwortlicher Veranstalter einer Sommerbühne in Frage. Um dennoch dem Wunsch des Stadtrates, eine Sommerbühne zu veranstalten, gerecht zu werden, hat das Kulturamt nach einem starken Partner und nach einem geeigneten Ort für die Veranstaltung gesucht. Mit der Comödie Fürth wurde ein renommierter lokaler Partner gefunden, der bereit war, die Bühne als Gesamtveranstalter zu betreiben.

 

Für die Künstlerinnen und Künstler ergeben sich durch die Kooperation mit der Comödie viele Vorteile:

  • Sie können auf einer großen Bühne im Herzen der Stadt auftreten.
  • Die Comödie Fürth bewirbt alle Veranstaltungen über ihre Werbekanäle und Netzwerke. Dies garantiert eine hohe Reichweite und große Aufmerksamkeit.
  • Bis zu 500 Personen können die Veranstaltungen und Auftritte besuchen. Dies ist eine Größenordnung, die an anderen Orten in Zeiten der Corona-Pandemie nicht möglich gewesen wäre – auch nicht auf der Terrasse der Stadthalle Fürth.

 

Eine weitere Bühne im Sommer auf der Terrasse der Fürther Stadthalle

  1. Die Stadthalle Fürth ist ein Betrieb gewerblicher Art und muss Gewinn erzielen. Sollte sich aus den Veranstaltungen ein Defizit ergeben, müsste es eine Vereinbarung geben, dass der Verlust aus dem städtischen Haushalt zu tragen ist. Erfahrungsgemäß erzielen Veranstaltungen mit lokalen Künstlerinnen und Künstlern keine sicheren Gewinne – auch nicht mit finanzieller Unterstützung durch die Stadt.

Die Stadthalle kann nicht als Gesamtveranstalterin auftreten und kann keine Programmgestaltung übernehmen. Die Stadthalle kann lediglich technisches Personal und Technik zur Verfügung stellen und die Terrasse an einen Veranstalter vermieten. Das Kulturamt kann aus den bereits genannten Gründen kein Veranstalter sein. Darüber hinaus ist das Kulturamt im Spätsommer mit den verschobenen Veranstaltungen des Figurentheaterfestivals, mit Veranstaltungen im Rahmen der Projektwochen „1700 Jahre Jüdisches Leben in Deutschland“, mit der wechselnden Bespielung des Pop-up-Ladens, mit der Beratung von Kulturschaffenden und mit der Planung für die Festivals 2022 mehr als ausgelastet.

 

Derzeit prüft die Stadthalle Fürth eine Zusammenarbeit mit einem lokalen Künstler/Veranstalter, der Veranstalter für eine Bühne auf der Terrasse der Stadthalle sein möchte. Die beantragten 40.000 € könnten für die Realisierung dieser Bühne verwendet werden. Genauere Planungen stehen noch aus.

 

Der Künstlersommer 2021 in Fürth – Weitere Bühnen und Veranstaltungen

Innenhof Kulturforum:                        Blues- und Kindertheater: 1.7. bis 4.7.

Ufer-Palast: 16 Termine,

Stadttheater UTOPIA: 2 Termine

LESEN:

×        10 Termine mit Autorinnen und Autoren aus ganz Deutschland

×        Regional: Poetry Slam, VS Mittelfranken

×        Kooperationen mit Bogenhof, Frauenmuseum, Jüdisches Museum Franken, Volksbücherei, Tourist-Information

Barbara Bess: 1 Termin (Sommerakademie Tanz)

Kultur vor dem Stadttheater:             geplant, sobald Genehmigung des Ordnungsamtes

vorliegt (Stadttheater in Kooperation mit dem Kulturamt)

Freilichtbühne im Stadtpark:              Start:11.6. (TKKG, Rampenschweinerei, Für-Jazz…)

Rundfunkmuseum                             Bye-bye-Weeks mit Bühne (das Kulturamt hat hier mit Programmideen unterstützt)

Kunstkeller O27, Innenhof

Kofferfabrik, Innenhof

Musikschule                                       Bühne im Südstadtpark für eigene Ensembles und Musikerinnen und Musiker sowie Klassik-Open-Air (Letzteres zusammen mit dem BMPA)

Innenstadt                                          Kultur am Freitag in Zusammenarbeit mit dem

Wirtschaftsreferat der Stadt Fürth, Marc Vogel

und vielen freien Künstlerinnen und Künstlern

 

Velo-Varieté (Nachhaltigkeitsbüro, 10 regionale

Künstlerinnen und Künstler, u.a. Marc Vogel am 4. Juli)

 

Pop up Laden in der Innenstadt        ab 1.7. bis Ende des Jahres erhalten freie regionale

Künstlerinnen und Künstler Raum, Sichtbarkeit und Honorar (Kulturamt)

 

Freiluftgalerie:                                    17 Stationen (rd. 20 regionale Künstlerinnen und Künstler) – Kulturring C in Kooperation mit dem Kulturamt

 

Schlossinnenhof Burgfarrnbach        SOIREE Sommer Konzerttag am 18.7.2021

 

Und sonst

Internationales                                    23. bis 26. September (3 regionale

figuren.theater.festival                       Künstlergruppen und 6 aus Deutschland und den

Niederlanden)

Kultur vor dem Fenster:                     Bayern 2 (2. Preis); ins Leben gerufen durch das

Engagement der Stadt Fürth (Kulturamt, Ordnungsamt)

Fonds Kultur Sozial:                          Auftrittsmöglichkeiten in gemeinnützigen Einrichtungen

werden von der Stadt Fürth bezuschusst (Kulturamt)

Mit Kultur vor dem Fenster hat sich die Stadt Fürth zusammen mit Marc Vogel und Katja Lachmann um einen mit 15.000 Euro dotierten Stiftungspreis beworben, der im Falle einer positiven Entscheidung im Sommer den Künstlerinnen und Künstlern zugutekommt.

 

Fazit

Die Entscheidung, eine Kooperation mit der Comödie einzugehen, war unter den beschriebenen Voraussetzungen richtig. Die vom Stadtrat bereitgestellten Mittel kommen der Förderung lokaler und regionaler Künstlerinnen und Künstler zugute. Auch über die Bühne auf der Fürther Freiheit hinaus werden lokale Künstlerinnen und Künstler gefördert. Jeder und Jede wird seine Bühne bzw. seine Nische finden.

Dass für eine weitere Bühne im September weitere 40.000 € bereitgestellt werden sollen, ist erfreulich, aber nur mit einem externen Veranstalter umsetzbar

Um die Kultur in Fürth grundsätzlich zeitgemäß zu fördern, braucht es im Kulturamt mindestens eine weitere Vollzeitstelle und ein angemessenes Förderbudget. Referat IV wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens einen Antrag auf eine VZ-Stelle für die Kulturförderung stellen. Aufgrund des Stellendeckels und der notwendigen Stellenschaffungen im Bereich Jugend und Soziales wird die Aussicht darauf, dass diese Stelle geschaffen wird, als eher gering eingeschätzt.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Spielplan Sommer- und Kulturfreiheit