Betreff
Stellenplan D/BMPA - kommunale Entwicklungspolitik
Vorlage
OrgA/0209/2021
Art
Beschlussvorlage - AL

1.    Bei der 0,5 (TZ-) Stelle, StPl-Nr. 13053, „Koordinator/in Kommunale Entwicklungspolitik“ entfällt der kw-Vermerk „31.08.2021“.

2.    Die Stelle wird künftig als 1,0 (Vollzeit-) Stelle ausgewiesen.

 


Zum Stellenplan 2022 hat D/BMPA folgenden Antrag (vgl. hierzu auch Anlage 1) gestellt:

 

Stelle

Bezeichnung

Antrag

13053

Koordinator/in Kommunale Entwicklungspolitik

Wegfall des Überprüfungsvermerkes
(kw 31.08.2021) sowie Umwandlung in eine Voll-zeitstelle (1,0 VZÄ)

 

Personalwirtschaftliche Aspekte bedingen eine vorgezogene Entscheidungsfindung im Juli-POA als „unterjährigen Vorgang / OrgA-Untersuchung“. 

 

Die Stelle 13053 wurde mit Rf. II-Vfg. vom 31.07.2017 als 0,50 (TZ-)Stelle in EGr 11 geschaffen und als Projektstelle, vor dem Hintergrund der zeitlichen Befristung, mit einem Überprüfungsvermerk (kw 31.12.2018) versehen. Aufgrund kontinuierlicher Folgefinanzierungen durch den Fördergeldgeber wurde das Projekt im Zweijahres-Turnus wiederholt verlängert, zuletzt bis 31.08.2021.

Aufgrund der bereits erzielten, positiven Effekte, soll die Stelle nun dauerhaft als Teil der BMPA/Städtepartnerschaften etabliert werden, unabhängig von einer finanziellen Weiterförderung.
D/BMPA stellt hierzu einen entsprechenden Antrag auf Wegfall des kw-Vermerkes sowie Umwandlung in eine Vollzeitstelle.

 

Die Verstetigung der Koordinationsstelle für Kommunale Entwicklungspolitik im Stellenplan ermöglicht der Stadt Fürth eine Vertiefung ihres kommunalen entwicklungspolitischen Engagements hinsichtlich:

 

a) Migration und Entwicklung auf kommunaler Ebene,

b) fairem Handel als wirkungsvolle Entwicklungszusammenarbeit und

c) internationaler entwicklungspolitischer Kommunalbeziehungen.

 

All diese Gesichtspunkte haben einen großen Einfluss auf die Wahrnehmung der Stadt Fürth als Unterstützerin von Kommunen aus dem globalen Süden[1] und als Vorbildfunktion für die

Zivilgesellschaft hinsichtlich Erziehung und Konsumverhalten.

Diese Aufgabenstellung wird sowohl von der Verwaltungsspitze, als auch von der Mehrheit der Stadtratsmitglieder im Rahmen von Eingaben und Anträgen gewünscht und mitgetragen.

 

Im Stellenplanantrag wird nachvollziehbar dargelegt, dass die umfangreichen Aufgaben der Koordination Kommunale Entwicklungspolitik dauerhaft nicht mehr vollumfänglich von einer 0,50 VZÄ-Kraft erledigt werden können. Ein Indiz hierfür ist u.a. auch die aufgelaufene Mehrarbeit in überdurchschnittlicher Höhe (aktuell > 180 Überstunden).

 

Eine Abfrage in Städten vergleichbarer Größenklasse nach einer dort existenten Stelle für den Aufgabenbereich „Koordination Kommunale Entwicklungspolitik“ ergab folgendes Bild:

 

Stadt

Existiert eine Stelle mit vgl.barem Zuschnitt?

Ausstattung

Erlangen

ja

1,0 VZÄ

Ingolstadt

nein

----

Regensburg

ja, projektbezogene Stelle im Hauptamt

1,0 VZÄ

Würzburg

nein

----

 

 

Finanzielle Auswirkung:
Durch den Wegfall des kw-Vermerkes und die Umwandlung in eine Vollzeitstelle fallen Personalkosten in Höhe von 90.900 € an. Diese Kosten sind durch den innerhalb des Stellendeckels für das Direktorium zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag vollständig gedeckt.

 

Darüber hinaus wurde der Antrag von D mit der höchsten Priorität versehen.

 

Ergebnis:

 

Unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte befürwortet OrgA die dauerhafte Abbildung der Stelle 13053 im Stellenplan der Stadt Fürth im beantragten Umfang.

 

________________________________________________

[1] Begriffsdefinition siehe www.skew.engagement-global.de

 



[1] Begriffsdefinition siehe www.skew.engagement-global.de


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

90.900

 

nein

X

ja

90.900

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 – D/BMPA - Stellenplanantrag 2022