1.
Bei
der 0,5 (TZ-) Stelle, StPl-Nr. 13053, „Koordinator/in Kommunale
Entwicklungspolitik“ entfällt der kw-Vermerk „31.08.2021“.
2.
Die
Stelle wird künftig als 1,0 (Vollzeit-) Stelle ausgewiesen.
Zum Stellenplan 2022 hat D/BMPA folgenden Antrag (vgl. hierzu auch Anlage 1) gestellt:
Stelle |
Bezeichnung |
Antrag |
13053 |
Koordinator/in
Kommunale Entwicklungspolitik |
Wegfall
des Überprüfungsvermerkes |
Personalwirtschaftliche
Aspekte bedingen eine vorgezogene Entscheidungsfindung im Juli-POA als
„unterjährigen Vorgang / OrgA-Untersuchung“.
Die Stelle 13053
wurde mit Rf. II-Vfg. vom 31.07.2017 als 0,50 (TZ-)Stelle in EGr 11 geschaffen
und als Projektstelle, vor dem Hintergrund der zeitlichen Befristung, mit einem
Überprüfungsvermerk (kw 31.12.2018) versehen. Aufgrund kontinuierlicher
Folgefinanzierungen durch den Fördergeldgeber wurde das Projekt im
Zweijahres-Turnus wiederholt verlängert, zuletzt bis 31.08.2021.
Aufgrund der
bereits erzielten, positiven Effekte, soll die Stelle nun dauerhaft als Teil
der BMPA/Städtepartnerschaften etabliert werden, unabhängig von einer
finanziellen Weiterförderung.
D/BMPA stellt hierzu einen entsprechenden Antrag auf Wegfall des kw-Vermerkes
sowie Umwandlung in eine Vollzeitstelle.
Die Verstetigung
der Koordinationsstelle für Kommunale Entwicklungspolitik im Stellenplan
ermöglicht der Stadt Fürth eine Vertiefung ihres kommunalen entwicklungspolitischen
Engagements hinsichtlich:
a) Migration und Entwicklung auf kommunaler Ebene,
b) fairem Handel als wirkungsvolle
Entwicklungszusammenarbeit und
c) internationaler entwicklungspolitischer
Kommunalbeziehungen.
All diese
Gesichtspunkte haben einen großen Einfluss auf die Wahrnehmung der Stadt Fürth
als Unterstützerin von Kommunen aus dem globalen
Süden[1] und
als Vorbildfunktion für die
Zivilgesellschaft
hinsichtlich Erziehung und Konsumverhalten.
Diese
Aufgabenstellung wird sowohl von der Verwaltungsspitze, als auch von der
Mehrheit der Stadtratsmitglieder im Rahmen von Eingaben und Anträgen gewünscht
und mitgetragen.
Im
Stellenplanantrag wird nachvollziehbar dargelegt, dass die umfangreichen
Aufgaben der Koordination Kommunale Entwicklungspolitik dauerhaft nicht mehr
vollumfänglich von einer 0,50 VZÄ-Kraft erledigt werden können. Ein Indiz
hierfür ist u.a. auch die aufgelaufene Mehrarbeit in überdurchschnittlicher
Höhe (aktuell > 180 Überstunden).
Eine Abfrage in
Städten vergleichbarer Größenklasse nach einer dort existenten Stelle für den
Aufgabenbereich „Koordination Kommunale Entwicklungspolitik“ ergab folgendes
Bild:
Stadt |
Existiert eine
Stelle mit vgl.barem Zuschnitt? |
Ausstattung |
Erlangen |
ja |
1,0 VZÄ |
Ingolstadt |
nein |
---- |
Regensburg |
ja, projektbezogene
Stelle im Hauptamt |
1,0 VZÄ |
Würzburg |
nein |
---- |
Finanzielle
Auswirkung:
Durch den Wegfall des kw-Vermerkes und die Umwandlung in eine Vollzeitstelle
fallen Personalkosten in Höhe von 90.900 € an. Diese Kosten sind durch den
innerhalb des Stellendeckels für das Direktorium zur Verfügung stehenden
Gesamtbetrag vollständig gedeckt.
Darüber hinaus
wurde der Antrag von D mit der höchsten Priorität versehen.
Ergebnis:
Unter
Berücksichtigung aller Gesichtspunkte befürwortet OrgA die dauerhafte Abbildung
der Stelle 13053 im Stellenplan der Stadt Fürth im beantragten Umfang.
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[1] Begriffsdefinition siehe www.skew.engagement-global.de
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
90.900 € |
|
nein |
X |
ja |
90.900 € |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Anlage 1 – D/BMPA - Stellenplanantrag 2022