Betreff
Zusätzliche Fußgängerführung am Bahnübergang Alte Veste - Friedlandstraße
Vorlage
SpA/0944/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bauausschuss beschließt, im Zuge der Erneuerung der Bahnübergangssignalanlage Alte Veste durch die Deutsche Bahn die Errichtung des südlichen Fußgängerüberwegs mit baulicher Engstelle in der Friedlandstraße und dem damit verbundenen Entfall von sechs öffentlichen Stellplätzen bei einer Kostenübernahme durch die DB mitzutragen und beauftragt die Verwaltung, die vorgestellte Variante 1 (barrierefrei mit 4%-Rampe) mit der Deutschen Bahn im weiteren Planungsverlauf weiterzuverfolgen und zu konkretisieren.

 

Sollten Kosten für den Bau des Fußgängerüberwegs für die Stadt Fürth anfallen, wird erneut darüber abgestimmt.

 


Im Rahmen der Planungen zur Erneuerung der Bahnübergangssignalanlagen entlang der Rangaubahn erbringt die Deutsche Bahn, eingebettet in die genehmigungsrechtlich relevanten Planungsabfolgen und Regelwerke, mithilfe von Fachplanungsbüros für Signaltechnik und Straßen- und Tiefbau, die Entwurfs- und Ausführungsplanung für die unmittelbaren Kreuzungsbereiche. Betroffen sind davon die Bahnübergangsanlagen im Stadtgebiet Fürth: Parkstraße, Forsthausstraße, Weiherhofer Str. sowie Alte Veste.

 

Die Planungen werden in den verkehrsplanerischen und entwurfstechnischen Sachverhalten federführend vom Stadtplanungsamt mitbetreut und sind aktuell noch nicht abgeschlossen. Die Beteiligung weiterer Fachdienststellen (Straßenverkehrsamt, Grünflächenamt, Tiefbauamt) erfolgt durch das SpA oder die Deutsche Bahn bzw. die Fachplaner im Direktkontakt.

 

Die Deutsche Bahn arbeitet bei der Erneuerung der Bahnübergangssignalanlagen sehr konstruktiv mit den städtischen Dienststellen zusammen, trotz der knapp bemessenen Zeit in Entscheidungsphasen. Insgesamt stößt die Erneuerung der Bahnübergangssignalanlagen innerhalb der Verwaltung auf große Zustimmung.

 

Im Zuge der laufenden Planungen ist ein wesentliches Detail an der Bahnübergangsanlage Alte Veste zu entscheiden. Hier stellt sich die Frage, ob eine zusätzliche Fußgängerquerung eingerichtet werden soll.

 

Damit soll das heute ungeregelte Queren des Bahnübergangs durch Fußgänger künftig einer geordneten Führung unterliegen. Im Bereich der Friedlandstraße steht die nächste planmäßige, gesicherte und bislang einzige Querungsmöglichkeit des Bahngleises erst wieder am Bahnsteigende des Haltepunkts Alte Veste, nördlich der Einmündung Aldringer Str. zur Verfügung. Die bisherige Mitbenutzung des Straßenbereichs entfällt.

 

Ohne diese zusätzliche Querung würden sich daher deutliche Umwege aus dem Wohngebiet Gallasstraße in Richtung Zirndorf von 300% (Faktor 3) und in Richtung Wald/Alte Veste von 200% (Faktor 2) ergeben, siehe Anlage 2 (Entwurfsplanung mit Wegebeziehung).

 

Damit entfallen insgesamt sechs öffentliche Stellplätze vor den Hausnummern Friedlandstraße 5-11, davon 1 Bewohnerparkplatz an der Einmündung Wallensteinstraße. Das SvA stimmt dem Entfall des Bewohnerparkplatzes vor Nr. 5 ausdrücklich zu.

 

Hierbei haben Variantenuntersuchungen des SpA ergeben, dass es hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze, die entfallen müssten, auch unerheblich ist, ob die Anbindung der (signaltechnisch gesicherten) Gleisquerung für Fußgänger barrierefrei (Variante 1 mit Rampe) oder nicht barrierefrei (Variante 2 mit beidseitigen Stufen) ausgeführt wird. Aus Sicht des Stadtplanungsamtes ist die bauliche Engstelle für den dort vorherrschenden sehr geringen Wohngebietsverkehr ohne Probleme hinnehmbar.

 

Umwidmungen etwa in eine verkehrsberuhigte Zone sind nicht geplant, da sich hieraus weitreichendere Änderungen in der Gestaltung der Straßenoberfläche ergeben würden.

 

Ob eine Kostenaufteilung hinsichtlich der herzustellenden Fußgängerführung mit der Stadt Fürth erfolgt, ist von der Entscheidung des Eisenbahnbundesamtes und der Regierung von Mittelfranken abhängig und wird im Rahmen der Genehmigungsplanung im Herbst diesen Jahres erwartet. Ergibt diese Beurteilung, dass die Maßnahme des Sicherheitsgewinns als unabdingbarer Bestandteil in die Gesamtmaßnahme aufzunehmen ist, würde die Deutsche Bahn die Realisierung der Maßnahme finanziell komplett abdecken. Die Verwaltung beurteilt den Eintrittsfall einer Kostenübernahme der DB als wahrscheinlich.

 

Andernfalls ist der Verwaltung eine Kostenschätzung der Deutschen Bahn für die Errichtung der Fußgängerführung vorzulegen. Im Zuge von Vertragsverhandlungen wird von Seiten der Verwaltung auf ein geeignetes Maß der Kostenübernahme hingewirkt. Der Ausschuss würde dann erneut über den Verlauf der Vertragsverhandlungen informiert werden und würde über die Kostenübernahme abstimmen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: