Der Bau- und Werkausschuss hat den Zwischenbericht der Stadtentwässerung Fürth (StEF) zum 30.06.2021 zur Kenntnis genommen.
Nach § 19 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) i. V. m. § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Fürth (BS-STEF) hat die Werkleitung den Werkausschuss und den Oberbürgermeister halbjährlich über die Abwicklung des Vermögens- und des Erfolgsplans schriftlich zu unterrichten.
Der als Anlage enthaltene Zwischenbericht zum 30.06.2021 wird zur Kenntnis gegeben.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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StEF Zwischenbericht EBV zum 30.06.2021