Der Umweltausschuss nimmt den aktuellen Stand der Alttextilsammlung zur Kenntnis. Er beschließt die Umstellung ab dem 01.07.2022 und stimmt der Fremdvergabe der Sammlung zu.
Ausgangslage:
Zum 01.07.2015 wurde ein neues Alttextilsammelsystem in der Stadt
Fürth etabliert. Auf die im Anhang befindliche Beschlussvorlage wird verwiesen.
Die Umsetzung verlief zunächst reibungslos. Es wurden städtische
Alttextilcontainer mit einem ansprechenden, städtischen Design gekauft und an
den Wertstoffcontainerstandorten aufgestellt. Durch die neue, an die
niedrigeren Glascontainer angepasste Höhe, haben sich die Container auch besser
in das Stadtbild eingefügt. Ein Mitarbeiter wurde mit entsprechendem Fahrzeug
in die Sammlung und Entleerung eingewiesen. Durch die kleineren Container
traten jedoch vermehrt Fälle von Vandalismus, Raub und Verschmutzungen auf, die
dann auch zu vereinzelter Aufgabe von Containerstandorten geführt haben.
Zusätzlich wurden die Entleerungsrhythmen verkürzt, um eine schnellere
Entleerung und somit weniger Abfallablagerungen zu erreichen. Dies führte dazu,
dass Personal und Fahrzeuge aufgestockt werden mussten. Statt einer Person und
einem Fahrzeug sind seit dem Jahr 2017 zwei Mitarbeiter und zwei Fahrzeuge
unterwegs. Durch diese Aufstockung sowie durch Kooperation mit der
Straßenreinigung des Tiefbauamtes hat sich das System mittlerweile sehr gut
eingestellt und viele Probleme sind derzeit im Griff.
Der Alttextilmarkt steckt jedoch seit einigen Jahren, nicht nur durch
die Corona-Pandemie bedingt, in einer schweren Krise. Absatzmärkte brechen weg,
es sind weniger Erlöse zu erzielen. Zusätzlich steigen die Kosten. Das führt
dazu, dass seit dem Haushaltsjahr 2017 (Ausnahme Haushaltsjahr 2018, durch
einen kurzfristig besseren Vertrag) ein negatives Betriebsergebnis erzielt wird
und sich die Prognosen für die kommenden Jahre auch nicht ändern werden. Bisher
wurde das negative Betriebsergebnis durch den Gebührenhaushalt der
Abfallwirtschaft ausgeglichen. Da die Sammlung von Alttextilien jedoch noch
keine hoheitliche Tätigkeit darstellt (aufgrund der Novellierung des KrWG erst
ab dem Jahr 2025), wurde Abf seitens des Steuerprüfers darauf hingewiesen, dass
es sich bei der Alttextilsammlung um einen Betrieb gewerblicher Art (BgA)
handelt. Die sich aus dem „BgA Alttextilien“ errechneten Kosten und Leistungen
dürfen nicht dem Gebührenhaushalt der Abfallwirtschaft zugerechnet werden. Die
Einnahmen und Ausgaben sind im städtischen Haushalt darzustellen. Diese
Umstellung tritt ab dem Haushaltsjahr 2022 in Kraft und wird für die
Haushaltsjahre 2023 und 2024 so beibehalten. Ab dem 01.01.2025 stellt die
Sammlung dann eine hoheitliche Tätigkeit dar und wird wieder im
Gebührenhaushalt der Abfallwirtschaft entsprechend berücksichtigt.
Nachfolgend zeigt die Tabelle die Gebührenentwicklung der vergangenen
Jahre, sowie die ursprüngliche Kalkulation vor Einführung des
Alttextilsammelsystems:
Folgende Faktoren führen letztlich zu einem negativen
Betriebsergebnis:
-
Sinkende
Erlöse
-
Erhöhte
Personalkosten
-
Erhöhte
Kosten für Fuhrpark, einschl. entsprechende Abschreibungen/kalkulatorische
Kosten
-
Nach
Umstellung des Betriebsabrechnungsbogens 2017 werden dem Kostenträger
Altkleider auch anteilsmäßig Kosten der Gebäudewirtschaft und Verwaltungskosten
umgelegt, die in der ursprünglichen Kalkulation nicht berücksichtigt wurden
Die Kosten der städtischen
Sammlung (Personal-, Fuhrpark-, Gebäude-, sonstige Betriebs- und
Verwaltungskosten sowie kalkulatorische Kosten) liegen bei rund 200.000 €
(Tendenz steigend). Mittelfristig sind lediglich Angebote von höchstens 200
€/Tonne zu erwarten, was bei einer durchschnittlichen Sammelmenge von 440
Tonnen/Jahr, Erlöse von 88.000 € ergeben.
Der aktuelle Vertrag mit der
Firma TopTex läuft zum 30.06.2022 aus. Die Verwaltung schlägt folgendes
Vorgehen vor:
Einstellung des eigenen
Sammelsystems. Lediglich die städtischen Alttextilcontainer bleiben an den
Standorten bestehen. Diese werden mittels Ausschreibung an den Bestbietenden
vergeben. Der Bieter ist dann für die Entleerung der Container, Transport,
Verwertung und Vermarktung verantwortlich. Hierbei würden ein großer Teil der
Personalkosten sowie Fuhrparkkosten wegfallen. Auch die Gebäudekosten und
inneren Verrechnungen reduzieren sich entsprechend, da die Verteilung der
Gemeinkosten auf Grundlage des Mitarbeiterschlüssels basiert. Allerdings
bleiben Kosten für Unterhalt der Alttextilcontainer, Standplatzpachten,
Sondernutzungsgebühren sowie kalkulatorische Kosten bestehen. Diese Kosten
liegen durchschnittlich bei 60.000 € pro Jahr.
Eine aktuell durchgeführte
Markterkundung hat ergeben, dass Interesse seitens der Verwerterfirmen und
gemeinnützigen Sammlern besteht. Die Angebote variieren von 20.000 – 50.000 €
Erlöse pro Jahr. Sollte sich die Marktlage verbessern, wäre bei dieser
Vermarktungsform ein ausgeglichenes Betriebsergebnis möglich.
Die Haushaltsplanungen für 2022,
die dem Stadtrat aktuell vorliegen, erhalten für den Unterabschnitt 7205
bereits die verbesserten Ansätze mit einer Umstellung des Sammelsystems ab dem
01.07.2022.
Die Alttextilien wurden bisher
von zwei Mitarbeitern eingeholt und verladen. Aus Gründen des Betriebsablaufes
wechselten diese Aufgaben innerhalb der Mannschaft der Müllabfuhr durch, sodass
bei einem Wegfall der beiden Stellen kein Mitarbeiter konkret betroffen ist.
Die Stellenanteile werden beim Ausscheiden der nächsten Mülllader nicht
nachbesetzt. Eine Müllladerstelle ist aktuell bereits unbesetzt. Der
Personalrat ist im Verfahren beteiligt worden.
Im Herbst 2021 wird die
Verwaltung eine neue Ausschreibung vorbereiten. Hier gibt es bezüglich der
Ausgestaltung bereits Überlegungen. So sollen sich auch gemeinnützige Sammler
beteiligen können und werden ggf. teilweise bevorzugt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Konzept Altkleidersammlung in Eigenregie 2013