Der Kulturausschuss / der Stadtrat stimmt der vorgelegten Änderung der Richtlinien für die Verleihung von Kulturpreisen vom 20.11.2019 zu.


Die Stadt Fürth vergibt seit 1966 Kulturpreise und Kulturförderpreise sowie seit 2012 auch Sonderpreise als besondere Auszeichnung an mit Franken verbundene Künstler:innen, Gruppen und Einrichtungen, die besondere Leistungen auf dem Gebiet der Kunst und Kultur hervorbringen.

Neben einem attraktiven Preisgeld bestätigt die Auszeichnung auch den Erfolg der künstlerischen/kulturellen Arbeit. Für die Künstler:innen, Gruppen und Einrichtungen ist es deshalb wichtig, in ihrem Werdegang auf den Preis hinzuweisen. Auch für die Stadt Fürth bedeutet die Nennung der vergebenen Preise durch die Künstler:innen eine Auszeichnung, hat sie doch das besondere Talent erkannt und gewürdigt.

 

Die Stadt Nürnberg hat im Jahr 2016 beschlossen, statt der bis dahin ebenfalls vergebenen Kulturförderungspreise lediglich alle 2 Jahre einen Großen Kulturpreis und jährlich Kulturpreise zu vergeben, ohne Differenzierung zwischen Kulturpreis, -förderpreis oder -sonderpreis. Der Große Kulturpreis ist mit 10.000 Euro dotiert, für die Vergabe der Kulturpreise stehen insgesamt 20.000 Euro für maximal 5 Personen zur Verfügung.

 

Die unterschiedliche Bezeichnung der Preise in beiden Städten, die noch dazu auf einen gemeinsamen Künstlerpool aus Franken zurückgreifen, hat zur Folge, dass z.B. Künstler:innen, die seit 2016 in Nürnberg und ggf. auch in Fürth ausgezeichnet werden, in Nürnberg einen „Kulturpreis“ erhalten und in Fürth nur den „Kulturförderpreis“. Dabei sind beide Auszeichnungen ideell gleichwertig. Auch ein „Sonderpreis“ ist kein Titel, den man gerne in seinem Werdegang aufscheinen lässt, schwingt hier doch immer auch die Bedeutung eines „Schnäppchens“ mit oder ein „ausnahmsweise“.

 

Wenn die Stadt Fürth ebenfalls die einheitliche Bezeichnung „Kulturpreis“ für den Kulturförderpreis und auch den Sonderpreis wählen würde, dann wäre dies für die Künstler:innen eine wirkliche Auszeichnung, die diese auch für die öffentliche Anerkennung ihrer Arbeit nutzen können.

Darüber hinaus erleichtert es den Vorschlagsberechtigten sowie den Bürger:innen, die dem Kuratorium mögliche Preisträger:innen empfehlen, die Arbeit, müssten sie sich nicht vorab darauf festlegen, ob sie die vorgeschlagene Person mit einem Förder- oder Sonderpreis in Verbindung bringen möchten. Auch das Abstimmungsverfahren im Kuratorium wird auf diese Weise vereinfacht.

 

Für diese Aktualisierung müssten die Richtlinien geändert werden, ohne dass die zur Verfügung stehende Gesamtsumme von 20.000 Euro geändert werden muss.

Für die Vergabe des Großen Kulturpreises (vormals Kulturpreis, mit 8.000 Euro dotiert) würden wieder 8.000 Euro zur Verfügung stehen.

Lediglich Sonderpreis (5.000 Euro) und Kulturförderpreis (3.000 Euro) müssten auf einheitlich 4.000 Euro geändert werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- alte Fassung der Richtlinien

- Änderungen der Richtlinien

- neue Fassung Richtlinien