1.Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den
Feststellungsbeschluss für die Flächennutz-
ungsplanänderung Nr. 2020.20
einschließlich Begründung und Umweltbericht zu fassen.
2. Der Stadtrat beschließt unter der zugrundeliegenden
Gesamtabwägung die Flächennutzungs-
planänderung Nr. 2020.20
einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von
Stellungnahmen nach dem Feststellungs-
beschluss das Abwägungsergebnis
mitzuteilen.
4. Das Baureferat wird beauftragt, die
Flächennutzungsplanänderung Nr. 2020.20 nach dem
Feststellungsbeschluss der Regierung
von Mittelfranken gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Ge-
nehmigung vorzulegen.
Der Stadtrat der Stadt Fürth hat am 16.12.2020 das Verfahren zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Nr. 2020.20 zur Herausnahme der Verbindungsstraße zwischen der Wilhelm-Hoegner-Straße und der Bamberger Straße in Nürnberg förmlich eingeleitet.
Ortsüblich bekannt gemacht wurde der Beschluss am 20.01.2021 im Amtsblatt Nr. 1 der Stadt Fürth.
Vorrangiges Ziel der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung Nr. 2020.20 ist es, den landwirtschaftlichen Betrieben bzw. den Gartenbaubetrieben im Bereich der geplanten Verkehrstrasse die Errichtung von Bauvorhaben landwirtschaftlicher Art zu ermöglichen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scoping) gem. § 4 (1) BauGB wurde mit Anschreiben vom 12.03.2021 bis zum 01.04.2021 durchgeführt. Hierbei wurden insbesondere die notwendigen Informationen im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung abgefragt. Diese und weitere Grundlagen wurden in den FNP-Entwurf sowie in die Begründung mit Umweltbericht eingearbeitet.
Anschließend wurde mit diesem Entwurf des Flächennutzungsplanes im Zeitraum vom 06.04.2021 bis 26.04.2021 gem. § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Stellungnahmen und Anregungen hierzu wurden nicht abgegeben.
Der
Bau- und Werkausschuss hat mit Beschluss vom 14.07.2021 den Entwurf zur
Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Nr. 2020.20 der Stadt Fürth
einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und deren öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf zur Änderung des
wirksamen Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht
wurde nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Fürth vom
11.08.2021 in der Zeit vom 19.08.2021 bis einschließlich 22.09.2021 öffentlich
ausgelegt.
Stellungnahmen und Anregungen hierzu wurden
von privater Seite nicht abgegeben.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen
Auslegung mit Schreiben vom 16.08.2021 benachrichtigt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurde von den
nachfolgend aufgelisteten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange Anregungen vorgebracht:
Wasserverband Knoblauchsland
(C 9)
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Nürnberg (G 22)
Amt für Landwirtschaft und Forsten Fürth (I 39)
Handwerkskammer für Mittelfranken (L 44)
Industrie- und Handelskammer Nürnberg (L 46)
Stadt Nürnberg (P 58)
Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung (R 71)
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (S 78)
Die in der Trägerbeteiligung berührten Hinweise und Anregungen beschäftigen sich u. a. mit den Versorgungsleitungen, den Belangen der Wirtschaft sowie weiteren Nutzungsregelungen bzw. Planungsalternativen. Aufgrund des umfangreichen Abwägungsmaterials wird an dieser Stelle auf die ansonsten übliche Zusammenfassung der einzelnen Stellungnahmen verzichtet. Eine ausführliche Einzelabwägung ist beigefügt (siehe Anlage Nr. 4) und ist Bestandteil dieser Vorlage.
Abschließender
Verfahrenshinweis
Die
Begründung wurde hinsichtlich der Abwägungsergebnisse in den betreffenden
Kapiteln ergänzt, des Weiteren wurden die Verfahrenshinweise aktualisiert.
Gemäß
den verfahrensrechtlichen Regelungen soll nun der Feststellungsbeschluss für
die Flächennutzungsplanänderung Nr. 2020.20 einschließlich Begründung und
Umweltbericht gefasst werden. Den Verfassern
von Anregungen ist nach dem Feststellungsbeschluss das Ergebnis der Abwägung
mitzuteilen.
Der Regierung von Mittelfranken ist die
Flächennutzungsplanänderung Nr. 2020.20 einschließlich Begründung und
Umweltbericht nach dem Feststellungsbeschluss gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur
Genehmigung vorzulegen.
bisherige
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Abstimmungsergebnis |
|||||||
einst. |
mit
Mehrheit |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
||||||
angen. |
abgel. |
|
|
||||||
1 |
Bau- und Werkausschuss |
09.12.2020 |
X |
|
|
14 |
0 |
||
2 |
Stadtrat |
16.12.2020 |
X |
|
44 |
1 |
|||
3 |
Bau- und Werkausschuss |
14.07.2021 |
X |
|
14 |
0 |
|||
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Anlage 1: Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 2020.20 in der Fassung v. 01.10.2021
Anlage 2: Begründung in der Fassung vom Oktober 2021
Anlage 3: Umweltbericht in der Fassung vom Oktober 2021
Anlage 4: Einzelabwägungen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs 2 BauGB