Betreff
Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan zur Herausnahme der Verbindungsstraße zwischen der Wilhelm-Hoegner-Straße und der Bamberger Straße in Nürnberg (FNP-Ä. Nr. 2020.20) - Feststellungsbeschluss
Vorlage
SpA/0957/2021
Aktenzeichen
V-SpA-PlF-Si
Art
Beschlussvorlage - SB

1.Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Feststellungsbeschluss für die Flächennutz-
    ungsplanänderung Nr. 2020.20 einschließlich Begründung und Umweltbericht zu fassen.

2. Der Stadtrat beschließt unter der zugrundeliegenden Gesamtabwägung die Flächennutzungs-
    planänderung Nr. 2020.20 einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen nach dem Feststellungs-
    beschluss das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

4. Das Baureferat wird beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung Nr. 2020.20 nach dem
    Feststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Ge-
    nehmigung vorzulegen.


Der Stadtrat der Stadt Fürth hat am 16.12.2020 das Verfahren zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Nr. 2020.20 zur Herausnahme der Verbindungsstraße zwischen der Wilhelm-Hoegner-Straße und der Bamberger Straße in Nürnberg förmlich eingeleitet.

Ortsüblich bekannt gemacht wurde der Beschluss am 20.01.2021 im Amtsblatt Nr. 1 der Stadt Fürth.

Vorrangiges Ziel der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung Nr. 2020.20 ist es, den landwirtschaftlichen Betrieben bzw. den Gartenbaubetrieben im Bereich der geplanten Verkehrstrasse die Errichtung von Bauvorhaben landwirtschaftlicher Art zu ermöglichen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scoping) gem. § 4 (1) BauGB wurde mit Anschreiben vom 12.03.2021 bis zum 01.04.2021 durchgeführt. Hierbei wurden insbesondere die notwendigen Informationen im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung abgefragt. Diese und weitere Grundlagen wurden in den FNP-Entwurf sowie in die Begründung mit Umweltbericht eingearbeitet.

 

Anschließend wurde mit diesem Entwurf des Flächennutzungsplanes im Zeitraum vom 06.04.2021 bis 26.04.2021 gem. § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Stellungnahmen und Anregungen hierzu wurden nicht abgegeben.

 

Der Bau- und Werkausschuss hat mit Beschluss vom 14.07.2021 den Entwurf zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Nr. 2020.20 der Stadt Fürth einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und deren öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht wurde nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Fürth vom 11.08.2021 in der Zeit vom 19.08.2021 bis einschließlich 22.09.2021 öffentlich ausgelegt.

 

Stellungnahmen und Anregungen hierzu wurden von privater Seite nicht abgegeben.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung mit Schreiben vom 16.08.2021 benachrichtigt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurde von den nachfolgend aufgelisteten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Anregungen vorgebracht:

 

Wasserverband Knoblauchsland (C 9)

Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Nürnberg (G 22)

Amt für Landwirtschaft und Forsten Fürth (I 39)

Handwerkskammer für Mittelfranken (L 44)

Industrie- und Handelskammer Nürnberg (L 46)

Stadt Nürnberg (P 58)

Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung (R 71)

Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (S 78)

 

Die in der Trägerbeteiligung berührten Hinweise und Anregungen beschäftigen sich u. a. mit den Versorgungsleitungen, den Belangen der Wirtschaft sowie weiteren Nutzungsregelungen bzw. Planungsalternativen. Aufgrund des umfangreichen Abwägungsmaterials wird an dieser Stelle auf die ansonsten übliche Zusammenfassung der einzelnen Stellungnahmen verzichtet. Eine ausführliche Einzelabwägung ist beigefügt (siehe Anlage Nr. 4) und ist Bestandteil dieser Vorlage.

 

Abschließender Verfahrenshinweis

Die Begründung wurde hinsichtlich der Abwägungsergebnisse in den betreffenden Kapiteln ergänzt, des Weiteren wurden die Verfahrenshinweise aktualisiert.

 

Gemäß den verfahrensrechtlichen Regelungen soll nun der Feststellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 2020.20 einschließlich Begründung und Umweltbericht gefasst werden. Den Verfassern von Anregungen ist nach dem Feststellungsbeschluss das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

 

Der Regierung von Mittelfranken ist die Flächennutzungsplanänderung Nr. 2020.20 einschließlich Begründung und Umweltbericht nach dem Feststellungsbeschluss gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

 

bisherige Beratungsfolge

Sitzungstermin

Abstimmungsergebnis

einst.

mit Mehrheit

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

angen.

abgel.

 

 

1

Bau- und Werkausschuss

09.12.2020

X

 

 

14

0

2

Stadtrat

16.12.2020

X

 

44

1

3

Bau- und Werkausschuss

14.07.2021

X

 

14

0

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 2020.20 in der Fassung v. 01.10.2021

Anlage 2: Begründung in der Fassung vom Oktober 2021

Anlage 3: Umweltbericht in der Fassung vom Oktober 2021

Anlage 4: Einzelabwägungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
                § 4 Abs 2 BauGB