Betreff
Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung im Baureferat
Vorlage
PA/0865/2021
Art
Beschlussvorlage - AB

Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der personellen, organisatorischen und finanziellen Ressourcen, Maßnahmen zur Rekrutierung und Qualifizierung von Nachwuchs auf den Gebieten Architektur und Ingenieurswesen für das Baureferat zu prüfen.

 

Die Prüfung umfasst u.a. die Kooperation mit Hochschulen (Duales Studium, Praktikum, Betreuung von Abschlussarbeiten), Ausbildungsmöglichkeiten in der 3. Qualifikationsebene bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst, Fragen der vertraglichen Ausgestaltung von Studiums- / Praktikumsverhältnissen, Marketingmaßnahmen, die fachliche und persönliche Betreuung in den Ämtern, Fragen der Personalauswahl und der finanziellen Ressourcen.

 

Die Verwaltung wird zudem ermächtigt, sofern dies zur Gewinnung von Erfahrungen und Erkenntnissen sinnvoll erscheint, in einer Art „Pilotphase“ auch kurzfristig und ggf. auf einzelne Ämter oder Studiengänge beschränkt, Kooperationen mit Hochschulen einzugehen. Der Abschluss der erforderlichen Verträge mit Hochschule und Studierenden wird der Verwaltung als „Geschäft der laufenden Verwaltung“ übertragen. Kooperationen mit regionalen Hochschulen sind dabei grundsätzlich vorzuziehen. Wo möglich und sinnvoll, sind Kooperationen mit Hochschulen, die keine Studiengebühren erheben, denen mit Studiengebühren vorzuziehen.

 

Die Kosten der Maßnahmen sind vom Baureferat zu tragen und ggf. sind entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Die Verwaltung berichtet zu gegebener Zeit.


Die boomende Baukonjunktur und der seit Jahren bestehende Fachkräftemangel im Baubereich sowie die Konkurrenzsituation, in der sich die Stadt Fürth als Arbeitgeberin in der Metropolregion Nürnberg befindet, ist bekannt. Trotz ständiger Bemühungen um ausgebildetes Fachpersonal (Architektinnen/Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure) bleiben weiterhin zahlreiche Stellen im Referat V vakant. Nachdem in jüngster Zeit verstärkt Anfragen nach Praktikumsstellen, auch im Rahmen eines Dualen Studiums an das Baureferat herangetragen wurden, möchte das Baureferat nun, gemeinsam mit dem Personalreferat, Möglichkeiten ausloten, wie man bereits Studierendennachwuchs für eine Tätigkeit bei der Stadt Fürth interessieren kann, mit dem Ziel, diesen möglichst nach Studienabschluss als Fachkräfte einstellen bzw. übernehmen zu können. Der Freistaat Bayern praktiziert diese Form der Mitarbeitendengewinnung in vielfältiger Weise (Duales Studium, Beamtenlaufbahn für Bachelorabsolventinnen und –absolventen, Praktika sowie Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten). Auch die Stadt Nürnberg wirbt mit Praktikumsangeboten sowie, seit kurzem, mit einem Dualen Studium in Ingenieursberufen.

 

Aktuell befindet sich die Verwaltung in einer ersten Sondierungsphase. Bevor konkretere Prüfungen auf der Arbeitsebene erfolgen, die zeitliche und personelle Ressourcen in den Ämtern binden würden, soll ein „Grundsatzbeschluss“ auf der politischen Ebene erwirkt werden, eine Art „Leitplanke“ für die daran anschließenden Schritte.

 

Welche konkreten Maßnahmen mit der Nachwuchsgewinnung verbunden sind, kann aktuell noch nicht prognostiziert werden. Es soll möglichst breit und offen geprüft werden, was in den jeweiligen Ämtern des Referat V an Bedarfen besteht (Studiengänge/Studienfachrichtungen etc.) und mit welchen Ressourcen sich die Ämter einbringen können (finanziell, personell). Auch ämterübergreifende Ausbildungsthemen wie z.B. die Ausbildung im Beamtenverhältnis (für Bachelorabsolventinnen und –absolventen) ist Teil der interdisziplinären Betrachtungen. Da die Hochschulen selbst Qualitäts-Kriterien an ihre Kooperationspartner knüpfen, z.B. bezüglich Ansprechpersonen, Mentorinnen und Mentoren, Aufgabenbeschreibungen/Projektbeschreibungen, ist auch die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Betreuung Teil der Prüfung.

 

Wichtig ist im Bereich der Nachwuchsgewinnung ein angemessenes „Marketing“, zumal die Stadt als Arbeitgeberin hierdurch an Attraktivität gewinnen soll. Die Teilnahme an Messen, „Arbeitsplatzbörsen“ oder an Praxistagen der Hochschulen, Informationen im Intranet und anderen Medien sind Teil des zu erarbeitenden Konzepts.

 

Nachdem es keinen Tarifvertrag gibt, sind die vertraglichen Ausgestaltungsaspekte, vom Entgelt, über die Arbeitszeit und den Urlaub bis hin zu Rückzahlungspflichten ebenfalls zu klären.

 

Um möglichst flexibel auf die jeweilige Bewerbungs- und Bedarfslage sowie die Situationen in den Ämtern des Referat V reagieren zu können, ist angedacht, z.B. in Form einer „Pilotphase“ bereits mit einzelnen Studiengängen oder Ämtern des Referat V erste Erfahrungen zur Nachwuchs“ausbildung“ und Betreuung zu gewinnen, um daraus weitere Erkenntnisse für das laufende Projekt zu erlangen. Hierzu müsste die Verwaltung ermächtigt werden, Kooperationsverträge mit Hochschulen, aber auch Studien- oder Praktikumsverträge mit Studierenden abschließen zu können. Die Kosten sind vom Baureferat zu tragen. Solange es unbesetzte Stellen gibt, dürften sich die Kosten durch diese unbesetzten Stellen finanzieren lassen. Andernfalls sind ggf. entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Eine Aussage zu den Kosten ist zum derzeitigen Stand der Prüfung nicht möglich. Doch auch dieses Prozedere steht zunächst unter dem Vorbehalt der „Machbarkeit“. Die Personalvertretung wird in das Verfahren zeitnah eingebunden.

 

Die Verwaltung wird dem Ausschuss zu gegebener Zeit berichten. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: