Der
Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen unterstützt
Kulturveranstalter:innen im Zeitraum 1.7.21 – 31.3.22 mit zwei Modulen:
a) Eine Wirtschaftlichkeitshilfe gewährleistet, dass Veranstaltungen, die
mit bis zu 2000 möglichen Zuschauer:innen geplant werden, auch dann
durchgeführt werden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger
Besucher:innen zugelassen sind und somit weniger Tickets verkauft werden
können. Deshalb gibt es einen Zuschuss auf die Einnahmen aus Ticketverkäufen,
um die Finanzierungslücke solcher Veranstaltungen zu schließen. Sowohl private
als auch Veranstalter:innen in öffentlicher Trägerschaft können dieses Modul in
Anspruch nehmen.
b) Eine Ausfallabsicherung soll Veranstalter:innen Planungssicherheit für
größere Kulturveranstaltungen geben, die mehr als 2.000 Besucher:innen
vorsehen. Deshalb übernimmt der Sonderfonds für förderfähige Veranstaltungen im
Falle Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen den größten
Teil der Ausfallkosten. Dieses Modul kann nur von privaten Veranstalter:innen
beansprucht werden.
Die
Wirtschaftlichkeitshilfe unterstützt Veranstaltungen, die coronabedingt mit
mindestens 20 % verminderter Kapazität durchgeführt werden. Seit dem 1.
September 2021 ist es in Bayern unter Auflagen wie dem dauerhaften Tragen einer
medizinischen Maske erlaubt, die Spielstätten voll auszulasten.
Veranstalter:innen, die sich für die Vollauslastung entscheiden, haben keinen
Anspruch auf Wirtschaftlichkeitshilfe. Bei einer Entscheidung für die Wahrung
von Mindestabständen kann Wirtschaftlichkeitshilfe beantragt werden.
Kulturamt:
Kulturforum:
Für die Veranstaltungen des Kulturforums sind Anträge auf Wirtschaftlichkeitshilfe
gestellt worden. Die Registrierung war sehr aufwändig und hat erhebliche
personelle Kapazitäten und größte Kreativität im Umgang mit den
Antragsregularien erfordert. Das Kulturforum ist im Vergleich zum Stadttheater
eine kleine Spielstätte, die sich gegen die Vollbesetzung entschieden hat und
für die Einhaltung von Mindestabständen. Das hat zur Folge, dass von den rund
300 zur Verfügung stehenden Plätzen im Moment nur rund 100 Plätze angeboten
werden. Noch ist unklar, ob und in welcher Höhe die Einnahmeausfälle durch den
Sonderfonds kompensiert werden.
18. Internationales Klezmer Festival
& Jewish Music Today
Für die Konzerte des nächsten Internationalen Klezmer Festivals, die vom 4. –
13. März 2022 stattfinden sollen, soll die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragt
werden.
Für
folgende Veranstaltungen konnte das Kulturamt keine Wirtschaftlichkeitshilfe
beantragen:
18. Juli: Soiree Sommer 2021
Vorausschauender Umzug in den Schlossgarten mit ausreichend Platz für Publikum
und drei Konzerten an einem Tag, daher keine Mindereinnahmen im Ticketverkauf
18. – 22. Juli: Parklesungen
Eintritt frei, daher keine Mindereinnahmen durch reduziertes Publikum
16. September: L’Chaim – auf das Leben!
Eintritt frei, daher keine Mindereinnahmen durch reduziertes Publikum
26. September: 500 Jahre jüdisches Leben in Fürth
Eintritt frei, daher keine Mindereinnahmen durch reduziertes Publikum
23. – 26. September: internationales figuren.theater.festival
Langfristig dezentrale Formate mit 1:1-Begegnungen konzipiert und durchgeführt
30. September: Meet a Jew
Eintritt frei, daher keine Mindereinnahmen durch reduziertes Publikum
Stadttheater:
Das Stadttheater hat mit 5 Anträgen Mittel aus dem Sonderfonds für
Kulturveranstaltungen in Höhe von insgesamt 53.542,39 € beantragt. Bisher wurden
davon 7.471,15 € bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt. Zwei Sammelanträge sind
von der Bewilligungsstelle noch nicht bearbeitet. Das Stadttheater rechnet
damit, dass die beantragte Summe auch in nahezu voller Höhe bewilligt wird.
Weitere Kulturdienststellen:
Für die
Stadthalle, die Städtische Galerie und die Städtischen Museen kam das
Förderprogramm nicht in Frage.
Darüber hinaus sind während der
Corona-Pandemie durch das Kulturamt folgende Förderprogramme geprüft
worden:
Bayern
spielt (Freistaat Bayern)
Informations-
und Servicestelle zu Fördermöglichkeiten, nutzbaren Flächen und
Veranstaltungen. Keine Finanzierung, eine Werbeplattform für
Veranstalter:innen.
Spielstätten-
und Veranstalterprogramm des Freistaates Bayern
Prüfung für das
Kulturforum sowie für Veranstaltungen des Kulturamtes.
Unterstützt werden kulturelle Spielstätten und Kulturveranstalter ohne eigene
Spielstätte, die von der durch die COVID-19-Virus ausgelösten Pandemie
wirtschaftlich geschädigt sind und die jeweils nachweisen können, dass der
Betrieb einer kulturellen Spielstätte bzw. die Tätigkeit als Kulturveranstalter
ihr hauptsächlicher Unternehmenszweck ist und dass die Spielstätte bzw. die
Hauptniederlassung des Kulturveranstalters ihren Sitz in Bayern liegt.
- bis 5
Beschäftigte: 50.000,00 Euro
- über 5
Beschäftigte: 100.000,00 Euro
- über 10
Beschäftigte: 300.000,00 Euro
Fazit:
Spielstätten und Veranstalter, an denen die öffentliche Hand mehrheitlich
beteiligt ist, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Fonds
darstellende Künste
Mehrere Maßnahmepakete
wie #TakeAction, #TakePlace, #TakeNote, ‚#TakePart, #Takecare,
#TakeCareResidenzen, #TakeThat mit Förderungen über 300.000 Euro sind für
Produktionen des Kulturforums sowie für das internationale
figuren.theater.festival geprüft worden.
Fazit: Antragsteller, die überwiegend öffentlich gefördert werden, sind von
einer Förderung ausgeschlossen.
Bundeskulturstiftung
„dive in“:
Förderprogramm zur digitalen Interaktion. Geprüft für das internationale
figuren.theater.festival. Fazit: Aufgrund mehrfacher Umplanungen des Festivals
mit Erlangen und Nürnberg keine langfristige Planung für dieses Projekt
möglich.
Beauftragte
der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie Kulturstiftung der Länder „Kultur.Gemeinschaften“:
Ziel des Programmes war es, die digitale Transformation kleinerer Spielstätten
voranzutreiben. Zuschüsse für die Anschaffung von Equipment für
Videoproduktionen und Streaming-Formate wurden gewährt. Antrag vom Kulturforum
gestellt. Keine Förderung erhalten.
Immer wieder –
und gerade während der Corona-Pandemie – gibt es neue Förderprogramme des
Bundes oder auch der Bayerischen Landesregierung, mit denen kurzfristig auf
Notstände reagiert wird oder Transformation und Innovation im Kulturbereich
vorangebracht werden sollen. Das Kulturamt prüft diese Fördermöglichkeiten –
soweit es die personellen Ressourcen zulassen - regelmäßig.
Folgendes ist
dabei festzustellen:
- Öffentlich geförderte, kommunale
Einrichtungen sind meist von einer Förderung ausgeschlossen
- Oft wird ein hoher kommunaler
finanzieller Eigenanteil verlangt, die zusätzliche Akquisition von
Sponsorengeldern ist meist nicht möglich
- Inhaltliche Vorgaben setzen oft die
Konzeption neuer, innovativer Formate sowie eine intensive Vernetzung mit
anderen Partner:innen innerhalb kürzester Zeit voraus
- Antragsfristen sind sehr knapp bemessen
- Für die zeitintensive Beantragung sowie
für Evaluation und Verwendungsnachweis müssen personelle Ressourcen zur
Verfügung stehen.
- Zeitlicher Aufwand und finanzieller
Nutzen stehen meist in keinem angemessenen Verhältnis
Ein Beispiel:
Die Kulturstiftung des Bundes hat am 14.4.2021 über den Deutschen Bühnenverein
das Förderprogramm „Kultursommer Deutschland“ mit einem Fördervolumen von
insgesamt 30 Mio. Euro bekannt gegeben. Antragsschluss war bereits der
22.4.2021. Die Idee: Eine Stadt sollte für den Sommer vielfältige neue und
innovative open-air-Bühnen planen, Kooperationen eingehen und auf diese Weise
freien Künstler:innen Auftrittsmöglichkeiten geben. Einschränkungen: Auf
regelmäßig stattfindende Veranstaltungen durfte zur Komplettierung des
Programmes nicht zurückgegriffen werden. Kooperationspartner, die bereits
Bundesmittel aus dem Paket „Neustart Kultur“ erhalten haben, waren ausgeschlossen.
Eine Prüfung seitens des Kulturamts ergab: Im April 2021 waren außer der
open-air-Bühne der Comödie auf der Fürther Freiheit, „Kultur vor dem
Stadttheater“ und „Sommer im Lindenhain“ keine open-air-Bühnen geplant. Eine
Abfrage bei Szene Fürth e.V., Musikschule, Kulturort Badstraße, kunstkeller o27
e.V., Kofferfabrik etc. brachte keine Kooperationsmöglichkeiten, da hier für
den Sommer pandemiebedingt noch nicht geplant wurde und auch die Kosten hierfür
hätten aus eigenen Mitteln gedeckt werden können.
Das Stadttheater schied als Kooperationspartner aus, weil es bereits
Fördergelder aus dem Programm „Neustart Kultur“ erhielt. „Sommer im Lindenhain“
ist eine regelmäßige Veranstaltung. Es blieb also nur das Projekt der Comödie.
Bei kalkulierten Gesamtkosten in Höhe von 500.000 Euro hätte die Stadt Fürth
100.000 Euro Eigenmittel zusagen müssen. Sponsorenmittel hätten nicht
angerechnet werden können. Ein Antrag wurde daraufhin nicht gestellt.
Kulturreferat, -amt und Comödie waren 3 Tage lang beschäftigt, um den Antrag zu
prüfen. Im Falle eines positiven Bescheids wäre die Dokumentation sowie die
Erstellung des Verwendungsnachweises ebenfalls mit hohem Personalaufwand
verbunden gewesen.
Wenn auf der Website der Bundeskulturstiftung nun zu lesen ist, dass 117 Anträge
von kreisfreien Städten bewilligt worden sind und auch die Stadt Erlangen
darunter ist, dann ist das mit größeren Kapazitäten innerhalb der Verwaltung
aber auch mit starken Kooperationspartnern zu erklären. In Erlangen hat z.B.
nicht das Kulturamt den Antrag gestellt sondern das Amt für Stadtteilarbeit.
Mit dem E-Werk u.a. gab es einen Kooperationspartner, der sowohl über das
notwendige Freigelände als auch über weitere Partner verfügte. Die Zusage der
städtischen Eigenmittel konnte in Erlangen schnell getroffen werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Übersicht über weitere (Kultur)Fördermöglichkeiten