Betreff
Vorlage zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.09.2021 - Sonderfonds für Kulturveranstaltungen
Vorlage
Rf. IV/0104/2021
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen unterstützt Kulturveranstalter:innen im Zeitraum 1.7.21 – 31.3.22 mit zwei Modulen:

a)    Eine Wirtschaftlichkeitshilfe gewährleistet, dass Veranstaltungen, die mit bis zu 2000 möglichen Zuschauer:innen geplant werden, auch dann durchgeführt werden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucher:innen zugelassen sind und somit weniger Tickets verkauft werden können. Deshalb gibt es einen Zuschuss auf die Einnahmen aus Ticketverkäufen, um die Finanzierungslücke solcher Veranstaltungen zu schließen. Sowohl private als auch Veranstalter:innen in öffentlicher Trägerschaft können dieses Modul in Anspruch nehmen.

b)    Eine Ausfallabsicherung soll Veranstalter:innen Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen geben, die mehr als 2.000 Besucher:innen vorsehen. Deshalb übernimmt der Sonderfonds für förderfähige Veranstaltungen im Falle Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen den größten Teil der Ausfallkosten. Dieses Modul kann nur von privaten Veranstalter:innen beansprucht werden.

 

Die Wirtschaftlichkeitshilfe unterstützt Veranstaltungen, die coronabedingt mit mindestens 20 % verminderter Kapazität durchgeführt werden. Seit dem 1. September 2021 ist es in Bayern unter Auflagen wie dem dauerhaften Tragen einer medizinischen Maske erlaubt, die Spielstätten voll auszulasten. Veranstalter:innen, die sich für die Vollauslastung entscheiden, haben keinen Anspruch auf Wirtschaftlichkeitshilfe. Bei einer Entscheidung für die Wahrung von Mindestabständen kann Wirtschaftlichkeitshilfe beantragt werden.

 

Kulturamt:

Kulturforum:
Für die Veranstaltungen des Kulturforums sind Anträge auf Wirtschaftlichkeitshilfe gestellt worden. Die Registrierung war sehr aufwändig und hat erhebliche personelle Kapazitäten und größte Kreativität im Umgang mit den Antragsregularien erfordert. Das Kulturforum ist im Vergleich zum Stadttheater eine kleine Spielstätte, die sich gegen die Vollbesetzung entschieden hat und für die Einhaltung von Mindestabständen. Das hat zur Folge, dass von den rund 300 zur Verfügung stehenden Plätzen im Moment nur rund 100 Plätze angeboten werden. Noch ist unklar, ob und in welcher Höhe die Einnahmeausfälle durch den Sonderfonds kompensiert werden.

 

18. Internationales Klezmer Festival & Jewish Music Today
Für die Konzerte des nächsten Internationalen Klezmer Festivals, die vom 4. – 13. März 2022 stattfinden sollen, soll die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragt werden.

Für folgende Veranstaltungen konnte das Kulturamt keine Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen:

18. Juli: Soiree Sommer 2021
Vorausschauender Umzug in den Schlossgarten mit ausreichend Platz für Publikum und drei Konzerten an einem Tag, daher keine Mindereinnahmen im Ticketverkauf

18. – 22. Juli: Parklesungen
Eintritt frei, daher keine Mindereinnahmen durch reduziertes Publikum

16. September: L’Chaim – auf das Leben!
Eintritt frei, daher keine Mindereinnahmen durch reduziertes Publikum

26. September: 500 Jahre jüdisches Leben in Fürth
Eintritt frei, daher keine Mindereinnahmen durch reduziertes Publikum

23. – 26. September: internationales figuren.theater.festival
Langfristig dezentrale Formate mit 1:1-Begegnungen konzipiert und durchgeführt

30. September: Meet a Jew
Eintritt frei, daher keine Mindereinnahmen durch reduziertes Publikum

 

Stadttheater:
Das Stadttheater hat mit 5 Anträgen Mittel aus dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen in Höhe von insgesamt 53.542,39 € beantragt. Bisher wurden davon 7.471,15 € bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt. Zwei Sammelanträge sind von der Bewilligungsstelle noch nicht bearbeitet. Das Stadttheater rechnet damit, dass die beantragte Summe auch in nahezu voller Höhe bewilligt wird.

 

Weitere Kulturdienststellen:

Für die Stadthalle, die Städtische Galerie und die Städtischen Museen kam das Förderprogramm nicht in Frage.

 

 

Darüber hinaus sind während der Corona-Pandemie durch das Kulturamt folgende Förderprogramme geprüft worden:

 

Bayern spielt (Freistaat Bayern)

Informations- und Servicestelle zu Fördermöglichkeiten, nutzbaren Flächen und Veranstaltungen. Keine Finanzierung, eine Werbeplattform für Veranstalter:innen.

 

Spielstätten- und Veranstalterprogramm des Freistaates Bayern
Prüfung für das Kulturforum sowie für Veranstaltungen des Kulturamtes.
Unterstützt werden kulturelle Spielstätten und Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte, die von der durch die COVID-19-Virus ausgelösten Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind und die jeweils nachweisen können, dass der Betrieb einer kulturellen Spielstätte bzw. die Tätigkeit als Kulturveranstalter ihr hauptsächlicher Unternehmenszweck ist und dass die Spielstätte bzw. die Hauptniederlassung des Kulturveranstalters ihren Sitz in Bayern liegt.

  • bis 5 Beschäftigte: 50.000,00 Euro
  • über 5 Beschäftigte: 100.000,00 Euro
  • über 10 Beschäftigte: 300.000,00 Euro

Fazit: Spielstätten und Veranstalter, an denen die öffentliche Hand mehrheitlich beteiligt ist, sind von der Förderung ausgeschlossen.

 

Fonds darstellende Künste
Mehrere Maßnahmepakete wie #TakeAction, #TakePlace, #TakeNote, ‚#TakePart, #Takecare, #TakeCareResidenzen, #TakeThat mit Förderungen über 300.000 Euro sind für Produktionen des Kulturforums sowie für das internationale figuren.theater.festival geprüft worden.
Fazit: Antragsteller, die überwiegend öffentlich gefördert werden, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

 

Bundeskulturstiftung „dive in“:
Förderprogramm zur digitalen Interaktion. Geprüft für das internationale figuren.theater.festival. Fazit: Aufgrund mehrfacher Umplanungen des Festivals mit Erlangen und Nürnberg keine langfristige Planung für dieses Projekt möglich.

 

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie Kulturstiftung der Länder „Kultur.Gemeinschaften“:
Ziel des Programmes war es, die digitale Transformation kleinerer Spielstätten voranzutreiben. Zuschüsse für die Anschaffung von Equipment für Videoproduktionen und Streaming-Formate wurden gewährt. Antrag vom Kulturforum gestellt. Keine Förderung erhalten.

 

Immer wieder – und gerade während der Corona-Pandemie – gibt es neue Förderprogramme des Bundes oder auch der Bayerischen Landesregierung, mit denen kurzfristig auf Notstände reagiert wird oder Transformation und Innovation im Kulturbereich vorangebracht werden sollen. Das Kulturamt prüft diese Fördermöglichkeiten – soweit es die personellen Ressourcen zulassen - regelmäßig.

Folgendes ist dabei festzustellen:

 

-       Öffentlich geförderte, kommunale Einrichtungen sind meist von einer Förderung ausgeschlossen

-       Oft wird ein hoher kommunaler finanzieller Eigenanteil verlangt, die zusätzliche Akquisition von Sponsorengeldern ist meist nicht möglich

 

-       Inhaltliche Vorgaben setzen oft die Konzeption neuer, innovativer Formate sowie eine intensive Vernetzung mit anderen Partner:innen innerhalb kürzester Zeit voraus

-       Antragsfristen sind sehr knapp bemessen

-       Für die zeitintensive Beantragung sowie für Evaluation und Verwendungsnachweis müssen personelle Ressourcen zur Verfügung stehen.

-       Zeitlicher Aufwand und finanzieller Nutzen stehen meist in keinem angemessenen Verhältnis

 

Ein Beispiel:
Die Kulturstiftung des Bundes hat am 14.4.2021 über den Deutschen Bühnenverein das Förderprogramm „Kultursommer Deutschland“ mit einem Fördervolumen von insgesamt 30 Mio. Euro bekannt gegeben. Antragsschluss war bereits der 22.4.2021. Die Idee: Eine Stadt sollte für den Sommer vielfältige neue und innovative open-air-Bühnen planen, Kooperationen eingehen und auf diese Weise freien Künstler:innen Auftrittsmöglichkeiten geben. Einschränkungen: Auf regelmäßig stattfindende Veranstaltungen durfte zur Komplettierung des Programmes nicht zurückgegriffen werden. Kooperationspartner, die bereits Bundesmittel aus dem Paket „Neustart Kultur“ erhalten haben, waren ausgeschlossen.
Eine Prüfung seitens des Kulturamts ergab: Im April 2021 waren außer der open-air-Bühne der Comödie auf der Fürther Freiheit, „Kultur vor dem Stadttheater“ und „Sommer im Lindenhain“ keine open-air-Bühnen geplant. Eine Abfrage bei Szene Fürth e.V., Musikschule, Kulturort Badstraße, kunstkeller o27 e.V., Kofferfabrik etc. brachte keine Kooperationsmöglichkeiten, da hier für den Sommer pandemiebedingt noch nicht geplant wurde und auch die Kosten hierfür hätten aus eigenen Mitteln gedeckt werden können.
Das Stadttheater schied als Kooperationspartner aus, weil es bereits Fördergelder aus dem Programm „Neustart Kultur“ erhielt. „Sommer im Lindenhain“ ist eine regelmäßige Veranstaltung. Es blieb also nur das Projekt der Comödie. Bei kalkulierten Gesamtkosten in Höhe von 500.000 Euro hätte die Stadt Fürth 100.000 Euro Eigenmittel zusagen müssen. Sponsorenmittel hätten nicht angerechnet werden können. Ein Antrag wurde daraufhin nicht gestellt.
Kulturreferat, -amt und Comödie waren 3 Tage lang beschäftigt, um den Antrag zu prüfen. Im Falle eines positiven Bescheids wäre die Dokumentation sowie die Erstellung des Verwendungsnachweises ebenfalls mit hohem Personalaufwand verbunden gewesen.
Wenn auf der Website der Bundeskulturstiftung nun zu lesen ist, dass 117 Anträge von kreisfreien Städten bewilligt worden sind und auch die Stadt Erlangen darunter ist, dann ist das mit größeren Kapazitäten innerhalb der Verwaltung aber auch mit starken Kooperationspartnern zu erklären. In Erlangen hat z.B. nicht das Kulturamt den Antrag gestellt sondern das Amt für Stadtteilarbeit. Mit dem E-Werk u.a. gab es einen Kooperationspartner, der sowohl über das notwendige Freigelände als auch über weitere Partner verfügte. Die Zusage der städtischen Eigenmittel konnte in Erlangen schnell getroffen werden.

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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