Betreff
Wirtschaftsplan 2022 der StEF
Vorlage
StEF/0179/2021
Art
Beschlussvorlage - STEF

Der Werkausschuss nimmt den Wirtschaftsplan 2022 der StEF zur Kenntnis.

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan 2022 der Stadtentwässerung Fürth (StEF) zur Beschlussfassung.

 

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2022 der Stadtentwässerung Fürth.


Der Werkausschuss ist vorberatender Ausschuss für die StEF in allen Angelegenheiten die der Beschlussfassung des Stadtrates unterliegen.

 

Die wesentlichen Eckdaten des WiPl 2022 werden nachstehend zur Kenntnis gegeben.

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022

 

schließt im                          Erfolgsplan

 

                                               mit Erträgen von                                         29.934.200 €

                                               und Aufwendungen von                           32.027.700 €

 

und im                                 Vermögensplan

 

                                               mit Einnahmen von                                    33.101.816 €

                                               und Ausgaben von                                      33.101.816 €

ab.

 

 

Der Gesamtbetrag der Genehmigungen für Kredit-

aufnahmen für Investitionen wird festgesetzt auf                           3.224.216 €

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

im Vermögensplan beläuft sich

 

im Jahr 2023 auf                                                                                            4.271.000 €

im Jahr 2024 auf                                                                                            5.300.000 €

und im Jahr 2025 auf     1.700.000 €

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur

rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf                                           5.000.000 €

 

Die nicht verbrauchten Kreditermächtigungen aus dem Wirtschaftsjahr 2021 in Höhe

von 23.815.784,00 Euro werden nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2021 kraft Gesetz (Art. 71 Abs. 3 GO i. V. mit Art. 88 Abs. 5 Satz 1 GO) auf das Wirtschaftsjahr 2022 übertragen und stehen dort neben den Ansätzen für 2021 für Investitionen zu Verfügung

 

Weitergehende Informationen sind dem WiPl zu entnehmen


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Fürth (StEF) für das Wirtschaftsjahr 2022