Betreff
Güterzugtunnel (PFA 13), Güterzugstrecke oberirdisch (PÄV 16A), S-Bahn in Fürth Nord (PFA 16), Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 (VDE 8), Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung Nürnberg–Erfurt in Fürth Nord (MzG): Vortrag der DB Netz AG
Vorlage
SpA/0961/2021
Aktenzeichen
Spa-Vpl-Hg-404N, 414-PFA13
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Vortrag der DB Netz AG diente zur Kenntnis.


Die DB Netz AG beabsichtigt, die oberirdische Güterzugstrecke aus dem bisher gemeinsamen („einheitlichen“) Planfeststellungsverfahren mit dem S‑Bahn-Verschwenk – Planfeststellungsabschnitt 16 „Fürth Nord“ (PFA 16) – herauszulösen und unabhängig vom später noch zu bestimmenden Verlauf der S‑Bahn-Strecke in Fürth Nord vorab in einem Planänderungsverfahren 16A „Fürth Nord Güterzugstrecke“ (PÄV 16A) zum Baurecht zu führen sowie bis 2029 zu bauen.

 

Die Stadt Fürth befürchtete in dieser Vorgehensweise eine Vorfestlegung der S‑Bahn-Führung auf den S-Bahn-Verschwenk, da die Anordnungsmöglichkeiten für die Verzweigung der beiden Strecken zwischen Gründlachniederung und Steinach (Weichen, Überwerfungsbauwerk, Lage Verbindungsgleis Ost) durch Festlegung der Trassierung der Güterzugstrecke eingeschränkt werden. Diese vorgenannten Merkmale sind in den bisher von der DB Netz AG entwickelten Alternativen „S‑Bahn-Verschwenk“ und „S‑Bahn-Bündelungslösung“ aus der Nutzen-Kosten-Untersuchung 2011 (NKU) zu einander inkompatibel; d. h. die Trassierung der Güterzugstrecke kann nur eine der beiden Alternativen berücksichtigen. Die DB Netz AG hat diese Bedenken aufgegriffen und will Planung und Umsetzung der Güterzugstrecke so überarbeiten, dass sie keine Weichen und kein Überwerfungsbauwerk zum Anschluss der S-Bahn-Strecke vorsieht, d. h. variantenneutral zu Verschwenk und Bündelungslösung ist. Über das Verbindungsgleis Ost steht die Abteilung Verkehrsplanung in engem Austausch mit der DB Netz AG.

 

Die S-Bahn-Strecke und deren Einfädelung in die Güterzugstrecke sollen später losgelöst von der jetzt zu priorisierenden Planänderung der Güterzugstrecke und deren Bau in einem voraussichtlich ab dem Jahr 2023 durchzuführenden S‑Bahn-Strecke-Variantenvergleich (Verschwenk versus Bündelungslösung) geklärt werden. In den Vergleich sollen darüber hinaus Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung (MzG) des Fernverkehrs einbezogen werden. Zur Umsetzung von S‑Bahn-Strecke und MzG wird später ein weiteres Planänderungsverfahren (PÄV 16B) gemäß diesen Variantenvergleich-Ergebnissen erforderlich, mit dem die zunächst variantenneutral geplante Güterzugstrecke an die ausgewählte S-Bahn-/MzG-Variante angepasst wird.

 

Mit der Planänderung für die Güterzugstrecke soll nicht auf den Variantenvergleich für die S‑Bahn-Strecke/MzG gewartet werden, da die Güterzugstrecke-Planfeststellung im PFA 16 bereits vorab für Logistikgleise zum Bau des Güterzugtunnels im PFA 13 benötigt wird (also nicht erst für dessen Betrieb nach dessen Fertigstellung), und die oberirdische Güterzugstrecke daher nicht erst nachlaufend zum Tunnel errichtet werden kann. Dieser Ansatz erlaubt es, den Aushub aus dem Tunnelvortrieb und die Anlieferung von Baumaterial für den Tunnel zu größeren Teilen über die Schiene ab- und anzufahren und das Straßennetz weniger zu belasten.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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