Die Auswertung der Bürgerbeteiligung wird zur Kenntnis genommen, entsprechend auch die weiteren Ergebnisse der Prüfaufträge im Bereich Verkehr.

 

Die Vorplanung gem. Anlage 1 wird zugunsten des Baumschutzes, der Erhöhung des Grünbereichs und der Aufenthaltsqualität und aufgrund der Belange der Feuerwehr weiterverfolgt und stadtintern instruiert. Ein Beschluss der Vorplanung wird für das Frühjahr 2022 angestrebt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt für die Parkraumbewirtschaftung und für die Steigerung der Attraktivität des Parkhauses einen Beschlussvorschlag zu erarbeiten.
Mit dem Vortrag der Referentin sind die Anträge SPD vom 22.06.2021 und der CSU vom 07.07.2021 erledigt.


Nachdem sich der Abschluss der Innenstadtsanierung immer mehr abzeichnet und die Umwandlung der Konversionsflächen in der Südstadt so gut wie abgeschlossen ist, rückt der Osten und damit das Gebiet zwischen der Fürther Freiheit und der Stadtgrenze nach Nürnberg zunehmend in den Blickpunkt der Stadtentwicklung. Vor allem der Bereich, um Hornschuchpromenade, Königswarterstraße und Willy-Brandt-Anlage ist aufgrund des schlechten Zustands der Fahrbahnoberfläche dringend sanierungsbedürftig. Zudem ist der Schutz der randständigen Bäume in der Willy-Brandt-Anlage aufgrund der Belastungen durch den ruhenden Verkehr im Bereich der Kronentraufzonen nicht dauerhaft gewährleistet.

 

 

Erreichbare Ziele mit der Umgestaltung:

 

Mit der Neuplanung werden die folgenden Ziele verfolgt:

               Stärkung der Hornschuchpromenade als ökologisch bedeutsame Grünfläche in der dicht bebauten Stadt, als Naherholungsraum;

               Schutz des wertvollen Baumbestands;

               Neuaufteilung der Verkehrsfläche zugunsten der Belange der Feuerwehr und des Baumbestands;

               Verbesserung des schlechten Zustands der Fahrbahnoberfläche und Ordnung des ruhenden Verkehrs durch Markierung von Parkplätzen, Lade- und Lieferzonen sowie Aufstellen von Fahrradständern;

               Reduzierung des fließenden Kfz-Verkehrs und Stärkung der Belange des Fuß- und Radverkehrs;

               Verbesserte Erreichbarkeit des Quartiers für Kunden und Besucher auch mit dem Pkw;

               Erhöhung der Aufenthaltsfunktion und

               Stärkung der Hornschuchpromenade als stadthistorisch und baukulturell bedeutsames Ensemble aus gründerzeitlichen Gebäuden, Straßen- und Freiräumen;

 

 

Konsequenzen einer Umgestaltung:

 

Neben der Einhaltung des Baumschutzes sind die Belange der Feuerwehr maßgeblich für den Gestaltungsrahmen. Um dem gerecht zu werden, müssen bei einer Umgestaltung die Wurzel- und Traufbereiche der Bäume und die Feuerwehrrettungswege sowie deren Aufstellflächen eingehalten werden. Das kann nur erfolgen, wenn die Querschnittsaufteilung geändert wird. Mit dem Beschluss zur Umgestaltung der Hornschuchpromenade SpA/551/2017 im Jahr 2018, sind tiefgreifende Umgestaltungen vorgesehen. Der Bestandsschutz kann bei einer solch umfangreichen Umgestaltung nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Die Feuerwehr nimmt dazu wie folgt Stellung:

 

„Aus Sicht der Feuerwehr kann im aktuellen Bestand der Hornschuchpromenade die Sicherstellung des 2. Flucht- und Rettungsweges mit der Drehleiter gerade so noch erfolgen, wenngleich die Raumsituation nicht den Erfordernissen (Stand der Technik) entspricht. Aus Brandschutzgründen wird die Situation im Bestand gerade noch toleriert.

Werden an der Hornschuchpromenade jedoch bauliche Änderungen vorgenommen, ist die Raumsituation entsprechend anzupassen, ein „gerade so geht noch“ kann aus Sicht der Feuerwehr dann nicht mehr toleriert werden.“

 

Um die genannten Ziele erreichen zu können, ist ein Großteil des im Straßenraum ungeordnet abgestellten ruhenden Verkehrs zu verlagern. Nur so können die nötigen Flächen zur Einhaltung der Belange generiert werden. Für die vorgeschlagene Vorplanung bedeutet dies, dass die Anzahl der Parkplätze im öffentlichen Straßenraum von ca. 340 auf ca. 130 reduziert werden muss. Die Erläuterungen zur Vorplanung sind in der Anlage 4.2 enthalten.

 

Die Voraussetzung zur Verlagerung des ruhenden Verkehrs wurden mit der Fertigstellung des Parkhauses „Jakobinenstraße“ (in der Gebhardtstraße) im Juli 2021 geschaffen. Dem Parkhausbau wurde mit dem Beschluss SpA/408/2016 im Jahr 2016 zugestimmt. Ziel des Baus war es, die notwendige Voraussetzung für eine Umgestaltung der Hornschuchpromenade zu schaffen und damit den durch den Wegfall der Parkplätze entstehenden Parkdruck zu reduzieren, indem die Anwohner eine Quartiersgarage als Ausweichmöglichkeit nutzen können.

Durch den Bau des Parkhauses „Jakobinenstraße“ an der Gebhardtstraße entstanden 506 Parkplätze. In Summe weist damit das Gebiet nach der Umplanung (Vorplanung) eine positive Parkplatzbilanz mit einem Plus von über 250 Parkständen im Quartier auf.

Auf die durchgeführte Untersuchung „Parkraumanalyse und Parkraumkonzept Hornschuchpromenade“ (Vorlage SpA/716/2019) wird verwiesen. In dieser Studie wird eindrucksvoll nachgewiesen, dass die öffentlichen Parkplätze in das Parkhaus verlagert werden können. Besonders für Anwohner, die derzeitig Bewohnerparkplätze im öffentlichen Raum nutzen, können in ausreichenden Umfang Parkplätze im Parkhaus zur Verfügung gestellt werden. Dies schafft die Möglichkeit auf den verbleibenden Parkplätzen Ladezonen und Parkplätze für Kurzzeitparker, die vor allem von den Gewerbetreibenden gewünscht werden, zu realisieren. Zudem reduziert der tatsächlich im Parkhaus zur Verfügung stehende Stellplatz den Parksuchverkehr im Quartier.

 

Festzuhalten bleibt, dass mit jeglicher Umgestaltung der Hornschuchpromenade die aktuell geltenden Rechtsgrundlagen gerade die Belange der Feuerwehr zu berücksichtigen sind.

In der nachfolgenden Variantendiskussion werden die daraus resultierenden Konsequenzen auf den Baumschutz und die Parkplatzsituation ausführlich dargestellt. Bei Einhaltung der Feuerwehrbelange entfallen entweder Bäume oder Parkplatze.

 

 

 

Bewohnerparkregelung:

 

Wird die Anzahl der Parkplätze in diesem Umfang reduziert, ist das Instrument der Bewohnerparkgebiete nicht mehr praktikabel, da auf einen öffentlichen Parkplatz zu viele Bewohnerparkausweise ausgestellt würden. Der Park-Suchverkehr würde deutlich zunehmen, da weiterhin noch eine kleine Wahrscheinlichkeit bestünde, doch einen Parkplatz zu finden. Die Anwohnerparkzone muss daher aufgelöst werden. Die Stellungnahme des Straßenverkehrsamts ist zu beachten:

 

„Östlich als auch westlich der Luisenstraße liegen mit der Königswarterstraße, Rudolf-Breitscheid-Straße und Hornschuchpromenade zwei Straßenzüge, die U-förmig an die Luisenstraße angeschlossen sind. Während der westliche Straßenzug sowohl durch Wohnungen, Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe bzw. Praxen geprägt ist, überwiegen am östlichen Straßenzug überwiegend Wohnhäuser, die in ihrer Geschlossenheit für die Stadt Fürth von überragender Bedeutung sind. Die bauliche Überarbeitung der Verkehrsflächen ist folgerichtig und wird auch seitens der Straßenverkehrsbehörde unterstützt. Seit dem Frühjahr 1994 bestehen für die Anwohner der beiden Straßenzüge Parkvorrechte für städtische Gebiete mit erheblichem Parkraummangel, die unter der Bezeichnung A02 als Bewohnerparkgebiet bewirtschaftet werden. Die Notwendigkeit ergab sich seinerzeit durch die erheblichen Stellplatzdefizite für Anwohner während des Tages, da in diesem Bereich des Stadtgebietes etliche Firmen und Behörden ansässig waren, die erheblichen Parkdruck verursachten (insbes. Quelle und Dienststellen der Stadt Fürth). Die Privilegierung der Bewohner gilt bis heute und hat in den vergangenen Jahren durch die veränderte Nutzung der Bausubstanz an Bedeutung zugenommen.

 

Durch die Errichtung eines Parkgebäudes an der Gebhardtstraße durch die Stadt Fürth besteht inzwischen zumindest die deutlich höhere Chance, anstelle eines vagen Parkvorrechts ohne Stellplatzgarantie einen verbindlich verfügbaren Stellplatz zu erhalten. Die Notwendigkeit zur Gewährung von Parkvorrechten für Bewohner ist damit deutlich geringer geworden. Durch die geplanten Veränderungen in der Straßenraumgestaltung, die vor allem dem Schutz der bestehenden Bäume und der Attraktivität des Quartiers dient, entfallen Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in nicht unerheblichem Maße. Aktuell sind in diesem Teil des Bewohnerparkgebietes A02 ca. 286 Parkausweise ausgeben, denen nach erfolgtem Umbau ca. 130 Stellplätze gegenüberstehen. Rechnerisch würden damit 2,2 Parkausweise für einen Stellplatz entfallen. Allerdings dürfen tagsüber maximal 50 % der Stellplätze und in der sonstigen Zeit maximal 75 % der Stellplätze der ausschließlichen Bewohnernutzung zur Verfügung gestellt werden, d. h. der Druck auf die verbleibenden Stellplätze für Bewohner würde extrem ansteigen. Eine funktionierende Bewirtschaftung von öffentlichen Stellplätzen im Straßenraum zum Vorteil von Bewohnern ist tatsächlich nicht mehr möglich. Dagegen eröffnen sich durch eine Umgestaltung des Straßenraums die Chancen, besondere Andienungsbereiche für Wohnhäuser und Gewerbeobjekte zu schaffen, um sowohl Anwohnern als auch Gewerbetreibenden bzw. freiberuflich Tätigen kurze Wege für Lieferungen zu ermöglichen. Details wären zu gegebener Zeit festzulegen.“

 

Mit der Stellungnahme des SVA sind die Anträge der SPD vom 22.06.2021 und der CSU vom 07.07.2021 beantwortet und können aus den genannten Gründen in der vorliegenden Planung so nicht berücksichtig werden.

 

 

 

Parkraummanagement und Nutzung des Parkhauses:

 

Die Festlegungen zum Parkraummanagement sind nicht Bestandteil der Vorplanung, sondern werden zeitnah zum Abschluss der Umgestaltung des Quartiers von der Verkehrsplanung zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde erarbeitet. Damit lassen sich sowohl die dann aktuelle Nachfragesituation als auch die geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften berücksichtigen. Wie genau die Maßnahmen zum Parkraummanagement im Einzelnen aussehen wird (Bewirtschaftungszeitraum, Höchstparkdauer, Parkgebühren, Lade- und Lieferzonen, Behindertenparkplätze etc.), werden die weiteren Planungen, bzw. Instruktionen ergeben. Entsprechend des beschlossenen Parkraumkonzepts soll das Quartier der Hornschuchpromenade tagsüber vollständig bewirtschaftet werden und abends und nachts (z. B. 18 – 8 Uhr) könnte die Parkraumbewirtschaftung entfallen, sodass auch Anwohner im Quartier der Hornschuchpromenade auch weiterhin zu diesen Zeiten kostenlos dort parken können.

 

Das realisierte Parkhaus Jakobinenstraße mit 506 Stellplätzen soll vor allem den Anwohnern als Quartiersgarage dienen. Daher wurde bei der Konzeption des neuen Parkhauses besonders auf eine nutzerfreundliche Gestaltung geachtet. Hierzu zählen zum Beispiel ausreichend breite Parkplätze, Frauenparkplätze im Bereich der Ausgänge, Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge und eine gute Beleuchtung.

 

Die Fußgängerlichtsignalanlage im Bereich der Pickertstraße wurde hergestellt, um das sichere Queren der Gebhardtstraße zu ermöglichen. Auch Radabstellanlagen wurden vor dem Parkhaus in ausreichender Zahl hergestellt. Ziel ist es, dass die Anwohner durch die beschriebenen Maßnahmen die Quartiersgarage dauerhaft nutzen.

 

Derzeit – noch ohne Umgestaltungsmaßnahmen – haben nur sehr wenige Bewohner einen Stellplatz im Parkhaus angemietet (siehe Folie 16 Anlage 4.2).

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Parkhaus aktuell nicht annährend ausgelastet ist und dass sich durch die vorhandenen Daten keine weitere Zunahme der Auslastung prognostizieren lässt.

 

Auf die Vorteile eines überdachten und tatsächlich zur Verfügung stehenden Parkplatzes im Parkhaus und die damit verbundene Wertsteigerung des PKW und die Steigerung der Lebensqualität im Quartier durch die Reduzierung des Parksuchverkehrs wird nochmals verwiesen.

 

Hier empfiehlt die Verwaltung für die Parkraumbewirtschaftung und für die Attraktivierung des Parkhauses einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu erarbeiten. Durch die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung ergibt sich ggf. ein deutlicher Spielraum zur Steigerung der Attraktivität des Parkhauses anhand der Preisgestaltung der Parkhausgebühren. So kann den zentralen Belangen der Bürgerbeteiligung Rechnung getragen werden.

 

 

 

Umgestaltung:

 

Die vorgeschlagene Umgestaltung der Streckenzüge Hornschuchpromenade, Königswarter-straße und Rudolf-Breitscheid-Straße weist gegenüber dem Bestand die folgenden Vorteile auf:

 

               Verbreiterung der Gehwege;

               Trennung von Fuß- und Radverkehr;

               geordnetes Parken in Parkbuchten;

               Erhöhung der Verkehrssicherheit durch reduzierte Ein- und Ausparkvorgänge;

               zusätzliches Parkierungsangebot für Anwohner im Parkhaus Jakobinenstraße (Parkplatzbilanz über 250);

               Reduzierung der Umweltbelastungen im Quartier (Lärm, CO2 und NOx) durch Verringerung des Park-Such-Verkehrs;

               Schutz, Erhalt und Aufwertung der Grünanlage, insbesondere der großen Bäume;

               Vergrößerung der Grünfläche (ca. 3.000 m²) à Stichwort Schwammstadt.

               Berücksichtigung der Belange der Feuerwehr mit ausreichenden Aufstellflächen;

               Steigerung der Aufenthaltsqualität;

 

Die Darstellung des Bereichs der Grünanlage ist der Stand der Bürgerbeteiligung und wird federführend durch das Grünflächenamt behandelt. Hierzu erfolgt eine gesonderte Projektgenehmigung im BWA / StR auf der Basis der Entwurfsplanung zur endgültigen Umgestaltung und Aufwertung der Grünanlage, sobald die Festlegung der Verkehrsflächen und damit der zur Verfügung stehenden Grünfläche erfolgt ist.

 

 

Bürgerbeteiligung:

 

Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sind in der Anlage 2.1 und 2.2 enthalten. Diese dritte Phase der Bürgerbeteiligung musste pandemiebedingt als Onlinebeteiligung durchgeführt werden. Sie baut auf den Ergebnissen der vorausgegangenen Bürgerworkshops auf. Im Rahmen der Beteiligung zur Verkehrsneuordnung wurde ein Stimmungsbild zur vorliegenden Vorplanung eingeholt. Bei der Beteiligung zur Neugestaltung der Willy-Brandt-Anlage sollten vor allem die Art und die Intensität der „Ausstattung“ der Grünanlage zu konkretisiert werden.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich die Bürgerbeteiligung in der durchgeführten Form einer Onlinebeteiligung für das Themenfeld Verkehr wohl nicht als optimales Mittel herausgestellt hat. Die zur Verfügung gestellten Erläuterungsvideos wurden nur von sehr wenigen Teilnehmern angeschaut. Bei einer Laufzeit von ca. sieben Minuten betrug die durchschnittliche Wiedergabedauer nur ca. dreieinhalb Minuten. Zudem wurden neben dem PKW-Verkehr und PKW-Parken auch die Themenfelder des Rad- und Fußverkehrs sehr kritisch und negative bewertet, obwohl sich hier in zahlreichen Bereichen erhebliche Verbesserungen ergeben. Aus der geringen Inanspruchnahme der Video-Informationen lässt sich laut Auswertung der Bürgerbeteiligung schließen, dass die Befragten nur wenig bzw. ggf. anderweitig informiert waren.

 

 

Wie bereits erläutert, sind die Ergebnisse zum Themenfeld „Grün“ informativ beigelegt. Da die weitere Vorplanung zur Umgestaltung der Willy-Brandt-Anlage erst nach Beschluss des weiteren Verfahrens der Verkehrsneuordnung erfolgen kann, wird diese dem BWA gesondert vorgestellt.

 

 

Variantendiskussion:

 

Im Rahmen des Bürgerbeteiligungsprozesses wurde immer wieder hervorgehoben, dass alternative Planungsvarianten zur vorliegenden Verkehrsvorplanung fehlen. Um diesem Anliegen nachzukommen, wurden drei weitere Varianten zur Umgestaltung der Hornschuchpromenade, die im Vorfeld bereits geprüft und verworfen wurden nochmals zeichnerisch dargestellt.

 

Im Vergleich zur Planung gem. Anlage 1 lässt sich jedoch feststellen, dass mehr Parkplätze nur realisiert werden können, wenn der Baumschutz bzw. die Belange der Feuerwehr vernachlässigt werden. Zudem lassen sich nur wenige Stellplätze mehr schaffen. Der vorgestellte Vorplanungsansatz (Anlage 1 –Lageplan) bleibt aus gesamtplanerischer Sicht daher die einzig sinnvoll Variante. Nur in dieser Variante können sowohl die Belange des Baumschutzes als auch der Feuerwehr berücksichtigt werden.

 

Sollten bei einer Sanierung vorhandene Gefahrenzustände weiter bestehen bleiben und städtebaulichen Aufwertungen nur im geringen Umfang durchgeführt werden, führt das ggf. zu einer Verminderung vom Bund und Freistaat zur Verfügung gestellten Städtebaufördermittel. Dies wäre im Rahmen der Instruktion der Vorplanung zu klären.

 

 

Variante 1:         Reduktion der Radabstellanlagen (Anlage 3.1):

 

Um die Anzahl der Parkplätze zu maximieren, entfallen nahezu alle Radabstellanlagen. Die Forderung einzelner Betriebe nach Radabstellanlagen wird nicht gefolgt. Anstelle der Radabstellanlagen wird die öffentliche Parkplatzfläche erweitert. Daraus resultieren ca. 32 m mehr Parkplatzfläche (ca. 5 – 6 mehr Parkplätze). Die Variante 1 wird seitens der Stadtverwaltung nicht empfohlen, da gegenüber dem Vorplanungsentwurf einer großen Verschlechterung des Angebots für den Radverkehr, nur eine sehr geringe Mehrung des Stellplatzangebotes gegenübersteht.

 

 

Variante 2:         Anordnung von Längsparkplätzen auf der Grünfläche zugewandten Seite (Anlage 3.2):

 

Auf der Grünfläche zugewandten Seite werden Längsparkplätze angeordnet. Dadurch lässt sich die Anzahl der Parkplätze nahezu verdoppeln. Die Belange der Feuerwehr werden in Anlage 3.2 nicht ausreichend gewürdigt, da die Sicherstellung des 2. Flucht- und Rettungsweges mit der Drehleiter nicht vollumfänglich gewährleistet werden kann (siehe z. B. Anlage 4.2; Folie 4). Stehen mehrere große Fahrzeuge (SUVs oder Lieferfahrzeuge) hintereinander ist das Anleitern nicht möglich.

 

In Anlage 3.2.1 ist Längsparken, unter Beachtung eines mindestens 2,00 m breiten hindernisfreien Geländestreifens zur Einhaltung des 2. Flucht- und Rettungsweges berücksichtigt. Das resultiert in einer überbreiten Fahrbahn und unattraktiven Ausgestaltung, die deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Folge hat. Auf die Gefährdung des Radverkehrs wird hingewiesen.

 

Zusätzlich wird die Grünanlage im Querschnitt um 4 Meter geschmälert und erhöht den Versiegelungsgrad.

 

Zudem wird in beiden Fällen dem Baumschutz nicht mehr Rechnung getragen (Anlage 3.2 + 3.2.1). Die parkenden Fahrzeuge stehen im Besten Fall noch ca. 1 – 2 m entfernt von den Baumstämmen bzw. zum Teil im Stammbereich. Der Wurzelbereich der Bäume wird durch den Vollausbau nachhaltig geschädigt. Ein Erhalt der Bäume ist bei diesem Ausbau praktisch nicht möglich. Die Abbildung 1 zeigt die Variante 2 im Querschnitt. Auf § 3 Abs. 1 der Baumschutzverordnung im Stadtgebiet Fürth wird verwiesen. Das für die Anwohner des Quartiers Hornschuchpromenade von der Stadt gebaute Parkhaus Jakobinenstraße bliebe aller Wahrscheinlichkeit zeitnah weiterhin nahezu leer.

 

Die Variante 2 wird seitens der Stadtverwaltung nicht empfohlen, da damit keinerlei städtebauliche Aufwertung erzielt und auch den verkehrsplanerischen Zielen zur Stärkung des Rad- und Fußverkehrs sowie des Natur- und Umweltschutzes nicht Rechnung getragen würde.

 

Querschnitt Anl. 3.2_neu

Abbildung 1:   Kennzeichnender Querschnitt Variante 2 (Anlage 3.2, Anlage 3.2.1 um 2 m breitere Fahrbahnbreite)

 

 

Variante 3: Senkrechtparker in der Grünanlage (Anlage 3.3)

 

In der Variante 3 wurden, dort, wo es in Zusammenspiel mit dem Baumschutz möglich ist, Senkrechtparkplätze in der Grünanlage angeordnet. Insgesamt können nur geringfügig mehr Parkplätze angeordnet werden (ca. sechs Stellplätze mehr), jedoch müssten die Parkplätze auf der den Gebäuden zugewandten Seite aufgrund der Belange der Feuerwehr entfallen. Die dargestellte Variante ist aus städtebaulicher Sicht sehr unattraktiv, da der Ensemblecharakter der Anlage und die klare Form der Grünanlage sehr stark verloren gehen. Die Variante 3 wird seitens der Stadtverwaltung nicht empfohlen, da die beabsichtigte städtebauliche Aufwertung nicht erreicht wird. Die mit dieser Variante gegenüber dem Vorplanungsentwurf geringfügige erreichbare Stellplatzmehrung genügt jedoch nicht, um eine Bewohnerbevorrechtigung einführen zu können (vgl. Stellungnahme des Straßenverkehrsamts).


Fazit:

Nur bei der Vorplanung gem. Anlage 1 können die Belange des Baumschutzes und die der Feuerwehr erreicht werden. Zudem erhöht sich nur in dieser Variante der Grünbereich und die Aufenthaltsqualität deutlich. Die Verwaltung empfiehlt daher aufgrund der o. g. Ausführungen und Prüfungen im Sinne der enormen ökologischen und städtebaulichen Vorteile, an den vorangegangenen Beschlüssen zur Umgestaltung der Hornschuchpromenade einschließlich des Parkhauses „Jakobinenstraße“ festzuhalten und diesen Vorplanungsentwurf weiterzuverfolgen. Im Zuge dessen werden weitere Ausarbeitungen auch in Bezug auf die Auswertung der Bürgerbeteiligung zum Thema Rad- und Fußverkehr erfolgen.

 

Zudem empfiehlt die Verwaltung für die Parkraumbewirtschaftung und für die Attraktivierung des Parkhauses einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu erarbeiten. Durch die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung ergibt sich ggf. ein deutlicher Spielraum für die Steigerung der Attraktivität des Parkhauses anhand der Preisgestaltung der Parkhausgebühren. So kann den zentralen Belangen der Bürgerbeteiligung Rechnung getragen werden.

 

Die Grünplanung wird dieser Beratung nachfolgend, und entsprechend der dann verfügbaren Grünfläche, ausgearbeitet und zum Beschluss vorgelegt. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung werden hierbei so weit wie möglich berücksichtigt.

 

Die Kosten zur Umgestaltung der Hornschuchpromenade sollen im Zuge der Instruktion ermittelt werden.

 

Mit dem Vortrag der Referentin sind die Anträge SPD vom 22.06.2021 und der CSU vom 07.07.2021 erledigt

 

 

Zur Kenntnisnahme:

Der Beschluss zum Baumschutz wird nun umgehend umgesetzt (Vorlage SpA/0871/2020 vom 13.01.2021 - Entfall von 32 öffentlichen Parkplätzen), da das Parkhaus Jakobinenstraße nun schon eine ausreichende Zeit in Betrieb ist.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 – Lageplan

 

Anlage 2 – Ergebnisse der aktuellen Bürgerbeteiligung

Anlage 2.1 – Beteiligung „Verkehr“

Anlage 2.2 – Beteiligung „Grün“

 

Anlage 3 – Variantenuntersuchung

Anlage 3.1 – Entfall der Radabstellanlagen

Anlage 3.2 – Längsparkplätze Grünanlage

Anlage 3.2.1 – Längsparkplätze Grünanlage (Aufstellungsflächen der Feuerwehr berücksichtigt)

Anlage 3.3 – Senkrechtparkplätze Grünanlage

 

Anlage 4 – Präsentationen zur Infoveranstaltung

Anlage 4.1 – Bisherige Bürgerbeteiligungen

Anlage 4.2 – Umgestaltung Hornschuchpromenade