Der Empfehlung des Ältestenrates entsprechend wird folgende Passage aus dem Stadtratsbeschluss zu den Corona bedingten Regelungen in städtischen Gremien vom 20.05.2021 unter TOP 5.1 (Beschluss Nr. 0321) ersatzlos gestrichen:
„Die Testpflicht besteht vorbehaltlich einer 7-Tage-Inzidenz von größer/gleich 50 am Ladungstag der jeweiligen Sitzung. Maßgebend ist hier der vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Wert.“
Die aktuell zur Anwendung kommenden Corona bedingten Regelungen in städtischen Gremien und das zukünftige Vorgehen wurde im Ältestenrat zur Diskussion gestellt.
1. Nachweispflicht bei Sitzungen städtischer Gremien
Bei der Durchführung von Sitzungen städtischer Gremien kommt zur Zeit der Stadtratsbeschluss vom 20.05.2021 (Beschluss Nr. 0321; vgl. Anlage 1) zur Anwendung, nachdem für die Teilnahme an den Sitzungen eine Nachweispflicht entsprechend der mittlerweile üblichen „3G“-Regelung gilt (geimpft, genesen, getestet). Die Regelung kommt zur Anwendung, wenn die 7-Tage-Inzidenz am Ladungstag größer/gleich 50 ist.
Der Ältestenrat ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Inzidenzwert, der aktuell noch über die Anwendung der Regelung entscheidet, in Folge der veränderten Situation, insbesondere mit Blick auf die Impfquote innerhalb der Bevölkerung, an Aussagekraft verloren hat. Deshalb empfiehlt der Ältestenrat, den Absatz 3 des Beschlusses, der im Folgenden aufgeführt wird, ersatzlos zu streichen:
„Die Testpflicht besteht vorbehaltlich einer 7-Tage-Inzidenz von größer/gleich 50 am Ladungstag der jeweiligen Sitzung. Maßgebend ist hier der vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Wert.“
2. Freiwillige Selbstreduzierung (Informativ)
Die Mitglieder des Ältestenrates haben sich einstimmig darauf verständigt, dass die freiwillige Selbstreduzierung des Stadtrates bei einer 7-Tage-Inzidenz von größer/gleich 165 am Ladungstag aufgrund der hohen Impfquote unter den Stadtratsmitgliedern zukünftig nicht mehr zur Anwendung kommt.
3. Sitzungsdurchführung in der Stadthalle und im großen
Sitzungssaal im Rathaus (Informativ)
Der Ältestenrat empfiehlt, abhängig vom
Infektionsgeschehen und der Beschlussfassung der Bayerischen Staatsregierung,
eine Rückkehr in die Sitzungsräumlichkeiten im Rathaus für städtische Gremien
voraussichtlich ab Januar 2022.
Rf. III berichtet in der
Stadtratssitzung im Dezember 2021 über die zu diesem Zeitpunkt aktuelle
Rechtslage und die Regelungen bzw. Einschränkungen, unter denen eine Rückkehr
in die Sitzungsräumlichkeiten im Rathaus ermöglicht werden könnte.
Die weitere Vorgehensweise soll dann in der Stadtratssitzung im Dezember 2021 festgelegt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: 20210520 StR Beschluss zu TOP 5.1 Nachweispflicht "3G"
Anlage 2: 20210520 StR Protokollnotiz zu TOP 5 - Freiwillige Selbstreduzierung
Anlage 3: 20200421 Raumkapazitäten großer Sitzungssaal im Rathaus
-NÖ- Anlage 4: 20211006 Mailverkehr zur Einschätzung Corona bedingter Regelungen von OA