Betreff
Vorlage zum Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.10.2021 - Ertüchtigung Bauschuttdeponie am Rande des Stadtwaldes zum Energieberg
Vorlage
OA/0498/2021
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Umweltausschuss nimmt die Rahmenbedingungen und die weitreichenden Hemmnisse für eine Entwicklung der Erd- und Bauschuttdeponie zu einem „Energieberg“ zur Kenntnis.

 

Ggf. Zusatz:

Die Verwaltung wird gleichwohl beauftragt, zunächst die Möglichkeiten dieser Entwicklung im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) gemeinsam mit der infra fürth gmbh zu prüfen. Dabei sollen möglichst alle Energiequellen in Betracht gezogen (Photovoltaik, Windenergie, …) und Möglichkeiten von Beteiligungen aus Wirtschaft und Bevölkerung geprüft werden. Über das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Umweltausschuss zu berichten.


Die Verwaltung gibt einen Überblick über die Rahmenbedingungen und Hemmnisse, die für die weiteren Überlegungen und Prüfungen hinsichtlich der von der CSU-Stadtratsfraktion vorgeschlagenen Entwicklung der Erd- und Bauschuttdeponie der Stadt Fürth an der Egersdorfer Straße zu einem „Energieberg“ zu berücksichtigen wären:

 

·         Der Regionalplan sieht für das Stadtgebiet Fürth keine Ausweisungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen vor. Für Windkraftanlagen besteht hingegen ein Vorbehaltsgebiet westlich von Vach, nicht jedoch im Bereich der Deponie.

 

·         Bereits im Energienutzungsplan der Stadt Fürth (ENP), Stand November 2018, wurden die zwei Potentialgebiete für Windkraftanlagen im Stadtgebiet betrachtet (Potenzialgebiet 1: äußerster Nordwesten, Potenzialgebiet 2: äußerster Südwesten). Das Potenzialgebiet 2, in welchem auch die Deponie liegt, wurde aufgrund der vorhandenen Einschränkungen als unrealistisch bewertet.

 

·         Das Stadtgebiet Fürth aber auch der im Bereich der Gemeinde Seukendorf liegende Teil der Erd- und Bauschuttdeponie liegt außerhalb der Gebietskulisse der sog. „landwirtschaftlich benachteiligten Gebiete“, innerhalb derer Photovoltaik-Freiflächenanlagen gem. EEG förderfähig sind.

 

·         Die Solarpotenzialuntersuchung für das Solar- und Gründachkataster der Stadt Fürth weist für die südlichen und südwestlichen Hänge der Deponie ein hohes Potenzial aus.

 

 

·         Das Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Fürth (Abf) betreibt die Deponie gemäß dem bestehenden Planfeststellungsbeschluss, in welchem die vollständige Rekultivierung der Deponie detailliert festgelegt wurden. Jegliche Abweichung von der im Rekultivierungsplan vorgeschriebenen Aufforstung (Wald, Waldsaum) mit stellenweisen Offenland- und Brachflächen bedarf einer Änderung des Planfeststellungsbeschlusses.

 

·         Die Deponie befindet sich nach Ende der Ablagerung in der Stilllegungsphase. Derzeit wird von Abf ein neues Abschlusskonzept für die Deponie erarbeitet: Es werden in Kürze Probenahmen durchgeführt um festzustellen, ob die Deckschicht ausreichend für die vorgeschriebene Oberflächenabdichtung zur Verhinderung des Eindringens von Niederschlagswasser ist. Sollte die Deckschicht nicht als Rekultivierungsschicht geeignet sein, muss die natürlich gewachsene Vegetation durchforstet und eine Rekultivierungsschicht aufgetragen werden.

 

·         Bei der Deponie handelt es sich um ein technisches Bauwerk. Nach der Verfüllung muss weiterhin Nachsorge betrieben und sichergestellt werden, dass keine schädlichen Auswirkungen von der Deponie ausgehen. U.a. muss das Setzungsverhalten beobachtet werden. Die Deponieabdichtungssysteme und Deponieeinrichtungen dürfen durch Folgenutzungen nicht beschädigt werden. Die Kontrollen, Nachsorgemaßnahmen und möglicherweise notwendige Sanierungsmaßnahmen haben Vorrang und dürfen durch Folgenutzungen wie z.B. eine PV-Anlage nicht behindert werden.

 

·         Mit den Plateaus sowie den Süd- und Westhängen liegt der für die Energienutzung wesentliche Teil der Erd- und Bauschuttdeponie im Gebiet der Landkreisgemeinde Seukendorf und damit im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Fürth als Genehmigungsbehörde für Folgenutzungen.

 

 

·         Der die Deponie umgebende Wald ist als FFH-Gebiet „Fürther und Zirndorfer Stadtwald“ europarechtlich geschützt. Ziel des Schutzgebietes ist Erhalt und ggf. Wiederherstellung des großflächigen Waldgebiets, das in engem Zusammenhang mit dem Nürnberger Reichswald steht und als bedeutender Lebensraum für das Große Mausohr, die Bechsteinfledermaus und andere Fledermausarten dient. Der Rekultivierungsplan greift dieses Ziel auf; ob und inwieweit sich eine anderweitige Nutzung (z.B. Windkraft, Solaranlagen) mit diesem europarechtlich-verbindlichen Erhaltungsziel in Einklang bringen lässt, wäre zu prüfen.

 

·         Das Deponiegelände und der umliegende Wald sind sowohl im Stadtgebiet als auch im Landkreis als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Der Rekultivierungsplan greift auch dieses Ziel auf; ob und inwieweit sich eine anderweitige Nutzung (z.B. Windkraft, Solaranlagen) mit dem Landschaftsschutz in Einklang bringen lässt, wäre zu prüfen.

 

·         Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Außenbereich ist grundsätzlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde Seukendorf notwendig.

 

Gleiches dürfte aufgrund der in Bayern geltenden 10 h-Regelung auch für die Errichtung von modernen Windkraftanlagen gelten. Bei Einhaltung des Abstands wäre aufgrund der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB keine Bauleitplanung für Windkraftanlagen erforderlich. Eine bauleitplanerische Steuerung kann durch die Ausweisung von Konzentrationsflächen im FNP erfolgen, mit der Wirkung des sog. Planvorbehaltes nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB.

 

·         Es liegen Erkenntnisse über das Vorkommen von bedrohten, artenschutzrechtlich geschützten Offenlandarten und Bodenbrütern, insbesondere auf den bereits verfüllten Bereichen der Deponie vor.

 

·         Der Maßnahmenkatalog des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) beinhaltet die Errichtung von Windkraftanlagen. Die Verwaltung soll hier nach geeigneten Standorten suchen. Dabei werden auch die in den vergangenen Jahren bereits vorgenommenen Standortsuchen einbezogen und hinterfragt. Der Standort auf der Erd- und Bauschuttdeponie wird bei der Prüfung mit betrachtet werden.

 

Die Entwicklung der Erd- und Bauschuttdeponie zum Energieberg wird wohl auf Grund der zahlreich vorhandenen Hemmnisse nicht einfach zu verwirklichen sein. Ob die damit verbundenen klimarelevanten Vorteile die tiefgreifenden Auswirkungen auf Natur und Umwelt überwiegen, kann ohne eine eingehende rechtliche und fachliche Prüfung nicht abgeschätzt werden.

 

Sofern vom Umweltausschuss gewünscht, schlägt die Verwaltung (zur Bündelung der begrenzt vorhandenen Kapazitäten) vor, die Deponie als einen möglichen Standortvorschlag für erneuerbare Energien nicht separat, sondern im Zuge der ohnehin vorgesehenen Umsetzung des IKSK unter Beteiligung insb. der infra fürth gmbh, der zuständigen Behörden, der Grundeigentümer und der Gemeinde Seukendorf zu prüfen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: