Betreff
Entwicklung der gymnasialen Landschaft in Fürth - Antragstellung für ein viertes staatliches Gymnasium im Stadtgebiet Fürth bzw. Überlegung einer Neugründung in Partnerschaft mit einem Dritten
Vorlage
SchvA/0429/2021
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat stimmt der Beantragung eines vierten staatlichen Gymnasiums zu. Parallel soll geprüft werden, ob auch alternativ eine Neugründung eines Gymnasiums in Partnerschaft mit einem Dritten auf dieser Basis angegangen werden kann.


Die Dienststelle des Ministerialbeauftragten für Gymnasien hat im Januar 2019 die Stadt Fürth in Kenntnis gesetzt, dass nach einer Hochrechnung der damals aktuellen Geburtenzahlen und einer Übertrittsquote von 41 %, spätestens ab dem Schuljahr 2026-2027 mit stark steigenden Schülerzahlen und Raumbedarfen für die Gymnasien zu rechnen ist.

 

Daraufhin wurden bei den Raumprogrammen der in Planung befindlichen Gymnasien (Helene-Lange-Gymnasium, Heinrich-Schliemann-Gymnasium) versucht die fehlenden Raumkapazitäten abzubilden, was aber nicht gelang. Das Raumprogramm des HLG wurde auf maximal 1.500 Schüler (7-zügig) von der MB-Dienststelle gedeckelt und das HSG muss aufgrund des Baufelds bei maximal 1.000 Schüler (4,5-zügig) geplant werden. Eine Überlegung, das Hardenberg-Gymnasiums aufzustocken, wurde u.a. auch wegen dann entstehenden Größe nicht weiterverfolgt. Die insgesamt zu erwartenden Klassenmehrungen (+ 11 wurden für 2026-2027 rechnerisch ermittelt) können an den drei Standorten nicht abgebildet werden.

 

Deshalb die Überlegung, die unversorgten Schülerkapazitäten temporär am Altstandort des HSG in einem vierten Gymnasium unterzubringen und in sog. Vorläuferklassen zu beschulen. Dazu müsste von der Stadt Fürth baldmöglichst noch ein Antrag auf ein viertes Gymnasium gestellt werden. Im Antrag sind zu folgenden Kriterien ausführlich Stellung zu nehmen:

  1. Schülerpotential - Darstellung der Entwicklung der Schülerzahlen in der Vergangenheit und der Schülerprognose für die zukünftigen Jahre. Es muss dauerhaft ein mindestens dreizügiger Betrieb gewährleistet sein.
  2. Notwendigkeit einer Neugründung - Eine Neugründung ist nur dann möglich, wenn die umliegenden Schulen eine deutlich überdurchschnittliche Größe (ca. 1.200 Schüler) aufweisen oder Umstände vorliegen, die die Aufnahme zusätzlicher Schüler an bestehenden Gymnasien (wie z.B. begrenzte Räumlichkeiten, fehlende Erweiterungsflächen).
  3. Dass die bestehenden Gymnasien nicht substanziell im Betrieb beeinträchtigt werden.

 

Parallel sind Überlegungen zu einem finalen Standort für ein viertes Gymnasium notwendig, welches bestenfalls nicht im Innenstadtbereich liegen sollte. Erste Gedanken bewegen sich in Nachbarschaft des Geländes der Dr.-Gustav-Schickedanz-Mittelschule im Eigenen Heim oder nach Stadeln zum ehemaligen Industriegelände "Faurecia".

 

In dieser Zeit der Neuüberlegungen wurden Gespräche mit einem privaten Dritten intensiviert, der sich vorstellen könnte, im gymnasialen Bereich mit der Stadt Fürth zu kooperieren und hier tätig zu werden. Für mögliche Probleme wie Schulgeld, Defizitausgleich, Investitionszuschuss, Rechtsform müssen noch konkrete Lösungen gefunden werden. Eine erste Kontaktaufnahme mit der MB-Dienststelle, ob grundsätzlich ein viertes Gymnasium mit einem Dritten genehmigt werden könnte, verlief positiv. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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