Betreff
Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Stadelner Hauptstraße südlich der Einmündung Straßäckerweg
Vorlage
TfA/0392/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Sitzungsvorlage des Baureferats wurde zur Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss erteilt die Projektgenehmigung zur Errichtung einer Fußgänger-Lichtsignal-anlage an der Stadelner Hauptstraße südlich der Einmündung Straßäckerweg.

 


Im Jahre 2016 wurde die Einmündung Hartmut-Träger-Straße und Straßäckerweg (Poller) in die Stadelner Hauptstraße im Zuge der Erschließung des Baugebietes Hartmut-Träger-Straße neu gestaltet. Zur Erhöhung der Fußgängersicherheit wurde hierbei bereits eine Querungshilfe (Mittelinsel) über die Stadelner Hauptstraße mit einer Breite von 3,00 m südlich der Einmündung vorgesehen, welche u.a. das genannte Baugebiet mit dem auf der westlichen Straßenseite entstandenen Baugebiet Dr.-David-Morgenstern-Straße verbindet.

 

Seitens der Anlieger wurde mehrfach der Wunsch geäußert, die Sicherheit für querende Fußgänger an der stark befahrenen Stadelner Hauptstraße (ca. 8.000 Fz/24h) zu erhöhen. Das Straßenverkehrsamt unterstützt die Errichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage aufgrund der genannten verkehrlichen Situation sowie eines Unfalls mit einem beteiligten Kind in jüngerer Vergangenheit. Bei der Stadelner Hauptstraße handelt es sich um eine Staatsstraße, welche auch als Bedarfsumleitung der A 73 (Abschnitt ER Eltersdorf – FÜ Ronhof) dient. Die Querungshilfe wird lt. Auskunft des SVA gut angenommen, die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) ist aufgrund der hohen Verkehrsbelastung nicht möglich.

 

Geplant ist, eine Lichtsignalanlage ohne Verkehrsrechneranbindung und ohne Koordinierung zu errichten, die Abstände zu den benachbarten Anlagen betragen ca. 460 m (Fischerberg bzw. ca. 850 m (Mannhofer Straße). Die Anlage wird ganztägig im sog. Dunkelbetrieb laufen und nur auf Anforderung aktiviert (Fußgängergrün). Blindeneinrichtungen (taktile Taster, Orientierungssignale) werden vorgesehen. Die vorhandenen Bordsteinabsenkungen können bestehen bleiben, aufgrund der geänderten Situation für Blinde und Sehbehinderte sind einige Richtungsfelder anzupassen sowie Aufmerksamkeitsstreifen (Noppenplatten) zu ergänzen. Die derzeit für Blinde als ungesichert anzusehende Querung stellt damit künftig eine gesicherte Querungsmöglichkeit dar, was mittels Bodenindikatoren gem. DIN 32984 anzuzeigen ist.

 

Seitens TfA wurde im Vorfeld eine Instruktion durchgeführt, welche städtische Dienststellen (SpA, SVA), die städtische Behindertenbeauftrage und den Pfleger der Fuß- und Radwege sowie die Leitungsträger umfasste. Die projektbezogenen Anmerkungen wurden weitgehend übernommen.

 

Die Kosten belaufen sich auf ca. 52.000,- € brutto (Lichtsignalanlage einschließlich Tiefbau).


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6300.9530.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan

Ergebnisliste Instruktion