Betreff
Vorlage zum Antrag von Herrn Eichmann, FDP, vom 11.10.2021 - Information zu Ausgleichsflächen
Vorlage
OA/0499/2021
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Umweltausschuss lehnt den Antrag ab.


Herr Stadtrat Eichmann, FDP, beantragt, dass auf den Internetseiten der Stadt Fürth eine Übersicht über die bestehenden Ausgleichsflächen und Ersatzmaßnahmen öffentlich zugänglich gemacht und laufend aktualisiert wird. Die Übersicht soll folgende Informationen enthalten:

-                      Lage, Fläche, Beschreibung (z.B. Habitattyp);

-                      Schutzstatus (z.B. Landschaftsschutz- u. Naturschutzgebiet);

-                      Beschreibung / Ausführung der Ausgleichs-/Ersatzmaßnahme mit Zuordnung zu dem auslösenden Bauprojekt;

-                      Unterhaltungszeitraum;

-          einen Kartenteil mit den einzelnen Kartenausschnitten und

-                      Gesamtkarte über alle Ausgleichsflächen im Stadtgebiet

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

1.    Der Antrag ist aus Sicht der Verwaltung inhaltlich nicht hinreichend bestimmt.

o   Ausgleich-/Ersatzflächen oder -maßnahmen können sich aus dem Naturschutzrecht (u.a. Baumschutzverordnung, Eingriffsregelung, Biotopschutz, Landschaftsschutz), dem Baurecht (in Bauleitverfahren), dem Artenschutz oder dem Forstrecht ergeben.

o   Festgelegt wird der Ausgleich/Ersatz je nach Gestattungsverfahren durch unterschiedliche Behörden, z.B. durch das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) als untere Naturschutzbehörde, die Regierung von Mittelfranken als höhere Naturschutzbehörde, Planfeststellungsbehörden (z.B. Eisenbahnbundesamt) oder das Stadtplanungsamt (SpA) bei Bauleitplänen.

o   Hergestellt wird der Ausgleich für städtische Eingriffe i.d.R. durch das Grünflächenamt im Auftrag der eingriffsverursachenden Dienststelle (z.B. SpA, TfA), ansonsten durch den jeweiligen Verursacher.

o   Der Stadt Fürth sind nur die Ausgleichs-/Ersatzflächen oder -maßnahmen vollständig bekannt, welche sie selbst als Genehmigungsbehörde festgelegt hat oder zu welchen sie selbst als Eingriffsverursacherin verpflichtet ist.

Es geht aus dem Antrag nicht hervor, welche Ausgleichs-/Ersatzflächen und -maß-nahmen konkret gemeint sind.

 

2.    Dem Antrag kann teilweise aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht entsprochen werden. Es dürfen keine Daten veröffentlicht werden, die Rückschlüsse auf eine Bauherrin / einen Bauherrn oder Personen ziehen lassen.

 

3.    Aus Sicht des OA ist die Intention des Antrags nachvollziehbar. Es sollte durchaus öffentlich erkennbar sein, dass die wahrnehmbar stattfindenden Eingriffe in Natur und Landschaft durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen oder ersetzt werden. Auch kann man sich durch eine Veröffentlichung gelegentlich Hinweise aus der Bevölkerung und von Naturschutzverbänden auf Missstände bei Ausgleichsflächen erhoffen, die ansonsten u.U. weniger zeitnah festgestellt werden würden.

 

Allerdings sieht sich das OA über die bereits genannten rechtlichen Bedenken hinaus derzeit auch personell nicht in der Lage, den Aufwand einer solchen Zusatzaufgabe erbringen zu können, ohne die (ohnehin bereits heute zu priorisierenden) gesetzlichen Pflichtaufgaben zu vernachlässigen. Neben dem erheblichen Aufwand für die erstmalige Erstellung (unterschiedliche Datenquellen in unterschiedlichen Ämtern, siehe Nr. 1) und die dauerhafte Pflege der Informationsdarstellung muss mit zusätzlicher Arbeit durch Prüfung und Beantwortung von Nachfragen aus der Öffentlichkeit oder von Naturschutzverbänden gerechnet werden.

 

  1. Das Grünflächenamt (GrfA) und das Stadtplanungsamt (SpA) sprechen sich zudem mit folgender Begründung gegen eine Veröffentlichung der für städtische Eingriffe umgesetzten Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen aus:

 

Die Stadt Fürth hat im Dezember 2000 im Rahmen des BauGB eine „Naturschutzkostenerstattungssatzung“ erlassen und unterhält seitdem ein baurechtliches Ökokonto zur Bevorratung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen. Derzeit sind 43,5 ha Biotope mit 431 Obsthochstämmen und weiteren 307 heimischen Laubbäumen hergestellt. Es gibt verschiedene Biotoptypen (Still- und Fließgewässer, Bodenbrüterflächen, Streuobstwiesen, Magerrasen, Feuchtwiesen, Gehölze, Wald, etc.). Alle Flächen liegen innerhalb der Stadtgrenzen und befinden sich im Eigentum der Stadt Fürth.

 

Die Maßnahmen werden in der Planungsphase insbesondere zwischen OA, GrfA und SpA hinsichtlich der naturschutzfachlichen und baurechtlichen Aspekte abgestimmt.

 

Planung, Herstellung und Pflege obliegen dem GrfA. Durch die Ausführung der Pflege durch eigenes Fachpersonal ohne Gewinnerzielungsabsicht wird - im Vergleich zu vielen privaten Betreibern von Ökokonten - eine sehr hohe Qualität sichergestellt. Die Unterhaltung der Flächen ist unbefristet.

 

Sämtliche im Zusammenhang mit Bebauungsplänen verursachten Ausgleichsmaßnahmen sind Bestandteil der Satzungsverfahren, an denen auch die Öffentlichkeit beteiligt ist. Der interessierte Bürger hat ferner die Möglichkeit sich über die vom Bayer. Landesamt für Umwelt (LfU) landesweit im sog. Ökoflächenkataster erfassten Ausgleichsflächen zu informieren, siehe https://www.lfu.bayern.de/natur/oefka_oeko/index.htm. Diese Informationen werden über verschiedene Medien, wie zum Beispiel über WMS-oder Download-Dienste zur Verfügung gestellt.  Besonders geeignet hierfür ist als Kartendienst der sog. BayernAtlas im Geoportal der Bayerischen Staatsregierung, https://geoportal.bayern.de/bayernatla, der auch die Möglichkeit der Kombination mit weiteren, - nicht nur - umwelt- und naturschutzrelevanten Themen, wie Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten, Biotopflächen etc. bietet. Eine eigenständige Veröffentlichung ist somit seitens der Stadtverwaltung weder erforderlich, noch zielführend und daher - bis auf Weiteres - nicht in Planung.

 

Für alle Biotopflächen liegen Dokumentationen vor, nicht zuletzt für die Meldung an das Ökoflächenkataster und als belastbarer Nachweis für Vorhabenträger.

 

Aus vorstehenden Gründen empfiehlt die Verwaltung den Antrag abzulehnen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: