Der Umweltausschuss lehnt den Antrag ab.
Herr Stadtrat Eichmann, FDP, beantragt, dass auf den Internetseiten der Stadt Fürth eine Übersicht über die bestehenden Ausgleichsflächen und Ersatzmaßnahmen öffentlich zugänglich gemacht und laufend aktualisiert wird. Die Übersicht soll folgende Informationen enthalten:
-
Lage,
Fläche, Beschreibung (z.B. Habitattyp);
-
Schutzstatus
(z.B. Landschaftsschutz- u. Naturschutzgebiet);
-
Beschreibung
/ Ausführung der Ausgleichs-/Ersatzmaßnahme mit Zuordnung zu dem auslösenden
Bauprojekt;
-
Unterhaltungszeitraum;
-
einen Kartenteil mit den einzelnen
Kartenausschnitten und
-
Gesamtkarte
über alle Ausgleichsflächen im Stadtgebiet
Stellungnahme der Verwaltung:
1.
Der Antrag ist aus Sicht der Verwaltung inhaltlich
nicht hinreichend bestimmt.
o Ausgleich-/Ersatzflächen
oder -maßnahmen können sich aus dem Naturschutzrecht (u.a.
Baumschutzverordnung, Eingriffsregelung, Biotopschutz, Landschaftsschutz), dem
Baurecht (in Bauleitverfahren), dem Artenschutz oder dem Forstrecht ergeben.
o Festgelegt
wird der Ausgleich/Ersatz je nach Gestattungsverfahren durch unterschiedliche
Behörden, z.B. durch das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) als
untere Naturschutzbehörde, die Regierung von Mittelfranken als höhere
Naturschutzbehörde, Planfeststellungsbehörden (z.B. Eisenbahnbundesamt) oder
das Stadtplanungsamt (SpA) bei Bauleitplänen.
o Hergestellt
wird der Ausgleich für städtische Eingriffe i.d.R. durch das Grünflächenamt im
Auftrag der eingriffsverursachenden Dienststelle (z.B. SpA, TfA), ansonsten
durch den jeweiligen Verursacher.
o Der Stadt
Fürth sind nur die Ausgleichs-/Ersatzflächen oder -maßnahmen vollständig
bekannt, welche sie selbst als Genehmigungsbehörde festgelegt hat oder zu
welchen sie selbst als Eingriffsverursacherin verpflichtet ist.
Es geht aus dem Antrag nicht
hervor, welche Ausgleichs-/Ersatzflächen und -maß-nahmen konkret gemeint sind.
2.
Dem Antrag kann teilweise aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht entsprochen werden. Es dürfen keine Daten
veröffentlicht werden, die Rückschlüsse auf eine Bauherrin / einen Bauherrn
oder Personen ziehen lassen.
3.
Aus Sicht des OA ist die Intention des Antrags
nachvollziehbar. Es sollte durchaus öffentlich erkennbar sein, dass die
wahrnehmbar stattfindenden Eingriffe in Natur und Landschaft durch
entsprechende Maßnahmen ausgeglichen oder ersetzt werden. Auch kann man sich
durch eine Veröffentlichung gelegentlich Hinweise aus der Bevölkerung und von
Naturschutzverbänden auf Missstände bei Ausgleichsflächen erhoffen, die
ansonsten u.U. weniger zeitnah festgestellt werden würden.
Allerdings sieht sich das OA
über die bereits genannten rechtlichen Bedenken hinaus derzeit auch personell
nicht in der Lage, den Aufwand einer solchen Zusatzaufgabe erbringen zu können,
ohne die (ohnehin bereits heute zu priorisierenden) gesetzlichen
Pflichtaufgaben zu vernachlässigen. Neben dem erheblichen Aufwand für die
erstmalige Erstellung (unterschiedliche Datenquellen in unterschiedlichen
Ämtern, siehe Nr. 1) und die dauerhafte Pflege der Informationsdarstellung muss
mit zusätzlicher Arbeit durch Prüfung und Beantwortung von Nachfragen aus der
Öffentlichkeit oder von Naturschutzverbänden gerechnet werden.
- Das Grünflächenamt (GrfA) und das Stadtplanungsamt (SpA) sprechen
sich zudem mit folgender Begründung gegen eine Veröffentlichung der
für städtische Eingriffe umgesetzten Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen aus:
Die Stadt
Fürth hat im Dezember 2000 im Rahmen des BauGB eine
„Naturschutzkostenerstattungssatzung“ erlassen und unterhält seitdem ein
baurechtliches Ökokonto zur Bevorratung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen.
Derzeit sind 43,5 ha Biotope mit 431 Obsthochstämmen und weiteren 307
heimischen Laubbäumen hergestellt. Es gibt verschiedene Biotoptypen (Still- und
Fließgewässer, Bodenbrüterflächen, Streuobstwiesen, Magerrasen, Feuchtwiesen,
Gehölze, Wald, etc.). Alle Flächen liegen innerhalb der Stadtgrenzen und
befinden sich im Eigentum der Stadt Fürth.
Die
Maßnahmen werden in der Planungsphase insbesondere zwischen OA, GrfA und SpA
hinsichtlich der naturschutzfachlichen und baurechtlichen Aspekte abgestimmt.
Planung,
Herstellung und Pflege obliegen dem GrfA. Durch die Ausführung der Pflege durch
eigenes Fachpersonal ohne Gewinnerzielungsabsicht wird - im Vergleich zu vielen
privaten Betreibern von Ökokonten - eine sehr hohe Qualität sichergestellt. Die
Unterhaltung der Flächen ist unbefristet.
Sämtliche
im Zusammenhang mit Bebauungsplänen verursachten Ausgleichsmaßnahmen sind
Bestandteil der Satzungsverfahren, an denen auch die Öffentlichkeit beteiligt
ist. Der interessierte Bürger hat ferner die Möglichkeit sich über die vom
Bayer. Landesamt für Umwelt (LfU) landesweit im sog. Ökoflächenkataster
erfassten Ausgleichsflächen zu informieren, siehe https://www.lfu.bayern.de/natur/oefka_oeko/index.htm.
Diese Informationen werden über verschiedene Medien, wie zum Beispiel über
WMS-oder Download-Dienste zur Verfügung gestellt. Besonders geeignet
hierfür ist als Kartendienst der sog. BayernAtlas im Geoportal der Bayerischen
Staatsregierung, https://geoportal.bayern.de/bayernatla,
der auch die Möglichkeit der Kombination mit weiteren, - nicht nur - umwelt-
und naturschutzrelevanten Themen, wie Landschaftsschutzgebieten,
Naturschutzgebieten, Biotopflächen etc. bietet. Eine eigenständige
Veröffentlichung ist somit seitens der Stadtverwaltung weder erforderlich, noch
zielführend und daher - bis auf Weiteres - nicht in Planung.
Für alle
Biotopflächen liegen Dokumentationen vor, nicht zuletzt für die Meldung an das
Ökoflächenkataster und als belastbarer Nachweis für Vorhabenträger.
Aus vorstehenden Gründen empfiehlt die Verwaltung den Antrag
abzulehnen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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