1.
Die vorgelegte, fortgeschriebene KoKi-Kinderschutzkonzeption
wird vom Ausschuss für die Qualitätsentwicklung im Kinderschutz/Frühe Hilfen
und als Grundlage für die fachliche Zusammenarbeit der Netzwerkpartner des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien (Jugendamt) bestätigt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kinderschutzkonzeption im Rahmen der dort geschaffenen Strukturen gemeinsam mit den Netzwerkpartnern nach Bedarf fortzuschreiben.
Die Abkürzung „KoKi“ steht für Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit). Die KoKi Fürth ist eine Fachstelle im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und mit den 2 teilzeitbeschäftigten Sozialpädagoginnen direkt der Amtsleitung zugeordnet.
Es wird die fortgeschriebene Textversion der KoKi-Kinderschutzkonzeption für den Jugendamtsbezirk Stadt Fürth vorgelegt.
Seit 2009 werden die Koordinationsstellen „KoKi-Netzwerk Frühe Kindheit“ bei den bayerischen Jugendämtern durch ein besonderes Förderprogramm mitfinanziert. In den Förderrichtlinien wird der Zuwendungsempfänger verpflichtet, eine Kinderschutzkonzeption zu erstellen, die Grundlage der lokalen Netzwerkarbeit im Bereich der Frühen Hilfen (Kinder von 0-3 Jahren) ist. Sie soll vom Jugendhilfeausschuss in der jeweils aktuellen Fassung beschlossen und im Rahmen der Netzwerkarbeit fortgeschrieben werden.
Hinweis:
Es ist vorgesehen, zeitnah eine städtische Gesamtkonzeption für alle Kinder und Jugendlichen zu verabschieden, in der die KoKi-Kinderschutzkonzeption als eigenständiger Beitrag eingehen wird.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
x |
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Text KoKi-Kinderschutzkonzeption (Stand 11.2021)
2 Flyer
Powerpoint-Präsentation (10 Jahre KoKi)