Betreff
Verkehrsberuhigung Otto-Seeling-Promenade
Vorlage
SVA/0289/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

1.    Nummer 1 des Antrags der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.09.2021 wird abgelehnt.

2.    Von den Ausführungen zu Nummer 2 des Antrags wird Kenntnis genommen.

 


Zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.09.2021 wurde für die Verkehrsausschusssitzung am 17.09.2021 eine erste summarische Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde hinsichtlich der Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung des Gebiets um die Otto-Seeling-Promenade vorgelegt.

 

Die inzwischen eingeholten Stellungnahmen des Stadtplanungsamtes, des Tiefbauamtes und der Polizeiinspektion Fürth bestätigen, dass wirksame Maßnahmen zur tatsächlichen Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten nur durch umfassende bauliche Maßnahmen realisierbar sind.

Die Polizeiinspektion Fürth weist darauf hin, dass im Gebiet um die Otto-Seeling-Promenade bislang keine Beschwerden hinsichtlich der im Antrag geschilderten Problematik eingegangen seien; auch das Unfallaufkommen in diesem Bereich sei völlig unauffällig.

 

Auch besteht Konsens, dass die im Antrag vorgeschlagene Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung auf Vmax 20 km/h, die straßenverkehrsrechtlich für einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich vorgesehen ist, im Umfeld der Otto-Seeling-Promenade nicht realisierbar ist. Im Gegensatz zur Zone im Quartier um das Rathaus, handelt es sich bei der

 

 

Goethestraße, Otto-Seeling-Promenade und Sommerstraße überwiegend um ein innerstädtisches Wohnquartier. Die Situation ist daher mit den Straßen um das Rathaus nicht zu vergleichen.

Aus polizeilicher Sicht brächte die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf 20 km/h darüber hinaus keine wesentliche Verbesserung der im Antrag geschilderten Situation.

 

Als letztes Mittel bliebe, den Bereich um die Otto-Seeling-Promenade als verkehrsberuhigten Bereich ausweisen. Voraussetzung hierfür wären, wie eingangs angeführt, umfassende bauliche Änderungen.

Eine vollständig niveaugleiche Herstellung der Streckenzüge wäre die Voraussetzung. Im Anhang hat das Stadtplanungsamt beispielhaft dargestellt, wie z.B. die Goethestraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut werden könnte. Da die Goethestraße im Zuge der „Grünen Achse“ liegt, wurde besonders auf die Anordnung von Bäumen geachtet. Zudem wurden Aufpflasterungen zur Reduktion der Geschwindigkeiten vorgesehen.

 

Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass durch die Umgestaltung öffentliche Parkplätze in erheblichem Maße entfallen müssten. Im Falle der Goethestraße entfielen ca. die Hälfte aller Parkplätze. Vorhandende Senkrechtparker (im Bereich der westlichen Otto-Seeling-Promenade) sowie eine größere Anzahl von Innenhofzufahrten erschweren zusätzlich die Anordnung von Elementen zur Verkehrsberuhigung.

 

Im Hinblick auf den sehr hohen Parkdruck im Gebiet um die Otto-Seeling-Promenade und das aus diesem Grund dort bestehende Bewohnerparkgebiet A 03 sollte aus verkehrsbehördlicher Sicht auf Umbaumaßnahmen, die einen erheblichen Stellplatzentfall mit sich bringen, abgesehen werden. Für die Bewohner des Quartiers besteht hinsichtlich entfallender Parkplätze schließlich keine Ausweichmöglichkeit.

Nicht zu vernachlässigen ist auch, dass verkehrsberuhigte Bereiche, die sich über mehrere Straßenzüge erstrecken, von den Verkehrsteilnehmern hinsichtlich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht akzeptiert werden.

Insgesamt erscheint eine weitere Verkehrsberuhigung ohne verkehrsplanerisches Konzept, für dessen zeitnahe Erarbeitung im Stadtplanungsamt die personellen Ressourcen derzeit fehlen, verbunden mit baulichem Aufwand nicht möglich, zumal die derzeitige Geschwindigkeitsregelung der Umfeldsituation aus polizeilicher und verkehrsbehördlicher Sicht adäquat Rechnung trägt.