Der Mandant 61 „W.O.-Darby“ für das Haushaltsjahr 2022 wird gem. Vorlage der Verwaltung beschlossen. Die Vorlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Im Vollzug des Städtebaulichen Vertrages „W.O.-Darby“ vom 18.09.1998 wird der Haushaltsentwurf 2022 für den Mandanten vorgelegt. Der Stadtrat hatte mit Beschluss vom 15.10.1998 diesem Vertrag zugestimmt. Die Haushaltsansätze basieren auf dem Vertrag zu Grunde liegenden Kostenzusammenstellung (Anlage 3 zu § 9 des Vertrages). Die Anlage wurde am 24.03.1999 dem Finanz- und Verwaltungsausschuss vorgelegt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Haushaltsplanentwurf mit Erläuterungen