1. Der Stadtrat stimmt dem vorgelegten Finanzplan 2021-2025 grundsätzlich zu. Das Finanzreferat wird ermächtigt, den Finanzplan an die Veränderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen 2022 ergeben. Der so veränderte Finanzplan stellt die Anlage zum Haushaltsplan 2022 gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-Kameralistik dar.
2. Sollten sich die Einnahmen und Ausgaben günstiger als im Haushaltsplan 2022 entwickeln, so sind die Verbesserungen zu nutzen, um weniger Rücklagenentnahmen zu tätigen bzw. Rücklagen wieder aufzubauen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1/ Erläuterung zur Mittelfristigen Finanzplanung 2021-2025
2/ Mittelfristige Finanzplanung (MFP) 2021-2025