Betreff
Mittelfristige Finanzplanung 2021-2025
Vorlage
Käm/0853/2021
Art
Beschlussvorlage - AL

1. Der Stadtrat stimmt dem vorgelegten Finanzplan 2021-2025 grundsätzlich zu. Das Finanzreferat wird ermächtigt, den Finanzplan an die Veränderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen 2022 ergeben. Der so veränderte Finanzplan stellt die Anlage zum Haushaltsplan 2022 gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-Kameralistik dar.

 

2. Sollten sich die Einnahmen und Ausgaben günstiger als im Haushaltsplan 2022 entwickeln, so sind die Verbesserungen zu nutzen, um weniger Rücklagenentnahmen zu tätigen bzw. Rücklagen wieder aufzubauen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1/ Erläuterung zur Mittelfristigen Finanzplanung 2021-2025

2/ Mittelfristige Finanzplanung (MFP) 2021-2025