Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Fürth folgende Haushaltssatzung:
§ 1
1. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen €
und Ausgaben mit €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen €
und Ausgaben mit €
ab.
2. Der Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Fürth (StEF) wird hiermit festgesetzt. Er schließt
a)
nach dem Erfolgsplan
mit Erträgen von 29.934.200 €
mit Aufwendungen von 32.027.700 €
b) nach dem Vermögensplan
mit Einnahmen und Ausgaben von 33.101.816 €
ab.
3. Der Wirtschaftsplan 2022 des Sondervermögens Gebäudewirtschaft Fürth wird hiermit
festgesetzt. Er schließt
a) nach dem Erfolgsplan
mit Erträgen von 17.875.300 €
mit Aufwendungen von 17.875.300 €
b) nach dem Vermögensplan
mit Einnahmen und Ausgaben von 162.600 €
ab.
4. Der Wirtschaftsplan 2022 des Sondervermögens Städtisches
Altenpflegeheim wird hiermit festgesetzt. Er schließt
a) nach dem Erfolgsplan
mit Erträgen von €
mit Aufwendungen von €
b) nach dem Vermögensplan
mit Einnahmen und Ausgaben von €
ab.
§ 2
1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen- und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
auf 10.500.000 €
festgesetzt.
2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Fürth (StEF) wird
auf 3.224.216 €
festgesetzt.
§ 3
1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt wird
auf €
festgesetzt.
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Fürth (StEF) wird
auf 11.271.000 €
festgesetzt.
§ 4
1) Die Hebesätze für die Grundsteuer werden wie folgt festgesetzt:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) 350
v.H.
b) für die Grundstücke (B) 555
v.H.
2) Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird
auf 440 v.H.
festgesetzt.
§ 5
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird
auf 70.000.000 €
festgesetzt.
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für den Eigenbetrieb
Stadtentwässerung Fürth (StEF) zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird
auf 5.000.000 €
festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Sondervermögen Gebäudewirtschaft Fürth zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird
auf 500.000 €
festgesetzt.
4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Sondervermögen Städtisches Altenpflegeheim zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird
auf 1.750.000 €
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||