Der Bauausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt das im Entwurf beigefügte Vorläufige Haltestellen-Programm als Teil des Nahverkehrsplans Fürth Stadt, um den Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes in dieser Sache zum 01.01.2022 zu genügen.
Im Übrigen soll die Stadtverwaltung in der darin beschriebenen Weise weiter verfahren, um die zur Aufstellung eines unter breiter Beteiligung entstehenden Programms voranzutreiben.
Auf die Ausführungen in der Anlage wird verwiesen. Die Anlage wird als Tischvorlage nachgereicht.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
345.000 €/Jahr |
|
nein |
X |
ja |
nicht beziffert |
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Veranschlagung
im Haushalt UA 6300 Hst. 9560.0000 |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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HProg-Entwurf- wird als Tischvorlage nachgereicht