Entfällt, da Kenntnisnahme
Im Oktober 2019 hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) wegen der Überschreitung der Grenzwerte der 39. BImSchV in Fürth Klage gegen den Freistaat Bayern erhoben. Wie bekannt, wurde wegen der im Mai 2018 durch das Bayer. Landesamt für Umwelt (LfU) berechneten Überschreitungen der Grenzwerte für Stickstoffdioxid in der Erlanger Straße sowie der Schwabacher Straße eine Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Stadt Fürth eingefordert. Um die Ergebnisse dieser Berechnungen zu validieren, wurden durch das LfU in den genannten Straßenzügen Passivsammlermessungen durchgeführt.
Im Mai 2021 wurde das Bayerische Immissionsschutzgesetz dahingehend geändert, dass für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen nicht mehr die Regierungen, sondern, soweit deren Einwohnerzahl 100.000 überschreitet, die kreisfreien Gemeinden zuständig sind. Damit wurde die Stadt Fürth Beklagte in dem Verwaltungsstreitverfahren.
Die Stadt Fürth
hat in dem Verwaltungsstreitverfahren am 9. März 2021 vorgetragen, dass nach
den Ergebnissen der Passivsammlermessungen im Stadtgebiet Fürth im Jahr 2020
der NO2-Immissionswert vom 40 µg/m³ im Jahresmittel eingehalten
bzw. weit unterschritten wurde. An der
Erlanger Str. 12 lag er bei 33 µg/m³, an der Erlanger Str. 26 bei 32
µg/m³ und an den übrigen Messstellen noch darunter (vgl. Vorlage OA/0451/2021 zum Umweltausschuss vom 19.03.2021).
Nach
Einschätzung des Umweltbundesamtes spielte der Corona-Effekt für die Einhaltung
des NO2-Grenzwertes eine untergeordnete Rolle. Gezielte
Luftreinhaltemaßnahmen, Software-Updates bei Fahrzeugen und die
Flottenerneuerung seien bedeutsamere Stellhebel. Durch den Lockdown sei zwar
der Verkehr deutlich reduziert gewesen, jedoch nicht komplett zum Erliegen
gekommen. Für den Lieferverkehr müsse sogar von einem zeitweise erhöhten
Aufkommen ausgegangen werden. Es sei zu erwarten, dass sich die Verbreitung des
Home-Office weiter verfestige und evtl. Effekte der Pandemie auf die Luftgüte
sich somit nicht auf das Jahr 2020 beschränkten.
Mit Schriftsatz
vom 21. Juli 2021 erklärte die DUH daraufhin den Rechtsstreit für erledigt. Die
Situation bezüglich der Einhaltung der Grenzwerte habe sich anders entwickelt
als ursprünglich prognostiziert. Ein Sonderfaktor durch die Pandemie sei nicht
so groß, dass ohne diesen eine Überschreitung der Grenzwerte zu erwarten sei.
Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof stellte das Verfahren gegen die Stadt Fürth
daraufhin mit Beschluss vom 8. November 2021 ein.
Sobald die
Ergebnisse der Passivsammlermessungen für das Jahr 2021 vorliegen, werden diese
dem Umweltausschuss in einem Jahresrückblick zur allgemeinen lufthygienischen
Situation in Fürth zur Kenntnis gegeben.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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