Der Bau- und
Werksausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt:
Der Beschluss des
Stadtrates zu „Zielsetzungen für die Nachnutzung der Alten Feuerwache“ vom
18.12.2019 wird durch einen Auffrischungsbeschluss nochmals bestätigt, da die
Umsetzung des Projektes einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird als
ursprünglich vorgesehen. Der Auffrischungsbeschluss soll den ehrenamtlich
tätigen Initiativen langfristige Planungssicherheit bieten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit zivilgesellschaftlichen
Akteur*innen ein Konzept für die Nachnutzung der alten Feuerwache zu
entwickeln, sobald die technischen personellen und finanziellen
Rahmenbedingungen hierfür geschaffen werden konnten. Eine externe
Moderation wird hierfür eingebunden. Die in der Vorlage dargestellten
Entwicklungsziele und Ansprüche an das Nutzungskonzept sollen
berücksichtigt werden.
- Bau- und Werkausschuss und Stadtrat sind, sobald mit der
Projektentwicklung begonnen werden kann, regelmäßig über das Ergebnis
wesentlicher Verfahrensschritte zu berichten.
- Das Konzept für die Nachnutzung und Bewirtschaftung der alten
Feuerwache ist in Form eines Grundsatzbeschlusses nochmals dem Bau- und
Werkausschuss und dem Stadtrat vorzulegen.
Ausgangssituation
Die Nachfrage nach kostengünstigen,
zentralen anmietbaren Räumen in der Stadt Fürth, insbesondere in der
Innenstadt, für Akteur*innen aus den Bereichen der Kunst und Kreativwirtschaft
sowie der Nachhaltigkeitsinitiativen ist groß und kann vom bestehenden Angebot
bei weitem nicht gedeckt werden. Immer mehr Künstler*innen und Freischaffende
müssen die (Innen-)Stadt aufgrund der steigenden Immobilien- und Mietpreise
verlassen. Neue innovative Initiativen siedeln erst gar nicht an. Die Stadt
verliert hiermit ein großes innovatives und auch imagetragendes Potential als
wichtigen Faktor der Stadtentwicklung.
Mit dem geplanten Auszug der Feuerwehr aus
der Alten Feuerwache am Helmplatz 2 bietet sich eine einmalige Chance, im
Herzen der Innenstadt ein kulturelles Leuchtturmprojekt im Sinne einer Stärkung
der Nachhaltigkeit und Förderung der Kreativkräfte der Stadtgesellschaft zu
etablieren.
In Kooperation zwischen den freien
Initiativen um Fürth.Ort, der freien Kunst- und Kulturszene und der Stadt
Fürth, vertreten durch das Baureferat und das Kulturreferat soll ein
zukunftsweisendes Konzept hierfür entwickelt werden.
Vorgesehene Nutzungen:
- Die Alte Feuerwache soll ein Haus der
Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger Fürths werden. Das Erdgeschoss
bietet gemeinsam mit den Außenbereichen genug Platz für einen attraktiven
Eingangsbereich, einen offenen Treffpunkt mit einem fairen und
nachhaltigen Gastronomieangebot und den Räumlichkeiten der kunst galerie
fürth.
- Mit dem Umzug in die Alte Feuerwache soll
sich die Situation der kunst galerie fürth im Hinblick auf Wahrnehmung und
Rezeption von Kunst, Aufenthaltsqualität und Begegnungsmölichkeiten sowie
die Platzproblematik unweit des bisherigen Standorts deutlich verbessern
und zeitgemäße Standards auch im Hinblick der Zusammenführung von
Ausstellungsflächen und kunstpädagogischen Angeboten ermöglichen. Die
städtische Galerie bildet die lokale Kunstszene im Ausstellungsprogramm
genauso ab wie Künstler*innen von nationaler oder internationaler
Bedeutung. Die projektorientierte Vernetzung und Kooperation mit der
lokalen/regionalen Szene ist innerhalb dieser Aufgaben ein klares
Bestreben und soll fortgeführt werden.
- Das "Zukunfts- und
Kreativzentrum", getragen von freien Initiativen aus der
Stadtgesellschaft kann als soziokultureller Raum Brücken zwischen den
unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen bauen. Das neue Zentrum soll
hierbei für alle Bürger*innen der Stadt viele verschiedene Angebote und
Zugänge ermöglichen - vor allem durch das Angebot selbst aktiv zu werden.
Dazu sollen in offenen Werkstätten, Ateliers, Co-Working Spaces und
Experimentierräumen neue Ideen umgesetzt werden. Weiterhin böte das
Zentrum auch Raum für soziale, ökologische und kreativwirtschaftliche
Geschäftsgründungen, die die lokale Wirtschaft positiv beeinflussen
können.
- Abgerundet werden könnte der Nutzerkreis
durch die Verlagerung einer Verwaltungseinheit mit einem dem weiteren
Nutzerkreis zugewandten Aufgabenspektrum. Die so entstehende räumliche
Nähe lässt optimierte Kommunikation, Synergien und positive Impulse
erwarten. Gleichzeitig könnte dies die Arbeitsplatzverdichtung in den
Rathäusern etwas abfedern.
- Um die jahrhundertealte Geschichte der
Feuerwehr weiterhin erlebbar zu machen, könnten einzelne Stationen zur
Thematisierung der Feuerwehr-geschichte über das Gebäude verteilt
geschaffen werden. Ein reines Feuerwehrmuseum ist nicht geplant.
Geplantes Verfahren
Um städtische Bedarfe und Ziele ebenso wie
die aus der Stadtgesellschaft heraus formulierten Bedürfnisse im Einklang zu
entwickeln, werden folgende Verfahrensschritte als erforderlich erachtet:
Bisherige Verfahrensschritte:
- Verantwortlichkeit der
Projektkoordination in Kooperation zwischen Baureferat und Kulturreferat,
Leitung, solange die Baumaßnahmen den Entwicklungsprozess dominieren, in
Händen des Baureferates, danach Übergang ans Kulturreferat
- Eine sowohl operative als auch politische
Prozessbegleitung durch eine stadtinterne referatsübergreifende
Arbeitsgruppe aus den Bereichen Kultur, Jugend, Stadtplanung,
Gebäudewirtschaft, Bauaufsicht, Finanzen, Schulverwaltung, Umwelt zur
Sammlung und Vertretung der städtischen Bedarfe und Begleitung des
Gesamtprozesses
- Abstimmung mit den Sprecher*innen der
freien Initiativen - Fürth.Ort - und bei Bedarf weiteren Akteur*innen der
Stadtgesellschaft im Vorfeld
Noch offen sind:
- Durchführung einer baulichen
Bestandsaufnahme (mit Prüfung von Schadstoffbelastung / Brandschutz /
Sicherheit / Barrierefreiheit / Installationen unter Berücksichtigung der
denkmalpflegerischen Belange)
- Vergabe einer externen
projektbegleitenden Moderation
- Öffentlicher Auftakt des Beteiligungs-
und Projektentwicklungsprozesses
- Gründung einer gleichwertigen
Strategiegruppe aus der stadtinternen AG sowie Vertreter*innen der
unterschiedlichen interessierten Nutzergruppen zur gemeinsamen
Projektentwicklung
- Öffentlich zugängliche und transparente
Dokumentation des Prozesses
Einbindung der Alten Feuerwache in ein städtebauliches
Entwicklungskonzept
Die Regierung von Mittelfranken fordert im
Vorfeld der Objektentwicklung der Alten Feuerwache die Erstellung eines
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Areal zwischen Henri-Dunant
Straße und dem bestehenden Altbau des Heinrich-Schliemann Gymnasiums. Die
Durchführung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Entwicklung dieses
„Pegnitzquartiers“ ist in Vorbereitung und soll zeitnah umgesetzt werden.
Nachnutzung und Umbau
des Gebäudes
Bei der Alten Feuerwache handelt es sich um
ein Einzeldenkmal. Alle baulichen Maßnahmen und Veränderungen haben in
Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde sowie mit dem Landesamt für
Denkmalpflege zu erfolgen. Erst nach Vorliegen der baulichen Bestandsaufnahme
können Zeitpunkt und räumliche Zuordnung einer inhaltlichen Weiternutzung (also
z. B. Werkstätten bleiben Werkstätten) als Neu- bzw. Zwischennutzung
konkretisiert werden. Eine partielle
Zwischennutzung für die freien Initiativen aus den Bereichen der
Nachhaltigkeit, der Kultur- und mit dem Ziel der Verstetigung dieser Nutzungen
wird zu gegebener Zeit unter der Voraussetzung geprüft, dass entsprechende
personelle Ressourcen zur Verfügung stehen.
Entsprechend der unterschiedlichen
nutzungsspezifischen Anforderungen an das Gebäude durch Nutzung z. B. als
städtische Galerie, für Verwaltungsräume und durch freie (sozio-)kulturelle
Initiativen sollen verschiedene Ausbaustandards dem Sanierungs- und
Instandsetzungskonzept mit unterschiedlichen Zeithorizonten bezüglich der
Umsetzung zugrunde gelegt werden.
Erforderliche Ressourcen innerhalb der Stadtverwaltung
Mit der baulichen Bestandsaufnahme soll
sobald als möglich begonnen werden, Voraussetzung hierfür ist jedoch die
Besetzung der derzeit offenen Stellen in der Gebäudewirtschaft.
Erstellung eines
Nutzungskonzeptes
Die Entwicklung eines konkreten
Nutzungskonzeptes gemeinsam mit freien Initiativen und städtischen
Institutionen soll durch eine externe Moderation (mit Expertise für
Zwischennutzungen) begleitet werden.
Zukünftiger Betrieb
des Gebäudes
Für die Nutzung von Gebäudeteilen durch
freie Initiativen ist zwingend ein Trägermodell durch diese aufzubauen. Die
Definition von Schnittstellen zu den städtischen Nutzer*innen soll gemeinsam
erfolgen.
Finanzmittel
Der derzeit geschätzte Finanzbedarf in Höhe
von 150.000,00 € für Voruntersuchungen und Moderation wurde in den Haushalt
2020 eingestellt und in 2021 bzw. in weitere Folgejahre übertragen. Eine genaue
Kostenschätzung kann erst nach Definition der Nutzungen und der
Bestandsuntersuchung erfolgen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
150.000 € |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||