Betreff
Rahmenbedingungen zur Teilnahme in städtischen Gremien in Anbetracht der aktuellen Corona Lage
Vorlage
Käm/0858/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Rahmenbedingungen zur Teilnahme in städtischen Gremien in Anbetracht der   aktuellen Corona Lage

 

Regelungen für Gremiumsmitglieder

Die Teilnahme an Sitzungen städtischer Gremien, also Stadtrats-, Ausschuss-, Beirats und Kommissionssitzungen, ist ehrenamtlichen, berufsmäßigen sowie sonstigen Gremiumsmitgliedern grundsätzlich nur noch nach Vorlage eines gültigen „3G+“-Nachweises bezogen auf den Coronavirus SARS-CoV-2 möglich.

Nicht geimpfte bzw. genesene Personen sind eigenverantwortlich dafür zuständig sich testen zu lassen. Zulässige Tests auf den Coronaviruserreger SARS-CoV-2 sind PCR-Tests. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Sitzungsbeginn durchgeführt worden sein.

Gremiumsmitglieder, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind, können die Kosten für einen für die Sitzungsteilnahme notwendigen PCR-Test der Stadt Fürth nachträglich in Rechnung stellen.

Für die ehrenamtlichen und berufsmäßigen Stadtratsmitglieder wird eine Liste über die Befreiung von der Nachweispflicht geführt und an die Sitzungsverantwortlichen verteilt.

 

Regelungen für die Öffentlichkeit

Die Teilnahme an Sitzungen städtischer Gremien, also Stadtrats-, Ausschuss-, Beirats und Kommissionssitzungen, ist der Öffentlichkeit grundsätzlich nur noch nach Vorlage eines gültigen „3G+“-Nachweises bezogen auf den Coronavirus SARS-CoV-2 möglich.

Nicht geimpfte bzw. genesene Personen sind eigenverantwortlich dafür zuständig ,sich testen zu lassen. Zulässige Tests auf den Coronaviruserreger SARS-CoV-2 sind PCR-Tests. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Sitzungsbeginn durchgeführt worden sein.

Personen der Öffentlichkeit, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind ,müssen die Kosten für einen für die Sitzungsteilnahme notwendigen PCR-Test selbst tragen.

 

 

 

Regelungen für die Verwaltung

Die Teilnahme an Sitzungen städtischer Gremien, also Stadtrats-, Ausschuss-, Beirats und Kommissionssitzungen, ist städtischen Beschäftigten grundsätzlich nur noch mit einem gültigen Nachweis bezogen auf den Coronavirus SARS-CoV-2 möglich, der den aktuell gültigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Nachweispflicht entspricht. Die Nachweiskontrolle obliegt den Dienststellen der Beschäftigten.

 

Allgemeine Regelungen

Allen Personen, die keinen gültigen Nachweis entsprechend der oben genannten Vorgaben erbringen können, kann der Zugang zu den Sitzungsräumlichkeiten vom Vorsitzenden verwehrt werden, bei Gremiumsmitgliedern mit Zustimmung des Gremiums.

Die Sitzungsverantwortlichen der jeweiligen Gremien sind für die Nachweiskontrolle und die Vorsitzenden für die Durchsetzung der Regelungen verantwortlich.

Das Angebot der Antigen–Selbsttests unter Aufsicht unmittelbar vor den Sitzungen wird eingestellt.

Die oben genannten Regelungen werden ab dem 15.12.2021 gültig. Der Beschluss zu corona bedingten Regelungen in städtischen Gremien aus der Sitzung des Stadtrates am 20.05.2021, unter TOP 5.1 -ö- sowie der Beschluss zur Anpassung dieser Regelungen aus der Sitzung des Stadtrates vom 27.10.2021, unter TOP 3 -ö- werden zum 15.12.2021 aufgehoben.

 

FFP2-Maskenpflicht

Die Stadt Fürth ordnet im Rahmen des Hausrechts an, dass für die Teilnahme an Sitzungen städtischer Gremien, also Stadtrats-, Ausschuss-, Beirats und Kommissionssitzungen, durchgängig das Tragen einer Maske mit mindestens der Schutzklasse FFP2 vorgeschrieben ist.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: